Urteile zu Verkehr, Auto,... (ohne Gewähr) Stand: 28.06.2008

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Schlaglöcher

Wenn ein Autofahrer in ein 40 langes und 18 Zentimeter tiefes Schlagloch fährt und dabei das Auto beschädigt wird (hier: Felge und Reifen), so muss die Stadt den entstandenen Schaden in vollem Umfang ersetzen (LG Lübeck und LG Dresden, Az. 16 O 1091/00). Das LG Lübeck hat entschieden, dass die Stadt auch dann zahlen muss, wenn für den Schlaglochbereich Tempo 30-Schilder mit dem Hinweis auf Straßenschäden aufgestellt wurden. Begründung: Auch bei 30 Stundenkilometern kann bei größeren Schlaglöchern etwas passieren, die Stadt ist außerdem zu häufigen Kontrollen der Straßen und dem Ausbessern der größeren Schäden verpflichtet.

Ein Radfahrer muss damit rechnen, dass sich unter laubbedeckten Stellen einer Fahrbahn Vertiefungen oder Steine befinden. Deshalb sollte er die Straßen- oder Wegeoberfläche aufmerksam beobachten, um nicht zu stürzen. (OLG Düsseldorf,  18 U 71/96).

Unsere Straßen haben überall große Löcher durch Winterschäden, selbst auf Autobahnen. Die Gemeinden sind in arger Finanznot. Deshalb genügen nach Ansicht der Richter des OLG Hamm (Az. 9 U 38/98) und LG Bautzen (Az. 4 O 309/98) schon ein Gefahrenschild am Anfang und Tempolimits, um auf den desolaten Straßenzustand hinzuweisen. Aber vor einem 60 x 40 cm großen, 10 cm tiefen Schlagloch auf der Autobahn muss extra gewarnt werden, meint das OLG Nürnberg. Beim LG Halle war es ein 12 cm tiefes Loch (Az. 7 O 470/97).

 

Fahrverbot trotz grüner Ampel

Autofahrer kennen das: Die Ampel ist grün, man fährt los, überquert die weiße Haltelinie, muss aber wieder stoppen, weil die Kreuzung voll ist. Im Augenwinkel sieht man die Ampel, die schließlich auf Rot springt - doch dann ist die Kreuzung leer und wieder freie Fahrt. Wer nun Gas gab, blieb meist unbehelligt. Doch künftig drohen 250 Mark Geldstrafe, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs bleibt nur straffrei, wer "nahtlos" weiterfährt, also ohne Halt. Wer kurz stoppt und dann fährt, begeht einen einfachen Rotlichtverstoß: 100 Mark Bußgeld und drei Punkte. Nach mehr als einer Sekunde aber wird daraus ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit verschärfter Strafe (BGH, Az. 4 StR 61/99).

 

Abbiegetrick

Rote Ampel für Linksabbieger, dann die Abkürzung über die Geradeausspur bei grüner Ampel nehmen und auf der Kreuzung links einfädeln? Das ist ein Rotlichtverstoß. Er kann mit mindestens drei Punkten und 100 Mark Geldbuße geahndet werden (Bayerisches OLG, Az. ObOWi 257/2000).

 

Verkehrsschilder sind verbindlich (Ausnahme: nächstes Urteil)

Verkehrsschilder müssen immer beachtet werden, auch wenn ein Verkehrsschild im Einzelfall rechtswidrig aufgestellt worden ist. Im Fall wurde ein Autofahrer zu einer Buße von 200 Mark und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Statt erlaubter 30 km/h war er 62 km/h gefahren. Der Autofahrer erhob Einspruch: Das Tempolimit sei rechtswidrig gewesen, da es sich um eine vierspurige Hauptverkehrsstraße handele, auf der man nicht mit einer Begrenzung von weniger als 50 km/h zu rechnen brauche. Das OLG jedoch bestätigte die ursprüngliche Strafe: Verkehrsschilder seien in jedem Fall zu befolgen, da es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Verkehrs führen würde, wenn jeder selbst bewerte, ob ein Schild gültig sei oder nicht (OLG Karlsruhe, Az. 2 Ss 87/00).

 

Temposchilder mit km-Zusatz sind ohne Wirkung

Autofahrer müssen Verkehrsschilder mit dem Zusatz "km" hinter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht mehr beachten. Die Temposchilder mit dem "km"-Zusatz, die zum 31.12.1998 offiziell abgeschafft worden waren, entfalteten für Kraftfahrer "keine Verbotswirkung mehr". Im konkreten Fall musste ein Autofahrer kein Bußgeld zahlen, der in einer Tempo-30-Zone 42 km/h schnell gefahren war. Das Verbotsschild an der Stelle hatte die Aufschrift "30 km" getragen. Die Straßenverkehrsbehörden sind nun aufgefordert, die Beschilderung flächendeckend auf einen neuen Stand zu bringen (OLG Stuttgart, Az. 5 Ss 348/2000).

  

Was ist Nässe?

Ab wann gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatz "bei Nässe"? Nach einem Urteil erst dann, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. Nicht jedoch, wenn die Straße nur feucht ist oder lediglich Wasserreste in Spurrinnen stehen (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWI 1057/00).

 

Polizei-Gebot

Mietwagenfahrer sollten bei einem Unfall unbedingt die Polizei rufen. Das wird oft im Kleingedruckten verlangt. Wer sich nicht daran hält, riskiert, für den Schaden mithaften zu müssen - selbst wenn die Haftung laut Vertrag ausgeschlossen war (OLG Thüringen, Az. 1 U 627/2000).

 

Parkdauer

Wird die Parkzeit um mehrere Stunden überschritten, darf das Auto abgeschleppt werden. Dies ist verhältnismäßig, auch wenn diese Kosten (weit) höher sind als die Parkgebühr. Das öffentliche Interesse, knappen Parkraum möglichst vielen zur Verfügung zu stellen, überwiegt (VGH München, Az. 24 ZS 98.2972).

 

Kantstein zu hoch

Die Gemeinde muss für eine zu hohe Bordsteinkante zahlen (höher als 11 cm), wenn man sich dort beim Einparken das Auto beschädigt, da man nicht mit so hohen Bordsteinen rechnen muss (OLG Dresden, Az. 6 U 1889/2000).

 

Handynummer angeben beim Parken im Parkverbot

Wer sein Fahrzeug im Parkverbot abstellt, muss mit einem Strafzettel, jedoch nicht mit dem Abschleppdienst rechnen. Das Abschleppen kann verhindert werden, indem ein Zettel mit der Handynummer des Fahrers am Wagen angebracht wird, dieser muss neben der Mobiltelefonnummer auch die Bitte enthalten, unter dieser Nummer anzurufen. Ein solcher Anruf ist auch für die Polizei zumutbar (Verwaltungsgericht Hamburg, Az. 3 VG 268/00).

 

Drogensünder darf auch kein Fahrrad mehr fahren

Einem Alkohol- und Drogensünder können die Behörden das Fahrradfahren verbieten. Der Radfahrer fuhr über Rot, hatte über 2 Promille und Drogen genommen (Verwaltungsgericht Hannover).

 

Pannenrisiko

Bei einer Panne auf der Autobahn ist wegen der vorbeirasenden Autos höchste Umsicht geboten. Weil ein Fahrer auf dem Standstreifen an der linken Fahrzeugseite hantiert hatte und dabei von einem Auto verletzt worden war, kürzte das Gericht die Schmerzensgeldansprüche um 25 Prozent (OLG Hamm, Az. 13 U 106/2000).

 

Einkaufswagen beschädigt Fahrzeug

Beulen und Schrammen, die von Einkaufswagen verursacht worden sind, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers (wenn er eine hat).

Wenn man sich nach so einer Panne entfernt, gilt das als Unfallflucht (auch wenn man den Wagen wegstößt und dadurch ein Fahrzeug beschädigt, ist dies ein Verkehrsunfall laut OLG Stuttgart, Az. 3 Ss 605/73). Warten Sie auf den Halter des Fahrzeugs und wenn es zu lange dauert, lassen Sie einen Zettel mit Name und Anschrift zurück.

Für herrenlose Einkaufswagen, die vom Wind gegen das Fahrzeug gedrückt werden und das Fahrzeug beschädigen, haftet der Ladenbesitzer über seine Haftpflichtversicherung (LG Augsburg, Az. 13 S 1399/91). Dies gilt auch für Wagen mit Pfand (LG Amberg, Az. C 53/91).

 

Park-Blockade

Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Das Freihalten eines Parkplatzes durch Fußgänger ist verboten. Tritt dieser nicht zur Seite, darf ein Autofahrer den Parkplatz durch vorsichtiges Hineinfahren sogar erzwingen (OLG Naumburg, Az. 2 Ss 54/1997).

 

Kein Verzicht

Wer die festgesetzte Geldbuße vor Einlegung des Einspruchs zahlt, verzichtet normalerweise nicht auf sein Einspruchsrecht. (OLG Stuttgart, 1 Ss 505/97).

 

Ast- und Steinschlagschäden

Für Steinschlag am Berg oder abgerissene Äste im Sturm haftet eine Gemeinde gegenüber Autofahrern meist nicht. Denn sie ist nicht verpflichtet, einen völlig gefahrlosen Zustand zu garantieren (OLG Jena, Az. 3 U 653/1999).

 

Entschuldigt

Das persönliche Erscheinen in Bußgeldsachen vorm Amtsgericht ist nicht immer nötig. Die übliche Praxis, bei Nichterscheinen den Widerspruch ungeprüft zu verwerfen, wurde gerügt. Im konkreten Fall hatte der Angeklagte schon vor dem Prozess erklärt, keine weiteren Angaben machen zu wollen. Damit sei die Anwesenheit des Mannes nicht notwendig gewesen, sagten die Richter (OLG Bayern, Az. 1 ObOwi 618/00).

 

Bußgeldhöhe > Verdienst muss nicht immer geprüft werden

Bei Verkehrsdelikten darf ein Richter ohne Prüfung des Verdienstes des Sünders Bußgelder bis 500 DM festsetzen (OLG Düsseldorf, Az. 2a Ss Owi 68/2000).

 

Vorsicht vor Signalen mit der "Lichthupe"

Im Verkehrsalltag hat es sich zwar unter Autofahrern eingebürgert, anderen Verkehrsteilnehmern, die Abbiegen wollen, mit dem Lichtsignal die Vorfahrt zu gewähren. Doch das ,,Blinzeln" mit dem Fernlicht kann nicht generell als Zeichen gewertet werden, dass ein Autofahrer auf seine Vorfahrt verzichten wolle. Das Lichthupensignal ist kein Verständigungs- sondern ein Warnzeichen. Dies gelte selbst dann, wenn der bevorrechtigte Fahrer einem Linksabbieger gegenüber die Lichthupe betätige und seine Geschwindigkeit verringere. Dies könnte genauso gut als Warnzeichen gemeint sein, so die Richter (OLG Hamm, 27 U 76/99).

 

Ausfahrt

Wer von einem Grundstück auf die Straße fährt, unterliegt einer sehr strengen Sorgfaltspflicht. Im konkreten Fall war ein Autofahrer beim Ausparken vor seiner Ausfahrt mit einem anderen Pkw-Fahrer kollidiert. Weil dieser zu schnell gefahren war, verlangte das Opfer 12 000 Mark Schadenersatz. Die Richter wiesen die Klage jedoch zurück und verurteilten den Kläger, drei Viertel seines Schadens selber zu tragen (LG Itzehoe, Az. 6 O 206/2000).

 

Schlüssel-Risiko

Wer seine Autoschlüssel vor einer Inspektion nach Feierabend in den Werkstattbriefkasten wirft, riskiert im Falle eines Autodiebstahls seinen Versicherungsanspruch auf Ersatz. Während das OLG Hamm 1999 (unter Az. 20 W17/1999) keine grobe Fahrlässigkeit darin erkennen konnte und die Teilkasko zahlen musste, urteilte das OLG Köln im Jahr 2000 (unter Az. 9 U 65/2000) gerade andersrum: Der Autofahrer habe eine Prüfungspflicht, ob der Schlüssel sicher aufgehoben ist. Der Einwurf in einen ungesicherten Briefkasten ist grob fahrlässig.

 

Falsches Blinksignal

Ein falsch gesetzter Blinker kann fatale Folgen haben. Jedoch: Der falsch gesetzte Blinker allein ist noch kein Indiz für ein tatsächliches Abbiegen. Im vorliegenden Fall hatte der Blinker eines vorfahrtberechtigten Wagens auf Grund eines Defektes weiter geblinkt und sich nicht automatisch zurückgestellt. Die Richter kamen zu einer 50 zu 50-Schuldzuweisung. Ihre Begründung: Wer in einer Nebenstraße steht und die Vorfahrt der Hauptstraße beachten muss, darf nur bedingt auf den Blinker eines Verkehrsteilnehmer allein vertrauen. Es müssen weitere Umstände hinzukommen, die auf ein tatsächliches Abbiegen hindeuten (OLG Karlsruhe, Az. 10 U 155/00).

 

Pflege laut Scheckheft ist verbindlich

Autos, die als "Scheckheft-geflegt" gelten, müssen tatsächlich regelmäßig zur Inspektion gebracht worden sein. Sonst kann der damit gelockte Käufer den Kaufvertrag ohne Einschränkung rückgängig machen. Im konkreten Fall hatte der Käufer eines vier Jahre alten Gebrauchtwagens entdeckt, dass seine angeblich Scheckheftgepflegte Neuerwerbung tatsächlich nur zu einer einzigen Inspektion gegeben worden war. Daraufhin verklagte er den Verkäufer auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - mit Erfolg. Die Richter befanden, der Käufer müsse sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen können (LG Paderborn Az.: 4 O 343/99).

 

Gebrauchtwagenkäufer können Check vom Händler erwarten

Der Käufer muss vom Händler informiert werden, wenn der Gebrauchtwagen nicht fachmännisch durchgecheckt ist. Andernfalls kann der Händler für alle Mängel haftbar gemacht werden, die er beim Check hätte erkennen können (OLG Düsseldorf, Az. 26 U 59/99).

 

Definition: Fabrikneu

Ein sogenanntes "Haldenauto", das schon länger beim Verkäufer steht, gilt nicht mehr als "fabrikneu", wenn der Autohersteller Änderungen an Technik und Ausstattung des Modells vorgenommen hat. Diese Unterscheidung gilt selbst für den Fall, dass äußerlich keine Unterschiede erkennbar sind. (BGH, Az.: VIII ZR 325/98)

 

Neuwagen auch nach Überführung

Ein fabrikneues Auto bleibt auch nach der Überführungsfahrt noch ein Neuwagen. Die Überführungsfahrt des Händlers ist noch keine sogenannte Ingebrauchnahme zu Verkehrszwecken. Das Gericht wies damit die Klage eines Autokäufers auf Lieferung eines anderen Wagens ab. Der Kläger hatte sich geweigert, den bestellten Neuwagen abzunehmen, nachdem er festgestellt hatte, dass das Tachometer nach der Überführungsfahrt einen Kilometerstand von 452 aufwies. Das Gericht wertete dies als unerheblich, da bei einer durchschnittlichen Gesamtlaufleistung heutiger Autos von etwa 200 000 km die Strecke von 452 km unerheblich ist und sich im Rahmen dessen halte, was unter einer Überführungsfahrt zu verstehen ist (OLG Stuttgart, Az.: 4 U 53/00).

 

Neuwagen

Ein Neuwagen gilt nur so lange als fabrikneu, wie das Modell in Ausstattung und Technik noch unverändert produziert wird. Anderenfalls kann der Kaufvertrag gewandelt werden (BGH, Az. V ZR 83/1999).

 

Reimport

Verschweigt ein Vertragshändler beim Gebrauchtwagenverkauf, dass es sich um ein Reimportmodell handelt, kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Da Reimporte billiger gehandelt werden, handele es sich bei dem Hinweis um einen preisbildenden Faktor (OLG Saarbrücken, Az. 4 U 632/1998).

 

Cabrio-Dach nicht über Schutzbrief versichert

Das Cabriodach am Ford Escort gehört zur Karosserie und ist im Falle eines Defekts nicht über den Ford-Garantie-Schutzbrief versichert. Im Dach war ein Riss entstanden. Herstellungsfehler, monierte der Besitzer. Unerheblich, sagten die Richter, da Karosserieschäden im Schutzbrief ausgeschlossen sind (LG Köln, Az. 10 S 92/2001).

 

Lackierung

Eine neue Lackierung macht Gebrauchtwagen optisch fit. Solange es sich dabei nur um eine "rein optische Aufbereitung" von Kratzern und Steinschlägen handelt, muss sie beim Verkauf auch nicht ausdrücklich erwähnt werden (OLG Frankfurt/Main, Az. 3 U 86/2000).

 

Reparaturkosten nach Unfall

Autofahrer haben nach einem Unfall gegenüber der Versicherung des Verursachers in jedem Fall Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten. Das gilt auch, wenn diese Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen (BGH, Az. VI ZR 192/2005).

 

Bagatellschäden

Bagatellschäden sind nicht automatisch Unfallschäden. Im vorliegenden Fall wollte ein Autokäufer ein angeblich unfallfreies Auto zurückgeben, nachdem er Dellen und Kratzer feststellte. Doch die Richter wiesen die Klage zurück. Unfallfreiheit schließe nicht aus, dass mehrere reparierte Bagatellschäden vorliegen (OLG Karlsruhe, Az . 3A U 2/2001).

 

Benzinverbrauch beim Neuwagen zu hoch?

Wenn ein Auto 10 % mehr Sprit verbraucht, als in der Betriebsanleitung angegeben ist, kann der neue Besitzer den Vertrag rückgängig machen (BGH, Az. VIII ZR 52/96).

 

Anschnallen auch beim Halten

Autofahrer dürfen auch bei einem kurzen, durch den Verkehr bedingten Anhalten ihren Sicherheitsgurt nicht ablegen. Das Gesetz verlange, dass der Gurt während der Fahrt anzulegen sei, argumentierten die Richter. Als "Fahrt" gelte aber nicht nur, wenn sich ein Fahrzeug in Bewegung befinde. Auch das verkehrsbedingte Anhalten könne Unfall- und damit Verletzungsgefahren bergen (BGH, Az. VI ZR 411/99).

 

Parkplatzstreit

Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Dies gilt auch für einen Autofahrer, der vorbeirollt, um dann rückwärts einzuparken. (OLG Düsseldorf, Az.: 5 Ss 462/91-143/91 I)

 

Beifahrer unschuldig

Beifahrer müssen Raser nicht zu einer langsameren Fahrweise auffordern. Sie haben deshalb auch keine Mitschuld, wenn ihnen bei einem Unfall etwas passiert. (OLG Hamm, Az.: 6 U 24/99)

 

Schadenersatz auch bei Radunfall ohne Helm

Radfahrer sollten zwar aus Sicherheitsgründen einen Schutzhelm tragen. Weil dies aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben sie auch bei einem Unfall ohne Helm Anspruch auf Schadenersatz. Demnach können Radler bei einem fremdverschuldeten Unfall nicht für Verletzungen mitverantwortlich gemacht werden, die durch einen Schutzhelm vermieden oder gemildert worden wären. In dem Schadenersatzprozess ging es um einen Unfall zwischen zwei Radfahrerinnen - die Richter wiesen den Einwand der Unfallverursacherin zurück, dass die Verletzte an ihrem Schaden mitschuldig sei, weil diese keinen Helm trug (OLG Nürnberg, 8 U 1893/1999).

 

Rechtsfahrgebot auch für Inline-Skater

Ein Inline-Skater, der links fahrend einen Crash verursacht hat, muss 60 % der Unfallkosten selbst tragen, da er rechts hätte fahren müssen (OLG Oldenburg, Az. 9 U 71/99).

 

Handy

Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, riskiert neben einer Geldstrafe auch den Versicherungsschutz (OLG Düsseldorf, Az. 9 U 43/00).

 

Auf der Standspur am Stau vorbei - kein Versicherungsschutz

Wer auf der Standspur an einem Stau vorbeifährt, riskiert seinen gesamten Versicherungsschutz. Fall: Ein Autofahrer ist rechts vorbei und hat sich am Stauende wieder in die Spur gedrängelt, wurde aber übersehen und von einem LKW gerammt. Durch die grob verkehrswidrige und leichtsinnige Fahrweise gibt es kein Geld von der Versicherung, der Autofahrer hat den Schaden selbst zu zahlen. (LG Gießen, Az.: 1 S 529/99)

 

Gefährliches Überholmanöver

Wer trotz einer durchgezogenen Linie in der Straßenmitte einen Überholvorgang fortsetzt und sich mit zu geringem Sicherheitsabstand vor den überholten Auto wieder einreiht, haftet für einen dadurch verursachten Auffahrunfall. Grundsätzlich haftet bei Verkehrsunfällen zwar der Auffahrende, da die Gerichte hier regelmäßig vermuten, dass der Fahrer unaufmerksam war. Im verhandelten Fall hatte das überholende Fahrzeug allerdings unmittelbar nach Beendigung des Überholvorganges eine Vollbremsung eingeleitet, weil auf der rechten Fahrspur ein weiteres Fahrzeug stand. Erreicht ein Kraftfahrer während des Überholvorgangs eine durchgezogene Linie, so muss er dem Urteil zufolge abbrechen. Der Auffahrende selbst haftet dann nur mit einer Quote von 20 Prozent (OLG Naumburg, Az. 9 U 86/1999).

 

Abschleppen bei gefährlicher Sichtbehinderung erlaubt

Zu nah an einer Kreuzung geparkt? Wenn der Abstand von 5 Metern nicht gewahrt ist, ist dies eine gefährliche Sichtbehinderung. Folge: Parksünder müssen Abschleppkosten zahlen, Abschleppen ist rechtens. (VG Gelsenkirchen, Az.: 5 A 5135/99).

 

Schwarzfahrt mit gültiger Monatskarte nicht möglich

Egal, ob man seine Monatskarte zu Hause vergessen hat: Wer eine Monatskarte besitzt, kann nicht schwarzfahren. (OLG Koblenz, Az.: 2 Ss 250/99).

 

Urteil gegen Falschparker

Falschparker haften für die Folgen ihres Handelns. Damit kann ein Verstoß wesentlich teurer werden als nur das Bußgeld. Fall: Ein Lkw stand auf dem Fahrradweg, die Radlerin musste ausweichen und stieß auf dem Gehweg mit einer Fußgängerin zusammen. Lkw-Fahrer und Radfahrerin wurden zu gleichen Teilen für den Unfall verantwortlich gemacht (Amtsgericht Dortmund, Az. 109 C 13217/96).

 

Zwangsbeitrag zum Semesterticket ist rechtens

Eine Uni darf ihre Studenten verpflichten, einen Zwangsbeitrag zum Semesterticket zu zahlen. Bezahlt wird es pro Semester zusammen mit dem Studentenwerksbeitrag. Begründung: Da der Beitrag nicht zu teuer ist (hier: 14.- DM/Monat) und das Ticket dem Allgemeininteresse (Umweltschutz, Entspannung der Parkplatzsituation) dient.  (Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 1510/99)

 

Airbag-Schmerzensgeld

Wer durch einen bei einem Unfall platzenden Airbag verletzt wird, kann vom Hersteller neben Schadenersatz auch Schmerzensgeld verlangen (OLG Hamm, Az. 13 U 76/00).

 

Rücksichtslosen Radler trifft Mitschuld

Wenn Autofahrer wegen rücksichtslosen Verhaltens eines Radlers einen Auffahrunfall verursachen, muss der Radfahrer unter Umständen einen Teil des Schadens übernehmen. In dem verhandelten Fall ging es um einen Radfahrer, der im Dunkeln mit seinem unbeleuchteten Rad die Straße überquerte, obwohl die Ampel für ihn Rot zeigte. Wegen dieses Manövers kam es zu einem Auffahrunfall. Zwar treffe den Autofahrer wegen zu geringen Sicherheitsabstands und geringerer Aufmerksamkeit zwar die Schuld, den Radfahrer treffe jedoch eine erhebliche Mitschuld. Er wurde zum Ersatz von einem Drittel des Schadens verurteilt (OLG Köln, Az.: 16 U 56/00).

 

Radunfall

Rücksichtslose Radfahrer gefährden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern vor allem sich selbst. Im konkreten Fall war ein Radler gegen die Fahrtrichtung auf dem Fußweg unterwegs und prallte er an einer Nebenstraße mit einem Auto zusammen. Seine Forderung nach Schadenersatz wurde wegen des groben Verkehrsverstoßes zurückgewiesen (OLG Celle, Az. 14 U 89/2000).

 

Hunde, die sich im Auto frei bewegen können, gefährden den Versicherungsschutz

Die Versicherung braucht nicht zu zahlen, wenn der Fahrzeugführer vom Hund abgelenkt wurde und dadurch einen Unfall verursacht hat. Begründung: Der Fahrzeugführer hat sich grob fahrlässig verhalten, er hätte das Tier ausreichend sichern müssen (OLG Nürnberg, Az.: 8 U 2819/96).

 

Streupflicht auf der Tiefgaragen-Rampe

Der Eigentümer oder Betreiber einer Tiefgarage muss bei gefrierendem Regen die Rampe mit Salz streuen. Tut er das nicht und ein Pkw wird dadurch beschädigt, ist er zu Schadenersatz verpflichtet (AG München, Az. 261 C 11411/98).

 

Pollerschaden

Wird eine Einfahrt von der Gemeinde mit Pollern eingeengt, muss die Kommune bei Schäden haften. Begründung: An dieser Stelle müsse niemand mit Hindernissen rechnen. Ein Mann hatte beim Zurücksetzen einen Begrenzungspfahl gerammt. der zu weit in der Einfahrt stand (LG Karlsruhe, Az. 6 O 394/99).

 

Schutzlos

Erst lesen, dann unterschreiben. In Schadensanzeigen wird unübersehbar davor gewarnt, dass den Versicherungsschutz verliert, wer unwahre und unvollständige Angaben macht. Bei verlangten ergänzenden    Angaben braucht dann nicht erneut gewarnt zu werden. (OLG Düsseldorf, 4 U 226/95)

   

Selber schuld

Wer bei schlecht geräumten Straßen zu schnell fährt und einen Unfall verursacht, muss die Kosten selbst tragen. Auch der Einwand, er habe Kantsteine oder Schienen unter dem Schnee nicht sehen können und sei deshalb geschleudert, gilt nicht. Grund: Wer bei Schnee langsam fährt, kann Gefahren rechtzeitig erkennen (OLG Jena, Az. 3 U 829/99).

 

Wasserlache

Wer in eine überschwemmte Straße fährt und seinen Automotor ruiniert, hat keinen Anspruch an die Kaskoversicherung. Begründung: Der Schaden wurde grob fahrlässig herbeigeführt. Der Kläger sei bewusst ins Wasser gefahren und habe beschleunigt (OLG Frankfurt/Main, Az. 7 U 53/99).

 

Regulierungsfall anerkannt

Kommt es zu einem Verkehrsunfall ohne Beteiligung eines anderen, sind Autofahrer mit Vollkaskoversicherung in einer glücklichen Lage. "Grobe Fahrlässigkeit" ist aber ihr Zauberwort, um Regulierungsfälle abzulehnen. Verhält sich der Autofahrer beim Entstehen des Verkehrsunfalles besonders sorgfaltswidrig, darf die Versicherung unter Hinweis auf "grobe Fahrlässigkeit" die Zahlung ablehnen. Viele Fälle von Unaufmerksamkeit, so etwa das Bücken nach einer heruntergefallenen Kassette oder das Abklopfen von Asche von der Kleidung oder dem Sitz reichen den Richtern meist aus, "grobe Fahrlässigkeit zuzuerkennen. Das Bedienen eines CD-Wechslers zählt jedoch nicht hierzu (OLG Hamm, Az. 13 U 118/00).

 

Autoschlüssel nicht in der Geldbörse oder Brieftasche aufbewahren

Dadurch, dass andere dort vorhandene Dokumente dem Finder/Dieb ein leichtes Spiel machen, da er das Auto suchen und stehlen kann, handelt man grob fahrlässig. Der Versicherungsschutz besteht daher nicht, wenn man den Autoschlüssel (oder den Reserveschlüssel) in der Geldbörse oder Brieftasche aufbewahrt. (OLG Köln, Az.: 9 U 34/98).

 

Wenden

Das Umkehren auf derselben Straße durch Hinüberwechseln auf die andere Fahrbahnseite, um dort die Fahrt in entgegengesetzter Richtung fortzusetzen, gilt als Wenden, nicht als Abbiegen. (OLG Hamm, 6 U 123/96)

 

Irrtum

Ein Autofahrer hält an einer Ampelkreuzung zunächst an. Dann fährt er trotz Rotlicht weiter, weil er sich durch den Grünlichtpfeil für Rechtsabbieger irritieren ließ. Der Irrtum schützt ihn nicht. Er handelt grob fahrlässig. (OLG Oldenburg, 2 U 197/96)

 

Tempoüberschreitung

Ein Geschwindigkeitsverstoß auf der Autobahn kann gerechtfertigt sein, wenn dadurch ein Auffahrunfall vermieden wird. (OLG Naumburg, 1 Ss (B) 351/96)

  

Bei Schäden am Auto muss unter Umständen der Betreiber der Waschanlage zahlen

Darauf, dass Autofahrer ihre Antennen einfahren sollen, weisen in jeder Waschstraße Schilder hin. Für Schäden besteht sonst keine Haftung. Wenn aber andere Teile bei der Reinigung beschädigt werden. muss der Betreiber der Anlage dafür aufkommen. Das gilt jedenfalls dann. wenn es sich um Fahrzeugteile handelt, die regulär zum Fahrzeug gehören, z. B. Spoiler. Der Betreiber muss nämlich dafür sorgen, dass sich die Anlage automatisch abschaltet, wenn der Sicherheitsabstand zum Fahrzeug nicht mehr stimmt (OLG Koblenz, 5U1939/93-07/96).

 

Bei Autodiebstahl der Versicherung auch Vorschäden mitteilen

Der Halter eines gestohlenen Fahrzeugs muss mit der Schadensanzeige der Versicherung alle früheren Unfallschäden mitteilen. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht. Nach dem Richterspruch sind die Vorschäden auch dann anzugeben, wenn sie repariert wurden, da der Wert des Autos durchaus noch gemindert sein könne. Sind diese Angaben unvollständig oder fehlen sie ganz, wird die Versicherung leistungsfrei (OLG Koblenz, 10 U 1627/99).

  

Auffahrunfall - Mithaftung bei höherer Geschwindigkeit

Wer bei höherem Tempo in einen Unfall verwickelt wird, erhält, auch wenn er ordentlich gefahren ist, eine Mitschuld. Beispiel: Der Vordermann schert auf der Autobahn nach links aus, ohne den Verkehr zu beobachten. Sie kommen auf der linken Spur mit 160 km/h herangefahren und können nicht mehr rechtzeitig bremsen. Es kommt zu einem Unfall, bei dem Sie eine Teilschuld bekommen, da die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen 130 km/h beträgt. (OLG Hamm, Az.: 6 U 191/99). Meiner Meinung nach sehr ungerecht, da viele Autofahrer den Schulterblick scheinbar nicht mehr kennen und Geschwindigkeiten falsch einschätzen. Bitte schauen Sie öfter in den Rückspiegel und schauen Sie sich vor dem Überholen um, ob jemand im "toten Winkel" fährt. Abstandslücken sind freizuhalten.

 

Auffahrunfall - der Hintermann hat nicht in jedem Fall Schuld

Normalerweise bekommt der Hintermann bei Auffahrunfällen die Alleinschuld - weil er nicht genug Abstand hält. Befindet sich der Vordermann jedoch bereits auf der Verzögerungsspur einer Autobahnabfahrt und wechselte ohne erkennbare Ursache wieder auf die Fahrbahn zurück, so trifft den Auffahrenden kein Verschulden (OLG Koblenz, 12 U 1544/94 -12/95).

 

Auf das Sachverständigenurteil muss Verlass sein

Ein Unfallfahrzeug darf vom geschädigten Fahrzeugbesitzer bei einem Totalschaden zu dem Restwert veräußert werden, den ein Sachverständiger zuvor festgelegt hat. Versicherungen tricksen gerne mit höheren Angeboten. Das drückt dann die Summe, die sie dem Geschädigten drauf zahlen müssen. Diese Mondpreise entsprechen aber nicht der Realität. Höhere Restwertangebote der Versicherer stammen häufig aus einem Sondermarkt. Dieser Sondermarkt ist einem normalen Bürger nicht ohne weiteres zugänglich und kann deshalb auch nicht zum Maßstab für Preisforderungen der Versicherer gemacht werden, so die Richter. Zwar hat der Geschädigte eine so genannte gesetzliche Schadensminderungspflicht. Die Veräußerung des Unfallfahrzeugs zu dem vom Sachverständigen geschätzten Wert stellt aber anders, als die Versicherer oft meinen, keine Verletzung dieser Pflicht dar. Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige den Restwert auf 2000 Mark geschätzt, die Versicherer hielten ein Restwertangebot von 5300 Mark dagegen. Entsprechend wollten sie den Schadensersatz um 3300 Mark kürzen. Genau das ließen aber die Richter nicht zu (LG Wuppertal, Az.: 5 O 183/97, ZfS 2000,296)

 

Falschparker an Einmündungen müssen Abschleppkosten zahlen

Wer zu dicht an Kreuzungen und Einmündungen parkt, muss das Abschleppen des Autos hinnehmen und selbst zahlen. (OVG Münster, Az.: 5 A 5135/99).

 

Schwindelanfälle am Steuer können den Versicherungsschutz kosten

Kurzzeitige Schwindelanfälle können durchaus Bewusstseinsstörungen sein und damit im Straßenverkehr den Versicherungsschutz kosten. Versicherungen müssen nicht zahlen, wenn Unfälle die Folge einer vorhandenen "gefahrenerhöhenden gesundheitlichen Beeinträchtigung" sind. Dies kann aber nicht pauschal bewertet, sondern muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Im konkreten Fall hatte der Kläger vorgetragen, ihm sei plötzlich "schwarz vor Augen" geworden. Darauf weigerte sich die Versicherung zu zahlen. Das OLG Karlsruhe befand jedoch, dies sei noch keine Bewusstseinsstörung, so dass die Versicherung für die Unfallfolgen aufkommen müsse (BGH, IV ZR 113/99).

 

Keine Schuld bei Unfall durch Hasen (Achtung: nächstes Urteil beachten)

Ein Autofahrer, der einem Tier reflexartig ausweicht und so einen Unfall verursacht, handelt nicht grob fahrlässig. Auch dann nicht, wenn es ein kleines Tier wie ein Hase ist (OLG Zweibrücken; Az. 1 U 218/98).

 

Wildunfall

Wer wegen eines Hasen in den Graben fährt, hat grds. keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Teilkasko zahlt Wildunfälle nämlich nur bei Zusammenstößen oder bei Ausweichmanövern vor kapitalen Hirschen oder Wildschweinen. Bei Kleintieren gilt die Gefahr für den Pkw als so gering, dass ein Bremsen oder Ausweichen als unverhältnismäßig gilt (BGH, Az. IV ZR 321/1995).

 

Teure Reifen

Ein Autofahrer, der seine Reifen bis zur zugelassenen Verschleißgrenze abfährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Denn dann gilt ein Unfall auf regennasser Fahrbahn "als grob fahrlässig selbst herbeigeführt". Auch wenn das Fahren mit derartigen Reifen noch keine Ordnungswidrigkeit darstellt, gehört die Gefahr von Aquaplaning zum Allgemeinwissen eines jeden Autofahrers. In dem zu Grunde liegenden Fall war ein Autofahrer im November 1999 auf der Autobahn bei Tempo 120 km/h auf nasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen. An seinem Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Die Vollkaskoversicherung weigerte sich jedoch, ihm den Wiederbeschaffungswert in Höhe von rund 17 000 Mark zu bezahlen. Weil er "die Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers gröblich, das heißt in hohem Grade außer Acht gelassen" hat, muss die Versicherung nicht zahlen (LG Itzehoe, Az. 3 O 153/00).

 

Fahrverbot kann "verjähren"

Auch Fahrverbote können "verjähren". Diese freudige Erfahrung machte eine Autofahrerin, die eine Ampel bei Rot, überfahren hatte. Doch erst nach zwei Jahren verhängte ein Amtsrichter 250 Mark Geldbusse und ein Fahrverbot von einem Monat. Sinn und Zweck eines Fahrverbotes sei es, einem leichtsinnigen Autofahrer einen erzieherischen Denkzettel zu verpassen. Das macht aber nur Sinn, wenn der Richterspruch in zeitlich engem Kontext zum Verstoß erfolgt. Fällt der Verurteile aber über einen längeren Zeitraum nach dem Verstoß überhaupt nicht mehr negativ auf, wozu soll dann noch ermahnt werden (OLG Düsseldorf, 2a Ss (OWi) 128/00 (OWi) 39/00 III, DAR 2000, 415).

 

Temposünder kann "Auszeit" selbst bestimmen

Wer rechtskräftig zu einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt wurde, hat vier Monate Zeit, die Strafe anzutreten. Dieser als "Schonfrist" bezeichnete Zeitraum steht nicht zur Disposition des Gerichts. Ist gegen den Fahrer während der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot verhängt worden und wurde der Führerschein nicht schon vor dem Gerichtsverfahren eingezogen, muss das Gericht diese Frist gewähren. Der Fahrer könne somit selbst bestimmen, wann er auf das Fahrzeug verzichte, zum Beispiel während des Urlaubs (OLG Düsseldorf, Az. 2 b Ss (Owi) 203/00).

 

An einem Tag zweimal geblitzt - zweimal Fahrverbot

Wird ein Autofahrer an einem Tag zweimal hintereinander geblitzt, wird er auch zweimal bestraft. Dazwischen müssen aber mindestens 75 Minuten und eine Fahrstrecke von 130 km liegen (OLG Jena, Az. 1 Ss 71/99).

 

Datum im Bußgeldbescheid falsch - keine Strafe

Wenn das Datum eines Bußgeldbescheides nicht stimmt, kann ein Verkehrsrowdy nicht verurteilt werden. Fall: Der Tatzeitpunkt war falsch datiert. Dem Verkehrssünder blieben so 150 Mark Geldbuße und vier Punkte erspart (AG Paderborn. Az. 23a OWi 201/99).

 

Polizisten haben nicht immer recht

Lange Zeit schienen Polizisten vor Gericht schier unfehlbar zu sein. Angaben zu einem Verkehrsgeschehen durch einen betroffenen Autofahrer und mehrere Beifahrer als Zeugen galten meist nichts gegen das Wort eines Polizeibeamten. In einem Urteil hat das OLG Düsseldorf die Verurteilung eines Autofahrers allein auf der Basis von vagen Polizistenaussagen verworfen. Zwei Polizisten hatten dem Amtsrichter gegenüber erklärt, ein Autofahrer sei bei Rot über die Ampel gefahren, als diese "bereits zirka 2 Sekunden" oder "ziemlich lange", so der andere Beamte, Rot hatte. Der Amtsrichter ging daraufhin von einem "qualifizierten Rotlichtverstoß" aus. Der Autofahrer wurde zur Zahlung eines deftigen Bußgeldes, verbunden mit einem Fahrverbot, verurteilt. Das ließ sich der Betroffene aber nicht gefallen und fand Hilfe bei den Richtern der höheren Instanz. Die pauschalen Angaben der Polizisten ohne Überprüfung, ob diese die angegebene Beobachtung nur zufällig oder während einer gezielten Rotlichtüberwachung gemacht hatten, waren dem Oberlandesgericht zu vage, um derart schwerwiegende Rechtsfolgen aufrecht zu erhalten (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss 298/97).

 

Blutprobe mit Folgen

Leistungen aus einer Vollkaskoversicherung können auch dann wegen grober Fahrlässigkeit verweigert werden, wenn bei einem Autofahrer bei einem Unfall in Holland ein Blutalkoholgehalt von 1,4 Promille gemessen wurde. Denn es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass in den Niederlanden Blutproben weniger sorgfältig analysiert würden als in Deutschland (OLG Köln, Az. 9 U 90/96).

 

Von wegen blau - Ungenaues Meßgerät

Das kann nicht sein, zweifelte der Autofahrer nach einem Atem-Alkoholtest die Messung von 0,41 mg/l Alkohol an - 500 Mark Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot. Ein medizinischer Gutachter bestätigte die systembedingte Ungenauigkeit des Geräts (Alcotest 7110 Evidential). AG München: 200 Mark Buße ohne Fahrverbot (Az.: 943 OWi 492 Js 128072/99).

 

Stau

Wer auf der Standspur an einem Stau vorbeifährt, verliert seinen Kaskoschutz und muss bei einem Unfall den Schaden voll selber zahlen (LG Gießen, Az. 1 S 529/99).

 

Kasko

Bei 1,7 Promille Blutalkohol entfällt der Kaskoschutz komplett (OLG Düsseldorf, Az. 4 O 140/99).

 

Autounfall mit Fahrlehrer

Nicht immer ist der Fahrlehrer bei einer Lernfahrt in der Haftung. Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrschüler nicht vorhersehbar reagiert. Er fuhr bei seiner letzten Fahrt vor der praktischen Prüfung auf eine Kreuzung zu und bremste deutlich ab, weil sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße ein Omnibus näherte. Plötzlich beschleunigte er jedoch, so dass auch ein Bremsmanöver den Crash nicht mehr verhindern konnte. Folge: Der Schüler trägt allein die Schuld (und nicht wie gefordert zum Teil der Fahrlehrer) und die volle Verantwortung für den Zusammenstoß mit dem Bus (OLG Stuttgart, Az. 7 U 138/98).

 

Risiken bei Autokauf

Wird ein Auto privat verkauft und bestätigt der Verkäufer im Vertragsformular, dass der Wagen auf der linken Fahrzeugseite beschädigt ist, so kann der Kauf nicht rückgängig gemacht werden, wenn der Käufer später auch auf der rechten Seite Mängel feststellt. Begründung: Bei einem Privatverkauf ist die Angabe im Vertrag keine Garantie für ein ansonsten unbeschädigtes Fahrzeug. Allenfalls bei einem Händler hätte der Käufer das erwarten können (OLG Köln, Az. 8 U 70/98).

 

Auf das Urteil des Sachverständigen muss Verlass sein

Ein Unfallfahrzeug darf vom geschädigten Fahrzeugbesitzer bei einem Totalschaden zu dem Restwert veräußert werden, den ein Sachverständiger zuvor festgelegt hat. Versicherungen tricksen gerne mit höheren Angeboten. Das drückt dann die Summe, die sie dem Geschädigten drauf zahlen müssen. Die Mondpreise entsprechen nach Auffassung des Landgerichts Wuppertal aber nicht der Realität. Höhere Restwertangebote der Versicherer stammen häufig aus einem Sondermarkt. Dieser Sondermarkt ist einem normalen Bürger nicht ohne weiteres zugänglich und kann deshalb auch nicht zum Maßstab für Preisforderungen der Versicherer gemacht werden. so die Richter. Zwar hat der Geschädigte eine so genannte gesetzlich Schadensminderungspflicht. Die Veräußerung des Unfallfahrzeugs zu dem vom Sachverständigen geschätzten Wert stellt aber anders, als die Versicherer oft meinen, keine Verletzung dieser Pflicht dar. Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige den Restwert auf 2000 Mark geschätzt, die Versicherer hielten ein Restwertangebot von 5300 Mark dagegen. Entsprechend wollten sie den Schadensersatz um 3300 Mark kürzen, was nach Auffassung der Richter aber nicht Rechtens ist (LG Wuppertal, Az. 5 O 183/97, ZfS 2000, 296).

 

Doppelkarte

Auch ohne Vertrag bietet eine Doppelkarte Versicherungsschutz. Im konkreten Fall wurde das frisch zugelassene Auto gestohlen. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Die Deckungszusage der Doppelkarte beschränkt sich aber laut Richter nicht automatisch auf die Haftpflicht, die Versicherung muss daher zahlen (OLG Köln, Az. 9 U 34/2000).

 

"Fahrlässiger" Sekundenschlaf

Wer am Steuer eines Autos kurz einnickt und so einen Unfall verursacht, läuft Gefahr, daß die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Dieser sogenannte Sekundenschlaf ist ein "besonders schwerer Verkehrsverstoß". Der Verstoß könne als Fahrlässigkeit eingestuft werden - und befreie dann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht. In dem verhandelten Fall gab es allerdings einige Punkte, die dazu führten, daß die Versicherung den Schaden trotz des Einnickens übernehmen mußte. So hatte der Fahrer 15 Minuten vor dem Unfall einen Tankstopp gemacht, wäre zudem in rund 30 Minuten zu Hause gewesen. Alkohol hatte er nicht getrunken. Der Fahrer habe davon ausgehen können. den Rest der Fahrtstrecke problemlos zu schaffen, so das Urteil. Das Verhalten sei also nicht "subjektiv unentschuldbar", grobe Fahrlässigkeit liege nicht vor (OLG Hamm, Az. 20 U 99/97).

 

Mitschuldig

Nach einem Unfall kann ein mitschuldiger Autofahrer seine Versicherung nicht zwingen, die Schuldfrage vor Gericht zu klären. Der Versicherer darf den Schaden nach eigenem Gutdünken bezahlen und den Kunden im Schadenfreiheitsrabatt zurückstufen (LG Coburg, Az. 32 S 111/2000).

 

Unfall auf Privatparkplatz

Auf Privatparkplätzen gilt vor allem das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme, urteilte ein Landgericht im Streit zweier Autofahrerinnen. Die eine hatte rückwärts aus einer Parklücke gesetzt, war dabei von der Unfallgegnerin gerammt worden. Die verklagte die Rückwärtsfahrerin auf Schadenersatz, bekam aber 40 Prozent Mitschuld (LG Hanau, Az. 1 O 1063/2000).

 

Parkplatzunfall

Bei Kollisionen auf Parkplätzen von Supermärkten wird der Schaden vor Gericht oft 50:50 geteilt. Im konkreten Fall waren beide Ausparker mit dem Heck zusammengestoßen. Da weder der eine noch der andere Beweise für seine Unschuld vorlegen konnte, wurden die Kosten geteilt (AG Stadtroda, Az. 2 C 835/2000).

 

Haftung ausgenommen

Mogelt sich ein Radfahrer vor einer roten Ampel rechts an Fahrzeugen vorbei und wird dabei verletzt, ist das sein Risiko. Mit diesem Verhalten muss ein Autofahrer nicht rechnen (OLG Hamm, Az. 13 U 18/2000).

 

Offenes Fenster kein Abschleppgrund

Die Polizei darf zwar auf Kosten des Halters ein Fahrzeug sicherstellen, wenn das dem "Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Eigentümers" entspricht. Das gilt jedoch nicht, wenn ein Autobesitzer (ordnungswidrig) ein Seitenfenster nicht verschlossen hat, der Pkw aber "elektronisch gegen unbefugte Nutzung gesichert" ist.

 

"Geisterfahrradfahrer" zahlt die Hälfte

Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es zu einer Kollision mit einem Pkw, teilen sich die Parteien den Schaden, weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen. Die Radfahrerin hätte ebenfalls damit rechnen müssen, dass sie übersehen wird (BSG, Az. B 3 P 1/99 R).

  

Versicherung zahlt bei Klau trotz Wegfahrsperre

Eine Kaskoversicherung kann sich nicht mit der Behauptung von ihrer Leistungspflicht befreien, ein Autodiebstahl sei vorgetäuscht. Dies gilt auch, wenn der Wagen mit einer als sicher geltenden elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet war. Das Gericht gab einem Fahrer Recht, dessen Mercedes aus einer Mailänder Hotelgarage entwendet worden war (OLG Karlsruhe, Az. 12 U 306/98).

 

Verkehrssündern muss Rabatt mitgeteilt werden

Geht das Verkehrssünderregister auf 18 Punkte zu, sind die Verkehrsbehörden verpflichtet, Autofahrern mitzuteilen, wie sie ihr Punktekonto senken könnten - zum Beispiel durch die Teilnahme an Seminaren oder eine verkehrspsychologische Beratung (Verwaltungsgericht Regensburg, RN 9 2031/99).

  

Fahrtenbuch

Wer ein Fahrtenbuch führt, um Steuern zu sparen, muss dies zeitnah tun. So schwammig steht es im Steuerrecht. Ein Pkw-Lenker, der die Aufzeichnungen erst nach einem Jahr mithilfe einer Tonbandaufzeichnung anfertigt, verstößt aber auf jeden Fall gegen die Regel. Das Gericht akzeptierte die Vorgehensweise eines Finanzbeamten, der das Fahrtenbuch nicht anerkannte und stattdessen den privaten Pkw-Nutzungsanteil pauschal mit einem Prozent des Fahrzeugneupreises besteuerte (FG Rheinland-Pfalz, Az. 4 K 3018/98).

 

Verschiedenes:

Die Kfz-Steuer richtet sich bei Pkws nach dem Hubraum, bei Lastwagen nach der Zahl der Achsen und dem Gewicht; ob ein Fahrzeug ein Pkw oder ein Lkw ist, hängt unter anderem von der Herstellerkonzeption und vom Erscheinungsbild ab - fehlende Seitenfenster im rückwärtigen Teil des Fahrzeugs sprechen eher für einen Lkw, weil offenbar damit nicht regelmäßig Personen befördert werden. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1998 - VII R 104/97)

   

Wer betrunken einen Unfall verursacht und anschließend flüchtet, kann von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 20000 Mark zur Kasse gebeten werden. Trunkenheit ist eine grobe Pflichtverletzung des Fahrers, die bisher übliche Höchstgrenze für solche Regressansprüche wurde verdoppelt (OLG Hamm, Az. 20 W 12/99).

 

Im Winter darf man erst losfahren, wenn die Windschutzscheibe gänzlich vom Eis befreit ist (OLG Bremen, Az. Ss 80/65).

  

Autoreifen vom Schrottplatz sind verkehrstauglich, wenn sie genügend Profil haben (OLG Köln, Az. 3 U 100/98).

  

Taxifahrer sind von der Pflicht befreit, den Sicherheitsgurt anzulegen; das gilt aber nur dann, wenn sie Fahrgäste befördern, nicht jedoch bei Leerfahrten. (Beschluß des OLG Düsseldorf vom 10. Juli 1998 - 5 Ss (OWi) 186/98)

 

Wenn ein Kind eine Autotür aufreißt und dabei einen anderen Wagen beschädigt, muss die Haftpflichtversicherung der Eltern für den Schaden zahlen. Im verhandelten Fall hatte ein elfjähriges Mädchen zur Straße hin aus einem parkenden Auto aussteigen wollen. Ohne auf den Verkehr zu achten, öffnete es die Tür und verkratzte dabei einen vorbeifahrenden Wagen. Das Gericht sah darin ein grob fahrlässiges Verhalten. Ein Kind in diesem Alter müsse richtig aussteigen können, die Mutter hat außerdem in hohem Maße die Aufsichtspflicht beim Aussteigen vernachlässigt. (LG Mainz, Az.: 6 S 15/98)

 

Für Feuerwehreinsatz muss der Fahrzeughalter haften, wenn er mit dem Fahrzeug liegengeblieben ist und ein Vorbeifahrender unnötig die Feuerwehr ruft. (VG Koblenz, Az. 2 K 3244/99)

 

Ein Kind wird von einem Auto angefahren - meist bleibt beim Autofahrer dann eine gewisse Restschuld hängen. Nicht so in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Der Unfall passierte, obwohl der Fahrer langsam durch ein Wohngebiet fuhr, als plötzlich ein Kleinkind hinter einem parkenden Auto auf die Straße lief und dabei vom herannahenden Pkw erfasst und verletzt wurde. Der Fahrer sei, so die Richter, vorschriftsmäßig gefahren und konnte das Kleinkind nicht sehen. OLG Schleswig-Holstein - Aktenzeichen: 9 U 112/96

 

Eine Firma, die gekühlte Getränke ausliefert, hat keinen Anspruch darauf, eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren einer (für Fahrzeuge gesperrten) Fußgängerzone zu erhalten, damit sie ihre Kunden prompt bedienen kann; daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Behörde bisher durchaus in Einzelfällen, etwa bei Umzügen in der Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigungen erteilt hat. (Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. April 1998 - 11 B 97.833)

 

Wenn ein Autohändler dem Käufer eines Gebrauchtwagens die Möglichkeit bietet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Tagen nach dem Kauf umzutauschen oder zurückzugeben, stellt dies keine wettbewerbswidrige "Zugabe" zur Ware dar (Urteil des BGH vom 2. Juli 1998 - I ZR 66/96).

 

Autohändler müssen für den vertraglich festgelegten Kilometerstand geradestehen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer seine Zusicherung mit dem Zusatz "soweit bekannt" einzuschränken versucht (BGH, Az. VIII ZR 292/97).

   

Wer Autoreifen bis zur zulässigen Verschleißgrenze herunterfährt, verletzt seine Sorgfaltspflicht und verliert dadurch den Vollkasko- und Versicherungsschutz (LG Itzehoe, Az. 3 O 153/00).

 

Ein Pkw, der länger als ein Jahr "auf Halde" steht, ist nicht mehr fabrikneu und darf nicht als Neuwagen verkauft werden. So argumentierten Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Der Fall: Ein Händler hatte für einen 21 Monate alten Nissan einen Interessenten gefunden, der einen Neuwagen suchte. Zuhause kamen dem Käufer aber Zweifel über das Alter des Autos. Der Händler musste den Pkw wieder zurücknehmen. OLG Frankfurt am Main Az.: 23 U 42/97

 

Ein ertappter Temposünder, der nachträglich Schilder überklebt, die eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anmahnen, um seine Behauptung zu untermauern, 50 km/h wären zulässig gewesen, kann nicht wegen Urkundenfälschung bestraft werden, weil Verkehrsschilder keine Urkunden darstellen; allerdings droht ihm eine Strafe wegen Sachbeschädigung und Amtsanmaßung. (Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 15. September 1998 - Ss 395/98)

 

Für die Bestrafung nach einem Rotlicht-Verstoß ist die Zeit zwischen Beginn des Rotlichts und dem Überfahren der weißen Haltelinie auf der Fahrbahn maßgebend; das gilt auch dann, wenn der Autofahrer eine Linksabbiegerspur benutzt hat, deren Haltelinie weiter zurückliegt als die Haltelinie der (daneben verlaufenden) Fahrspur für den Geradeausverkehr. (Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Oktober 1997 - 5 Ss (OWi) 277/97)

 

Eine Parkscheibe muss "gut lesbar" im Auto angebracht sein; gegen diese Vorschrift verstößt ein Autofahrer nicht, wenn er die Parkscheibe am hinteren linken Seitenfenster anbringt, selbst wenn sich an dieser Seite des Fahrzeugs eine stark befahrene Straße befindet und der Kontrolleur zur Überprüfung der Scheibe auf die Fahrbahn treten muss. (Beschluß des Oberlandesgerichts Naumburg vom 4. August 1997 - 1 Ss (Bz) 132/97)

 

Bei kleineren Straftaten kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz auf sie verzichten, wenn sich der Täter um Wiedergutmachung bemüht hat; dieser sogenannte "Täter-Opfer-Ausgleich" kommt jedoch nicht zur Anwendung, wenn der finanzielle Schaden infolge einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr nicht vom Angeklagten, sondern von seiner Haftpflichtversicherung ersetzt worden ist. (Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17. Dezember 1997 - 2 St RR 273/97)

   

Einem privaten Institut kann die Berechtigung zur Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung ("Idiotentest") im Raum Ingolstadt nicht mit der Begründung verwehrt werden, in Bayern existierten bereits flächendeckend entsprechende Untersuchungsstellen des TÜV, so dass es keinen Bedarf mehr für weitere Untersuchungsstellen gebe. (Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Oktober 1997 - 11 AE 97.1721)

 

Die Auto-Haftpflichtversicherung greift nur ein, wenn es um einen Schaden geht, der "beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs" entstanden ist; das trifft nicht zu, wenn aus einem in einer Garage abgestellten Auto Benzin ausläuft und anschließend eine Explosion bewirkt (Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 3. Juli 1997 - 8 U 390/97).

 

Nach einem Autounfall sind die veranschlagten Reparaturkosten einer Markenwerkstatt oft höher als die tatsächliche Rechnung des preiswertesten freien Kfz-Betriebs. Kommt für den Schaden eine Versicherung auf, kann der Kunde auf Basis der Kalkulation abrechnen und sich den höheren Betrag auszahlen lassen. Der so erzielte Gewinn ist gerechtfertigt, da der Autofahrer auf die Vertragswerkstatt und damit auch auf die Garantieleistungen verzichtet (LG Karlsruhe, Az. 9 S 139/99).

 

Die Kaskoversicherung kann die Zahlung (210.000 DM) für den Diebstahl eines Mercedes Benz Roadster 500 SL nicht mit der Begründung verweigern, es sei grob fahrlässig, einen solchen Luxuswagen auf einer belebten Hauptstraße in Warschau abzustellen; das wäre nur gerechtfertigt, wenn der Autofahrer dem Dieb durch Leichtsinn den Diebstahl erleichtert hätte (durch Nichtabschließen des Wagens z.B.). (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 1997 - IV ZR 264/96)

   

Eine Autowerkstatt muss ein zur Reparatur gebrachtes Auto nachts sicher verwahren (z.B. in verschlossener Halle oder auf eingezäuntem Gelände), wenn die Umgebung Diebstähle erleichtert (z.B. Gewerbegebiet fern jeder Wohnbebauung). Ansonsten muss die Werkstatt bei einem Diebstahl bzw. bei Beschädigungen den Schaden ersetzen (AG Landstuhl/Rheinland-Pfalz, Az. 2 C 208/99).

  

Wird ein Verkehrsunfall als Arbeitsunfall eingestuft, haftet der Unglücksfahrer nicht gegenüber seinen Kollegen. Schmerzensgeld muss er daher nicht zahlen. (OLG Schleswig, Az.: 7 U 56/99).

 

Wenn ein Fahrer bei Höchstgeschwindigkeit Sachen aus dem Fußraum seines Autos fischt, handelt er grob fahrlässig und verliert den Kaskoschutz bei einem Unfall (OLG Köln, Az. 26 U 49/1999).

 

Wenn ein angetrunkener Fahrer unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, muss er dafür nicht haften. Er erhält aber eine Mithaftung (hier: 20 %), da sein Fahrzeug eine Betriebsgefahr darstellt. Die Alkoholisierung darf nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit ursächlich für den Unfall ist (AG Hildesheim, Az. 18 C 51/1999).

 

Wenn das Auto eines Mieters, der westlich von Lüneburg auf einem Gutsgelände wohnt, in diesem schneearmen Gebiet von einer Dachlawine beschädigt wird, haftet der Vermieter nicht für den Schaden am Fahrzeug, jedenfalls dann nicht, wenn es genügend andere (ungefährdete) Abstellmöglichkeiten auf dem Gelände gegeben hätte. (Urteil des Amtsgerichts Winsen (Luhe) vom 6. Oktober 1997 - 4 b C 1077/97)

 

Wer einen Oldtimer in einem Schuppen mit Betonboden abstellt, macht sich nicht wegen umweltgefährdender Lagerung von Abfall strafbar, solange das Fahrzeug noch als Ganzes erhalten und funktionsfähig ist; das gilt auch dann, wenn die Kosten der Wiederherstellung den aktuellen Gebrauchswert übersteigen würden. (Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 24. Januar 1997 - 3 Ss 8/97)

 

Eine Atemalkoholanalyse allein ist ungenau, der Vorwurf der Trunkenheit ist so nicht erbracht, der Fahrer wurde freigesprochen. (AG Köln, Az. 810 OWi 5193/99)

 

Inline-Skater müssen auf Landstraßen rechts fahren, wenn kein Bürgersteig o.ä. vorhanden ist. (OLG Oldenburg, Az. 9 U 71/99)

 

Wer nach einem Schadensfall gegenüber seiner Kaskoversicherung einen falschen Kilometerstand angibt (hier: 82.000 statt 105.000), um zu erreichen, dass ein höherer Wiederbeschaffungswert veranschlagt wird, verletzt seine Aufklärungspflicht gegenüber der Versicherung und geht daher leer aus. (Urteil des OLG Koblenz vom 25. April 1997 - 10 U 441/96)

   

Wer einen Feuerwerkskörper auf ein Verkehrsmittel wirft, riskiert den Führerscheinentzug wegen Verkehrsgefährdung.

  

Auf einer Landstraße fuhr ein Mann mit seinem Pkw. Als er einen Bus mit hohem Tempo auf sich zukommen sah, der außerdem zu weit links fuhr, riß er das Lenkrad herum und landete im Straßengraben. Die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig sahen das Ausweichmanöver als plausibel an und erhöhten die Haftungsquote zu Lasten des Busunternehmens auf 60 Prozent (OLG Schleswig, Az.: 9 U 135/96).

 

Ein Freund des Motorsports, der in seinen Rennwagen 36.000 DM investiert hat, um damit an Rennen teilzunehmen, kann nach einem Verkehrsunfall vom Verursacher des Unfalls nicht 12.000 DM Schadenersatz fordern mit der Begründung, er habe wegen der Verletzungen durch den Unfall an zwei Autorennen nicht teilnehmen können. (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. Februar 1998 - 27 U 161/97)

 

Wer den "Stinkefinger" eine Polizeikamera zeigt, muss auch zahlen, da er sich der indirekten Beamtenbeleidigung schuldig macht. Begründung: Die später mit der Entwicklung des Videofilms befassten Amtspersonen seien herabgewürdigt worden. (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 5 St RR 30/00).

 

Ein Autobesitzer heizte sein eingefrorenes Auto mit einem Heizlüfter aus der Wohnung auf. Die Polster fingen Feuer, der Wagen brannte aus. Die Kasko-Versicherung zahlte nicht - zu Recht (OLG Hamm, Az. 20 U 216/96).

 

Wenn ein Kind unter 7 Jahren unbeaufsichtigt Fahrrad fährt, verletzen Eltern nicht automatisch ihre Aufsichtspflicht. Das gilt insbesondere in einer sogenannten Spielstraße, Kinderspiele (wozu auch das Fahrrad zählt) haben dort Vorrang vor der Nutzung der Straße durch andere Verkehrsteilnehmer (OLG Hamm, Az. 9 U 226/99).

 

Hasch

Wer nur gelegentlich Hasch raucht, kann vom Straßenverkehrsamt nicht zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten gezwungen werden, aber bei regelmäßigem Cannabiskonsum ist der Führerschein futsch (OVG Bremen, Az. 1 B 61/00, VG Trier, Az. 4 L 992/00).

 

Vorsicht bei "Durchgesehen"

Händler-Vermerke auf Gebrauchtwagen wie "Durchgesehen und in Ordnung" oder auch "Topzustand" sind mit Vorsicht zu genießen, da sie allenfalls besagen, dass der Händler den Wagen auf Unfallschäden und Rostanfälligkeit untersucht hat. Sie stellten jedoch "noch keine bindende Zusicherung der Mängelfreiheit" dar (LG Saarbrücken, Az. 12 O 382/95).

 

Ladenhüter ? - Geld zurück

Steht ein Gebrauchtwagen drei Jahre oder länger auf dem Hof, muss der Verkäufer einen Interessenten unaufgefordert darüber aufklären. Er handelt arglistig, wenn er dies unterlässt. Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist damit unwirksam. Durch die lange Standzeit kann es zu verstärktem Rost in den Karosseriehohlräumen, im Tank und in der Auspuffanlage kommen. Chemische Veränderungen der Betriebsstoffe in Motor und Kühlung können zu Langzeitschäden führen und auch Reifen, Bremsanlage und Batterie leiden durch die lange Ruhepause. Extrainfo: Bei Neuwagen muss bereits nach einem Jahr informiert werden, dass es sich um ein so genanntes Haldenfahrzeug handelt (AG Rottweil, Az. 2 C 104/98).

 

Ausgetrickst bei Autokauf

Vorsicht ist beim Gebrauchtwagenkauf geboten, wenn ein Händler Einschränkungen wie "Laufleistung laut Tacho" und "kein Unfall laut Vorbesitzer" macht. Im konkreten Fall stellte sich nachträglich ein Unfallvorschaden und höherer Kilometerstand heraus. Aufgrund der haftungsbeschränkenden Klauseln wurde die Klage abgelehnt (LG Saarbrücken, Az. 160 O 239/2000).

 

Fehlzündungen sind schwerer Mangel

Lassen sich Fehlzündungen bei einem Neuwagen nicht abstellen, liegt ein schwerwiegender Mangel vor. Das Auto kann dann zurückgegeben werden. In dem Fall wurde der Käufer zum Gespött seiner Nachbarschaft. Jedes Mal, wenn er mit seinem neuen Auto los fuhr, knallte es, dauernde Fehlzündungen waren die Regel. Die Vertragswerkstatt wusste nach mehreren Reparaturversuchen auch keinen Rat mehr. Darum wollte der Fahrer das Auto zurückgeben. Das Fahrzeug müsse sich mit dem Stand der Technik allgemein messen lassen, zudem habe der Händler das Vertrauen erschüttert, daher darf der Fahrer das Auto zurückgeben (OLG Saarbrücken, 4 U 643/98-142).

 

Verkehrsleitsystem als Bußgeldfalle:

Autofahrer übertritt nach einer Pause die geänderte Höchstgeschwindigkeit:

Ein Autofahrer fuhr von der A 9 auf einen Parkplatz. Der Verkehr auf diesem Autobahnabschnitt wird durch ein Verkehrsleitsystem geregelt. Als er seine Fahrt fortsetzte, zeigte die automatische Steuerung mittlerweile eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung an. Der Autofahrer fuhr um 25 km/h zu schnell und wurde mit einem Fahrverbot von einem Monat und einer Geldbuße von 160 DM belegt. Das hielt der Mann für ungerecht und widersprach der Strafe: Schließlich habe er die Änderung nicht so schnell bemerken können.

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied gegen den Verkehrssünder (1 ObOWi 134/98). Begründung: Befinde sich ein Autofahrer "im Regelungsbereich eines aktivierten Verkehrsleitsystems", müsse er nach einer Unterbrechung der Fahrt damit rechnen, daß zwischenzeitlich eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gelte. Zwar könne er in der Tat nicht sofort wissen, welche Höchstgeschwindigkeit dann zulässig sei. Er sei aber verpflichtet, sich "am Tempo der Mehrzahl der Pkws zu orientieren", die im Regelfall auf der mittleren Fahrspur fahre. Der Autofahrer habe dagegen die linke Fahrspur benutzt. Da in Bayern die Anzeigebrücken maximal 3.500 Meter voneinander entfernt seien, könne es ihm zugemutet werden, seine Geschwindigkeit eine Zeit lang dem Hauptverkehr anzupassen (Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Juni 1998 - 1 ObOWi 134/98).

 

Propeller nur mit Lizenz

Wer mit einem Gleitschirmpropeller auf dem Rücken sein Fahrrad antreibt, benötigt eine Fahrerlaubnis und eine Haftpflichtversicherung (OLG Oldenburg, Az. Ss 105/99 (I 38)).

 

Stellplatz gesichert

Ihren privaten Parkplatz dürfen Wohnungseigentümer mit Sperrbügeln vor fremden Fahrzeugen schützen. Die Wohnanlage bestand aus 37 Eigentumswohnungen. Laut Teilungserklärung, die zum Kaufvertrag gehört, besaßen 27 Eigentümer ein Sonderrecht: Je einen Pkw-Stellplatz neben oder hinter dem Gebäude durften sie allein nutzen. Als ein Eigentümer seinen privaten Parkplatz oft besetzt vorfand, ließ er einen Sperrbügel aus Eisen verankern, den er runterklappen konnte. In einer Versammlung forderten die übrigen Wohnungseigentümer, den Sperrbügel zu entfernen. Er sei ohne ihre Erlaubnis auf gemeinschaftlichem Grund installiert worden, argumentierten sie. Um Falschparken zu verhindern, werde man die kaum noch erkennbaren Markierungen aller Stellplätze auffrischen. Der Bügel müsse allerdings weg. Urteil: Der Sperrbügel darf bleiben, da er die gemeinschaftliche Grundstücksfläche nicht verschandelt, da sie Parkplatz sei. Darauf verankert, bedeute er auch keine besondere Unfallgefahr für Fußgänger. Prinzipiell sei das Aufstellen von Parksperren auf gemeinschaftlichem Grund eine Veränderung, über die sämtliche Wohnungseigentümer zu befinden hätten. Da jedoch keine große Beeinträchtigung vorliege, habe der Stellplatz-Inhaber diese Erlaubnis nicht gebraucht (OLG Schleswig, Az. 2 W 2/96).

 

Einspruch kann lohnen

Wer direkt an einem Geschwindigkeitsschild von der Polizei mit zu hohem Tempo geblitzt wird, sollte gegen das Bußgeld Einspruch einlegen. Alle Bundesländer haben polizeiinterne Richtlinien erlassen, nach denen Tempo-Messungen erst 100 bis 200 Meter hinter einem Begrenzungsschild stattfinden sollen. Nur Schleswig-Holstein bilde mit 20 Metern Mindestabstand eine Ausnahme. Generell zulässig sei das Blitzen unmittelbar am Verkehrsschild dagegen an Unfallschwerpunkten und besonderen Gefahrenstellen, wie Schulen und Fabrikausfahrten. Wenn Autofahrer Einspruch gegen die Verwarnung einlegen, müsse die Polizei gegebenenfalls vor Gericht nachweisen, dass an der Stelle eine solche besondere Gefährdung vorgelegen hat.

 

AG = Amtsgericht / LG = Landgericht / OLG = Oberlandesgericht

 

Linkempfehlungen

Radarfalle.de

Strafzettel.de (Viele Hinweise und legale Tricks / Tipps, Auszüge aus der StVO)

Zu Recht (Hinweise, Urteile,...)

Tipps zum Auto (auf dieser Homepage) (Hinweise, Tipps, was macht man bei Unfällen,...)

 

Verhalten bei Alleinunfall:

- Die Polizei ggf. sofort über Handy informieren

- Bei Schäden, die durch marode Strassen passieren, Auto auf der Stelle stehen lassen und Polizei herbeirufen.

- Bei Wildunfällen die Polizei rufen (wegen Versicherungsschutz)

- An der Unfallstelle warten, ob jemand kommt (Geschädigter)

- Namen und Daten von Zeugen notieren (ggf. kurz schriftlich den Unfallhergang festhalten)

- Nach angemessener Zeit fahren und Polizei oder Geschädigten benachrichtigen (je größer der Schaden, desto länger muss man warten)