Tipps (ohne Gewähr)

-Was Handwerker berechnen dürfen       -Notdienste       -Stromanbieter wechseln

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Was Handwerker berechnen dürfen

- Vergleichen Sie die Angebote, wie dicht ist der Betrieb dran (wg. Anfahrtsweg/kosten) ?

- Lassen Sie sich als Kunden einen Kostenvoranschlag geben. Dieser darf max. bis zu 25 % überschritten werden, ohne den Kunden besonders darauf hinzuweisen. Wird es doch teurer, so darf der Kunde vom Auftrag zurücktreten, der dann so weit abgerechnet wird, wie er erledigt wurde.

Handwerkerrechnungen sollten vor der Bezahlung genau geprüft werden. Denn manchmal tauchen Positionen auf, die gar nicht berechnet werden dürften. Grundsätzlich gilt:

- Wer einen Handwerksbetrieb beauftragt, schließt einen so genannten Werkvertrag ab. Dies bedeutet: Tritt der gewünschte Erfolg nicht ein, muss auch nicht bezahlt werden.

- Verbreitet sind auch kleine "Aufrundungen": Besonders beliebt ist die Methode, jede angefangene halbe Stunde aufzurunden. Das ist jedoch nicht rechtens. Daran ändert auch ein entsprechender Passus im Kleingedruckten, den so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nichts.

- Ebenfalls unzulässig ist die Praxis mancher Notdienste, ihre prozentualen Aufschläge auf Basis der Gesamtsumme zu berechnen, statt allein auf Basis der Lohnkosten.

- Auch die Anfahrt des Handwerkers ist manchmal teurer als die Arbeitszeit. Tatsächlich aber muss sie wenigstens zehn Prozent billiger sein als der berechnete Arbeitslohn, Seriöse Handwerker rechnen auch keine Pauschalsätze für die Anfahrt ab, sondern staffeln nach Fahrzeit oder Entfernung.

Nicht berechnet werden dürfen auch Kosten für den Azubi, der nur zuschaut oder gelegentlich ein Werkzeug reicht. Wenn ein einziger Mann die Arbeit hätte erledigen können, dürfen auch keine Kosten für weitere Mitarbeiter auf der Rechnung auftauchen. Am wenigsten Streit gibt es, wenn von vornherein ein Fixpreis ausgemacht wird. Ist dies nicht möglich, sollte auf einer detaillierten Rechnung bestanden werden, die auch das letzte Teilchen noch auflistet.

 

Notdienste:

Darauf kommt es an:

- Vergleichen Sie die Angebote, wie dicht ist der Betrieb dran (wg. Anfahrt)?

- Seriosität: Ist die Firma Mitglied in einer Handwerkerinnung?

- Bezahlung: Wird Bar- oder Scheckzahlung verlangt oder kommt später eine Rechnung (seriös)?

- Fahrkosten: was wird Ihnen berechnet (evtl. Pauschale?)

- Lohnkosten: Wie hoch ist der Preis für eine Arbeitsstunde oder Zeiteinheit?

- Wird nach Stunden abgerechnet oder nach Zeiteinheiten (z.B. pro 15 Minuten)

- Zuschläge: Wird eine Notdienst-Pauschale berechnet oder ein Aufschlag auf die Lohnkosten?

- Dauer: Wieviel Zeit wird für die Arbeit voraussichtlich benötigt, wie viele Mitarbeiter werden geschickt?

- Material: Welche Kosten kommen auf Sie zu, kann evtl. ein Maximalpreis genannt werden?

Meist handelt es sich bei Preisen um Nettopreise - Es kommt noch die Umsatzsteuer hinzu (z.B. 16%).

Versicherung: Rechnet die Firma direkt mit einer Versicherung ab? (Leitungswasser-, Glasbruchschäden)

 

Stromanbieter wechseln

Der Wettbewerb auf dem Strommarkt ist im vollen Gange. Wer die Preise verglichen hat und den Stromanbieter wechseln möchte, sollte folgende Punkte beachten:

 - Genauen Liefertermin für Strom schriftlich vereinbaren.

Falls der neue Anbieter zu diesem vereinbarten Zeitpunkt den Billigstrom nicht liefern kann, müssen Sie weiterhin den teuren Strom Ihres bisherigen Anbieters bezahlen. Haben Sie einen genauen Liefertermin vereinbart, können Sie Schadenersatz verlangen oder sich vom Vertrag lösen.

 - Auf Endpreise achten.

Überprüfen Sie die Preisangaben im Vertrag und achten Sie darauf, dass es sich um Endpreise handelt, also um Preise incl. Mehrwert- und Ökosteuer, Zählergebühr (evtl. auch Zählerablesegebühr) und sonstigen Abgaben.

 - Verträge mit kurzer Laufzeit abschließen.

Wer einen Vertrag mit einer langen Laufzeit unterschreibt, kann von künftig sinkenden Strompreisen anderer Versorger nicht profitieren. Deshalb Verträge mit kurzer Laufzeit abschließen.

 - Nicht überhastet den Stromlieferanten wechseln.

Für laufende Verträge gilt eine monatliche Kündigungsfrist, bietet der alte Anbieter mehr Serviceleistungen?

 - Mit anderen Verbrauchern zusammenschließen.

Sie können Ihren Stromverbrauch addieren und sich günstigere Angebote einholen, wenn Sie sich mit anderen Verbrauchern (Eigentümergemeinschaft, Straßenzug, Verein) zusammenschließen.

 - Auf Kleingedrucktes im Vertrag besonders achten.

Auch der Gerichtsstandort u.a. können eine große Rolle spielen.

 - Achten Sie auf Mindestabnahmegrenze bzw. Limit bei den Stromtarifen.

Sofern Sie je nach Tarif/Vertrag weniger Strom verbrauchen, müssen Sie trotzdem die Mindestabnahme zahlen, falls Sie über dem  Verbrauch liegen, kann jede zusätzliche Kilowattstunde teuer werden.

 - Vor dem Wechsel ein Gespräch mit bisherigem Anbieter führen.

Vielleicht macht er jetzt ein akzeptables Angebot.

  

Ist der neue Stromvertrag geschlossen, sollte der Kunde folgendes beachten:

 - Bei Schäden immer vollen Schadenersatz verlangen.

Entstehen beispielsweise durch Überspannung im Netz Schäden an elektrischen Geräten, können Sie aus Sicht der Verbraucherverbände den vollen Ersatz Ihres Schadens geltend machen. Klauseln in den Verträgen der neuen Stromanbieter, die die Haftung beschränken, benachteiligen die Kunden unangemessen.

 - Willkürliche Preiserhöhung nicht bezahlen.

Willkürlich ist eine Preiserhöhung z. B. dann, wenn interne Fehlkalkulationen nachträglich auf den Kunden abgewälzt werden, etwa weil Abgaben oder Gebühren aus internen Gründen noch nicht berücksichtigt worden sind. Klauseln, die solche Preiserhöhungsrechte zulassen, verstoßen nach Ansicht der Verbraucherverbände gegen das Gesetz.

Sie wollen den Stromanbieter wechseln und evtl. zu Yellow-Strom gehen? - hier klicken