Info - Verträge und AGB (ohne Gewähr, Stand 27.04.2006)

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Kaufvertrag: Anzahlung ist verbindlich

Wer beim Einkaufsbummel etwas zurücklegen lässt, sollte keine Anzahlung leisten. Juristisch gesehen kommt sonst ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Besteht der Händler auf einer Anzahlung, sollte auf der Quittung vermerkt werden, dass der Kauf noch nicht endgültig besiegelt ist.

 

Neue Verträge kündigen

Nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police von einem Lebensversicherungsvertrag zurücktreten. Entscheidend für die Fristwahrung sei das Datum des Poststempels.

Sind seit Erhalt der Police bereits mehr als 14 Tage verstrichen, besteht laut BdV die Möglichkeit eines Widerspruchs. Dieser sei bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags ohne finanzielle Verluste möglich - zumindest bei Versicherern, die ihren gesetzlichen Pflicht einer guten Verbraucherinformation nicht nachgekommen seien. Dies sei bei sehr vielen Versicherern der Fall.

Der Widerspruch sollte folgendermaßen formuliert werden:

Ich widerspreche dem Vertragsabschluss gemäß Paragraf 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), weil Ihre Verbraucherinformation nicht dem Paragraf 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) entspricht. Bitte zahlen Sie alle eingezahlten Beiträge plus sieben Prozent Zinsen zurück, sonst wende ich mich wegen einer Klage an den Bund der Versicherten oder eine Verbraucherzentrale.

 

AGB - Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bitte achten Sie immer auf die AGB, lesen Sie auch das Kleingedruckte, dann stehen Sie auf der sicheren Seite. Achtung: AGB's sind nicht immer rechtmäßig, einige Punkte können auch unwirksam sein (sofern Sie gegen bestehende Gesetze oder anderes verstoßen).

 

Das Kleingedruckte ist nicht immer gültig

Was im Fettgedruckten auf der Vorderseite eines Vertrages versprochen wird, darf auf der Rückseite im Kleingedruckten nicht aufgehoben werden. Solche Überraschungsklauseln sind nicht zulässig (OLG Nürnberg, Az. 1 U 480/99).

 

Schwarzarbeit: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung / Rückzahlung

Wer auf eine Rechnung verzichtet, um Mehrwertsteuer zu sparen, hat keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Rückzahlung des Arbeitslohns. Die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Schwarzarbeit führt zu einem unwirksamen Werksvertrag (OLG Saarbrücken, Az. 1 U 298/99-56).

 

Schwarzarbeit: Bauherr haftet für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Bei Schwarzarbeit haftet für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht allein die illegal tätige Firma, sondern unter Umständen auch der Bauherr (BSG, Az. 2 RU 37/85).

 

Kosten einer unberechtigten Reklamation dürfen nicht immer dem Kunden aufgebürdet werden

Viele Klauseln in Verträgen sind unwirksam, so auch in folgendem Fall: Eine PC-Firma hat Formulare verwendet, in denen der Kunde verpflichtet wurde, auch für den Fall, dass kein Fehler am Gerät festzustellen sei, die Arbeitszeit zu bezahlen. Dies benachteilige den Verbraucher unangemessen und ist daher nichtig. (OLG Düsseldorf, Az.: 6 U 161/98).

 

Klausel unwirksam

Ein Institut kann die Haftung für Störungen beim Online-Zugang nicht pauschal ausschließen. Die Klausel, dass "aus technischen und betrieblichen Gründen zeitweilig der Zugang eingeschränkt sein kann", kommt einem völligen Haftungsausschluß gegenüber dem Kunden gleich und ist unzulässig. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit muss die Bank daher haften (BGH, Az. XI ZR 138/00).

 

Aufträge unmittelbar bearbeiten

Banken sind schadenersatzpflichtig, wenn sie eine Order nicht pünktlich ausführen, und zwar unabhängig von der Kursentwicklung. Fall: Der Kunde hatte eine Verkaufsorder erteilt. Diese wurde nicht wie angewiesen am Freitag, sondern erst am Montag ausgeführt. Zwar war der Wert weiter gestiegen, doch der Kunde wollte wegen neuer Informationen nicht mehr verkaufen. Die Bank weigerte sich, die Aktien wieder ins Depot zu buchen, musste dies aber dann doch tun (OLG Schleswig, Az. 5 U 227/98).

 

Bessere Beratung für Kunden

Professionelle Anlagevermittler müssen ihre Kunden auf Ungereimtheiten in Angeboten hinweisen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen. Sonst drohen Schadenersatzansprüche (BGH Karlsruhe, Az. III ZR 62/99).

  

Gewährleistung: Vertrag muss einhalten werden

Stellt sich nach dem Kauf eines Notebooks heraus, dass die vertraglich zugesicherte Akku-Betriebszeit von drei Stunden nur zur Hälfte erreicht wird, so kann der Kauf rückgängig gemacht werden (LG Stuttgart, 6 S 69/97).

 

Nachträgliche Handygebührenerhöhung unzulässig

Wenn nach Vertragsabschluss die Handygebühren nachträglich erhöht werden (hier: SMS-Gebührenerhöhung), ist diese Erhöhung nichtig. (AG Schleswig, Az.: 2 C 1/00)

 

Fenstereinbau: Vorauszahlung von 80 Prozent sind unzulässig

Ein Bauunternehmen darf vor dem Einbau von Fenstern und Türen nicht bereits 80 Prozent des Preises verlangen. So urteilte jetzt das Landgericht Frankenthal. Die Richter gaben damit einer Klage des Verbraucherschutzvereins in Berlin gegen eine Baufirma statt, die von ihren Kunden einen Scheck über 80 Prozent der Rechnungssumme verlangte, sobald die Ware geliefert wurde. Die restlichen 20 Prozent sollten nach der Montage gezahlt werden. Diese Klausel sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, so die Richter (LG Frankenthal, 4 O 1690/99).

 

Zahlung von Online bestellten Waren, die nicht eingegangen sind

Kann der Anbieter einer Online bestellten Ware beweisen, dass er sie verschickt hat, muss der Kunde sie bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Ware gar nicht erhalten hat (AG München, Az. 247 C 19940/00).

 

Porto bei Widerruf unzulässig

Wird im Versandhandel widerrufen, muss der Kunde für die Hinsendung der reklamierten Waren nicht bezahlen. Die im Versandhandel übliche Versandkostenpauschale wurde im Widerrufsfall nicht erstattet bzw. die Zahlung wurde verlangt, was laut Richter unzulässig ist (LG Karlsruhe, Az.: 10 O 794/05, Urteil noch nicht rechtskräftig!).

 

Geschenkgutscheine dürfen nicht Verfallen

Geschenkgutscheine dürfen kein Verfallsdatum tragen, da dieses eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt, wenn ein Gutschein seinen Wert verliert, weil er nicht rechtzeitig eingelöst wurde (LG München, Az. 702109/95).

 

Geld zurück nach Verfall von Geschenkgutscheinen

Wer seine Liebsten mit Geschenkgutscheinen überrascht, erlebt mitunter Monate später eine Überraschung: Viele Gutscheine tragen ein Verfallsdatum. Doch das ist häufig unwirksam, weil zu knapp bemessen. Das Landgericht München hat eine zehnmonatige Befristung abgelehnt und auf die gesetzliche Verjährung von 30 Jahren verwiesen. Anders kann das aber sein, wenn der Geschenkgutschein für eine ganz bestimmte Ware ist, die der Händler natürlich nicht ewig bereithalten kann, etwa ein modisches Jackett. Aber auch dann muss er nach Ablauf der Frist den Geldwert erstatten - allerdings nicht die volle Summe: Seine Gewinnmarge darf er einbehalten. Dasselbe kann er übrigens tun, wenn der Beschenkte - vor Ablauf der Frist - lieber den Geldbetrag möchte als die Ware.

 

Kein Verfallsdatum auf Telefonkarten

Die Telekom darf keine Telefonkarten mit beschränkter Gültigkeitsdauer verkaufen (OLG Köln, Az. 6 U 202/99). Eine zeitliche Befristung, mit der nach Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch ein Restguthaben verfällt, ist unwirksam (BGH, Az. XI ZR 274/00).

 

Kein Geld für Fehlersuche bei Computern

Computerhändler dürfen keine Gebühr erheben, wenn der Käufer ungerechtfertigt ein Gerät reklamiert. Kunden dürfen eine kostenlose Fehlersuche erwarten, da sie als Laien oft nicht einschätzen könnten, ob ein Mangel oder ein Bedienfehler vorliegt (OLG Hamm).

 

Teure Notreparatur

Verlangt ein Handwerkernotdienst am Wochenende das Dreifache des üblichen Preises, ist dies wegen Wuchers nichtig (AG Langenfeld, Az. 18 C 205/97).

 

Provision

Hat der Verkäufer einer Immobilie Mängel arglistig verschwiegen, steht dem Makler, der den Kauf vermittelte, keine Provision zu (BGH, Az. III ZR 3/00).

 

Bestimmte Bankentgelte sind unzulässig

Gebühren für nicht eingelöste Schecks, Lastschriften, Daueraufträge oder Überweisungen können innerhalb der 30-jährigen Verjährungsfrist zurückverlangt werden (eine Einigung mit dem Kreditinstitut ist auch möglich), nötig dazu sind Kontoauszüge oder andere Belege, auf denen die Gebühr ersichtlich ist (BGH, Az. XI ZR 5/97).

 

Bankrecht: Anlageberater haftet für Leichtfertigkeit

Auch ein Vermittler von Kapitalanlagen muss seriöse Empfehlungen geben, ansonsten haftet er für Verluste seine Mandanten. Im vorliegenden Fall hatte sich der Rat, eine Anlage mit einer zu erwartenden Rendite von 15 Prozent zu zeichnen, als Flop erwiesen. Begründung des Gerichts: Der Anlageberater habe die Pflicht, die "wirtschaftliche Plausibilität eines Anlagekonzeptes" zu prüfen (BGH, Az. III ZR 62/99).

 

Einträge im Sparbuch sind verbindlich

Kommt es zwischen einem Kunden und der Bank zum Streit um die Höhe des Sparguthabens, sind die Eintragungen im Sparbuch maßgeblich. In dem verhandelten Fall hatte sich ein Geldinstitut geweigert, dem Kläger einen Teil des Sparguthabens auszuzahlen. Die Bank begründet ihr Verhalten damit, dass der Kunde Geld erhalten habe, obwohl er sein Sparbuch nicht dabei hatte. Die Auszahlungen seien deshalb im Sparbuch nicht vermerkt worden. Die Kölner Richter mochten dieser Argumentation nicht folgen. Ein Sparbuch besitze in der Regel eine besondere Beweiskraft. Es sei daher Sache der Bank nachzuweisen, dass nicht im Sparbuch vermerkte Auszahlungen vorgenommen wurden (OLG Köln, 1 U 107/99).

 

Eigentumswohnungskauf

Wenn beim Erwerb einer Wohnung Rücklagen für die Instandhaltung der Immobilie fehlen, kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn er sich vorher informiert hat (OLG Saarbrücken, Az. 1 U 157/99).

 

Architekt ist hinweispflichtig

Will ein Hausbesitzer einen Fahrstuhl einbauen lassen, so muss der Architekt die Wünsche ermitteln und entsprechend planen. Hier war es Wunsch des Bauherrn, dass der Aufzug im Erdgeschoss beginnen sollte, was nach der von ihm vorgegebenen Platzierung aber nur unter besonderen Bedingungen möglich war. Der Architekt wies darauf nicht hin und muss nun den Aufwand für die nachträgliche Änderung in Höhe von 81000 Mark. übernehmen (BGH \/II ZR 141/97).

 

Einseitiger Ehevertrag nichtig

Eheverträge, die nur einen Partner belasten, sind unter bestimmten Voraussetzungen nichtig. Bürdet beispielsweise der Mann seiner schwangeren Frau nahezu die gesamte Unterhaltslast für das erwartete Kind auf, kann er nach Scheidung der Ehe dennoch zur Zahlung verpflichtet werden (BVG, Az. 1 BvR 12/92).

 

Kein Verfallsdatum

Mit dem Verfallsdatum auf ihren Telefonkarten hat die Telekom kein Glück, auch die Richter am OLG Köln konnten nicht einsehen, warum der Chip nur drei Jahre und drei Monate halten soll und untersagten der Telekom, solche Karten zu verkaufen oder sich bei bereits verkauften Karten auf die Gültigkeitsbeschränkung zu berufen (OLG Köln, Az. 6 U 202/99).

 

Lange Laufzeit bei Stromverträgen unwirksam

Stromversorger dürfen Kunden nicht drei Jahre lang binden. Die dreijährige Laufzeit des Stromvertrags benachteilige den Kunden unangemessen und ist daher unwirksam (LG Frankfurt, Az. 2/2 O 128/99).

 

Einbauküchen

Eine ganze Einbauküche, die individuell geplant, zugeschnitten und montiert wurde, kann als Bauwerk gelten. Sie hat dann deshalb eine 5-jährige Gewährleistungsfrist (BGH, Az. VII ZR 175/89). Für die eingebauten Geräte bleibt es allerdings bei dem (noch) üblichen halben Jahr gesetzlicher Gewährleistung.

 

Lange Verträge

Bierlieferungsverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren sind sittenwidrig und können deshalb vorzeitig aufgekündigt werden (Pfälzisches OLG Zweibrücken, 7 U 4/97).

 

Kino-Gutscheine auch nach Ablauf des Gültigkeitsdatums gültig

Kino-Gutscheine mit befristeter Gültigkeit können auch nach Ablauf des eingetragenen Datums noch eingelöst werden. Das Gericht hat dem Betreiber einer Kinokette untersagt, eine Klausel zu verwenden, in der es heißt: "Dieser Gutschein ist im oben angegebenen Kino bis zum ... gültig". Mit dieser Klausel werden die Rechte der Kunden unzulässig eingeschränkt und in unangemessener Weise benachteiligt. Da sich die Kinokette auf diese Klausel nicht mehr berufen dürfe, sollten betroffene Kunden ältere Gutscheine auch dann zur Einlösung vorlegen, wenn das handschriftlich eingetragene Datum schon abgelaufen ist (OLG Hamburg, Az. 10 U 11/00).

 

Einzelabrechnungen verloren: Bank schuldet weiterhin Auskunft

Auch wenn eine Bank ihren Kunden regelmäßig Abrechnungsbelege über ihre getätigten Aktiengeschäfte übersendet, haben die Kunden einen so genannten ergänzenden Auskunftsanspruch. Im verhandelten Fall hatte der Kunde die Einzelbelege verloren. Er benötigte sie aber, um gegen das Geldinstitut einen Schadenersatzprozess zu führen. Die Bank berief sich vor Gericht auf die ordnungsgemäß verschickten Einzelbelege. Nach Ansicht der Richter hat der Kunde jedoch einen weitergehenden Auskunftsanspruch. Dieser bestehe bereits, wenn der Kunde glaubhaft erkläre, dass ihm die Unterlagen nicht mehr zur Verfügung stehen (OLG Frankfurt 16 U 149/99).

  

Keine Gebühr, wenn Konto leer

Bankgebühren für einen mangels Kontodeckung nicht durchgeführten Überweisungsauftrag sind unzulässig. Mit der Entscheidung wurde die Verwendung der Klausel im Geschäftsverkehr mit Privatkunden für unzulässig erklärt. In dem Urteil geht es um die Praxis vieler Banken, bei Benachrichtigung über die Nichteinlösung eines Schecks oder Nichtausführung eines Dauerauftrags mangels Deckung Gebühren zu verlangen (BGH, Az. XI ZR 197/00).

 

Entgeltklausel wegen Information über fehlende Deckung nichtig

Die Geldinstitute dürfen kein Entgelt mehr verlangen, wenn sie Schecks oder eine Lastschrift nicht einlösen oder Daueraufträge und Überweisungen nicht ausführen konnten, und danach den Kunden über die Nichtausführung beziehungsweise Nichteinlösung informieren. Bisher haben Banken und Sparkassen bis zu zwölf Mark für eine solche Benachrichtigung, zu der sie nach einem anderen Urteil verpflichtet sind, verlangt. Bereits gezahlte Entgelte können vom Kunden nun zurückgefordert werden (BGH, Az. XI ZR 197/00).

 

Variable Baudarlehen

Viele Baufamilien, die variable Darlehen aufgenommen haben, sind ihrer Bank ausgeliefert. Denn die Kreditverträge sagen oft nichts Konkretes darüber, wie der individuelle Zins den Schwankungen am Kapitalmarkt angeglichen wird. Erfahrungsgemäß handeln die Kreditinstitute bei Anhebungen schnell, bei allgemein fallendem Zinsniveau ziehen sie aber erst mit großer Verspätung nach. Klauseln wie "Bei Erhöhung des Marktzinses kann die Bank den Zins angemessen anheben" sind zu schwammig. Der Vertrag muss klare Voraussetzungen für Zinsanpassungen nennen, ebenso Zeiträume für Überprüfungen und eine Anpassungsmarge, zum Beispiel 0,1- oder 0,2-Prozent-Schritte (LG Dortmund, Az. 8 O 559/99). Tipp: Legen Sie im Vertrag einen Referenzzins fest, zum Beispiel "Diskontzins plus 0,5 Prozent". Wenn Sie sich von Ihrer Bank falsch behandelt fühlen, sollten Sie die Beratung der Verbraucherzentralen nutzen. In mehreren Urteilen haben Gerichte Kriterien für Zinsanpassungen bei variablen Darlehen entwickelt.

 

Kredit

Sicherheiten gelten nur für die Kredite, für die man sie gibt. Sind beispielsweise Grundschulden abgezahlt, muss die Bank die betreffenden Sicherheiten löschen, auch wenn noch andere Verbindlichkeiten bestehen (BGH, Az. XI ZR 299199).

 

Zins

Bei falschem oder fehlendem Kredit-Effektivzins braucht der Kunde nur den gesetzlichen Zins von 4 Prozent zu zahlen. In die Erstattung zu viel gezahlter Zinsen muss das Disagio (Aufgeld) einbezogen werden (BGH, Az. XI ZR 299/99).

 

Abo am Telefon ungültig

Wenn Sie am Telefon überraschend hören: "Glückwunsch, Sie haben eine Reise gewonnen", heißt es, auf der Hut zu sein - sonst wird es eine teure Reise. Denn der Anrufer will Ihre freudige Stimmung ausnutzen: "Sie können die Traumreise umgehend antreten", verspricht er, "wenn Sie einen Abovertrag für eine Zeitschrift abschließen." Wer nun glaubt, das sei eine Kleinigkeit im Vergleich zum Wert der Reise, wird über den Tisch gezogen. Anreise und Verpflegung muss er selbst zahlen, ebenso Einzelzimmerzuschlag, wenn er nicht eine zweite Person als Mitreisenden wirbt, die voll zahlt. Am Ende wird das Ganze teurer als ein in der Qualität gleichwertiges, preisgünstiges Angebot aus dem Reisebüro. Aus dem Abo wieder herauszukommen ist möglich, denn Aboverträge können nur schriftlich abgeschlossen werden. Selbst wenn der Vertrag korrekt ist, hat der Kunde ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Häufig erhält er aber keine oder nur eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, und dann verlängert sich diese Frist in der Regel auf ein Jahr - auch wenn bereits Hefte geliefert wurden.

 

Telefonrechnung: Keine Gebühren für Einzelgesprächsnachweis

Gebühren für einen Einzelgesprächsnachweis sind unzulässig. Telefongesellschaften sind zu Auskünften dieser Art verpflichtet. Auch für die Umstellung der Gebührenrechnung auf Einzelgesprächsnachweise dürfen keine Kosten berechnet werden, im verhandelten Fall hatte eine Telefongesellschaft zwar keine direkten Gebühren, für die Umstellung allerdings 29 Mark verlangt (OLG Schleswig, Az. 2 U 22/99).

 

Urteile zu Telefonsexnummern:

Telefonsex gilt als sittenwidrig (BGH, Az: XI ZR 192/97), daher sind die Verträge nichtig. Laut OLG Stuttgart, Az 9 U 252/98 und OLG Düsseldorf, Az 20 U 100/98 darf daher weder die Telekom noch der Telefonsexanbieter eine Vergütung verlangen, weil kein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen werde. Andere Rechtssprechung: Gebühren für Telefonsex dürfen nicht mit der Begründung zurückverlangt werden, dass diese Angebote sittenwidrig sind. Grund: Die Telefongesellschaft stellt nur die technischen Einrichtungen zur Verfügung. (LG Bochum, Az. 6 O 245/99)

  

Bauvertrag

Wenn der Bauunternehmer die Baufristen bei der Errichtung des Eigenheims nicht einhält, sollte der Bauherr den Bauunternehmer mahnen. Anschließend kann er den Ersatz des durch den Verzug des Bauunternehmers entstandenen Schadens verlangen. Dem Bauherren wird nur dann der Verspätungsschaden ersetzt, wenn der Bauherr in der Mahnung genau darlegt, welche Leistung vom Bauunternehmer vertraglich geschuldet war und nicht erbracht wurde (BGH, Az. X ZR 66/95, Urteil vom 13.11.1997). Tipp: Der Bauherr sollte darauf achten, dass die vertraglich geschuldeten Leistungen des Bauunternehmers im Bauvertrag klar genannt werden. Die Aufnahme einer verbindlichen Vertragsstrafeklausel in den Bauvertrag ist für den Bauherren vorteilhaft: Sie ist erstens Druckmittel gegenüber dem Bauunternehmer, die vertraglich genannten Baufristen einzuhalten. Bei Fristüberschreitung des Bauunternehmers hat diese den weiteren Vorteil, dass der Bauherr die vereinbarte Strafzahlung sofort erhält, ohne den entstandenen Schaden konkret beziffern zu müssen.

 

Bauvertragsstrafklausel

Eine Vertragsstrafklausel ist nur dann wirksam formuliert, wenn sie sich auf eine schuldhafte Fristüberschreitung bezieht. Verstößt die Klausel gegen diesen Grundsatz, ist sie unwirksam (OLG Frankfurt/Main, Az. 14 (27) U 137/96, Urteil vom 25.11.1997).

 

Steuerberaterrechnung

Ohne Unterschrift ist die Rechnung eines Steuerberaters ungültig. Erkennt sie der Mandant nicht an, kann der Berater den Rechnungsbetrag nachträglich nicht mehr einklagen (OLG Köln, Az. 19 W 1/00).

  

Vorsicht bei "Durchgesehen"

Händler-Vermerke auf Gebrauchtwagen wie "Durchgesehen und in Ordnung" oder auch "Topzustand" sind mit Vorsicht zu genießen, da sie allenfalls besagen, dass der Händler den Wagen auf Unfallschäden und Rostanfälligkeit untersucht hat. Sie stellten jedoch "noch keine bindende Zusicherung der Mängelfreiheit" dar (LG Saarbrücken, Az. 12 O 382/95).

 

Neuwagen

Ein Neuwagen gilt nur so lange als fabrikneu, wie das Modell in Ausstattung und Technik noch unverändert produziert wird. Anderenfalls kann der Kaufvertrag gewandelt werden (BGH, Az. V ZR 83/1999).

  

Lackierung

Eine neue Lackierung macht Gebrauchtwagen optisch fit. Solange es sich dabei nur um eine "rein optische Aufbereitung" von Kratzern und Steinschlägen handelt, muss sie beim Verkauf auch nicht ausdrücklich erwähnt werden (OLG Frankfurt/Main, Az. 3 U 86/2000).

 

Bagatellschäden

Bagatellschäden sind nicht automatisch Unfallschäden. Im vorliegenden Fall wollte ein Autokäufer ein angeblich unfallfreies Auto zurückgeben, nachdem er Dellen und Kratzer feststellte. Doch die Richter wiesen die Klage zurück. Unfallfreiheit schließe nicht aus, dass mehrere reparierte Bagatellschäden vorliegen (OLG Karlsruhe, Az . 3A U 2/2001).

 

Ladenhüter ? - Geld zurück

Steht ein Gebrauchtwagen drei Jahre oder länger auf dem Hof, muss der Verkäufer einen Interessenten unaufgefordert darüber aufklären. Er handelt arglistig, wenn er dies unterlässt. Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist damit unwirksam. Durch die lange Standzeit kann es zu verstärktem Rost in den Karosseriehohlräumen, im Tank und in der Auspuffanlage kommen. Chemische Veränderungen der Betriebsstoffe in Motor und Kühlung können zu Langzeitschäden führen und auch Reifen, Bremsanlage und Batterie leiden durch die lange Ruhepause. Extrainfo: Bei Neuwagen muss bereits nach einem Jahr informiert werden, dass es sich um ein so genanntes Haldenfahrzeug handelt (AG Rottweil, Az. 2 C 104/98).

 

Fehlzündungen sind schwerer Mangel

Lassen sich Fehlzündungen bei einem Neuwagen nicht abstellen, liegt ein schwerwiegender Mangel vor. Das Auto kann dann zurückgegeben werden. In dem Fall wurde der Käufer zum Gespött seiner Nachbarschaft. Jedes Mal, wenn er mit seinem neuen Auto los fuhr, knallte es, dauernde Fehlzündungen waren die Regel. Die Vertragswerkstatt wusste nach mehreren Reparaturversuchen auch keinen Rat mehr. Darum wollte der Fahrer das Auto zurückgeben. Das Fahrzeug müsse sich mit dem Stand der Technik allgemein messen lassen, zudem habe der Händler das Vertrauen erschüttert, daher darf der Fahrer das Auto zurückgeben (OLG Saarbrücken, 4 U 643/98-142).

 

Ausgetrickst bei Autokauf

Vorsicht ist beim Gebrauchtwagenkauf geboten, wenn ein Händler Einschränkungen wie "Laufleistung laut Tacho" und "kein Unfall laut Vorbesitzer" macht. Im konkreten Fall stellte sich nachträglich ein Unfallvorschaden und höherer Kilometerstand heraus. Aufgrund der haftungsbeschränkenden Klauseln wurde die Klage abgelehnt (LG Saarbrücken, Az. 160 O 239/2000).

 

Reimport

Verschweigt ein Vertragshändler beim Gebrauchtwagenverkauf, dass es sich um ein Reimportmodell handelt, kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Da Reimporte billiger gehandelt werden, handele es sich bei dem Hinweis um einen preisbildenden Faktor (OLG Saarbrücken, Az. 4 U 632/1998).

  

BAG = Bundesarbeitsgericht, BGH = Bundesgerichtshof, BSG = Bundessozialgericht, LAG = Landesarbeitsgericht, LG=Landgericht, VG = Verwaltungsgericht

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