Urteile zu Versicherungen u.ä. (ohne Gewähr) Stand: 11.12.2002

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Problem "Riester-Rente / Private Rentenversicherung": Versicherer nutzen die Unsicherheiten schamlos aus, es gibt noch keine Gütesiegel und keine Garantien für eine Förderung ihrer eingezahlten Versicherungsbeiträge, schließen Sie in 2001 noch keinen Vertrag ab! Bei Vertragsabschluss bis Ende 2002 werden die Beiträge auch rückwirkend gefördert.

 

Neue Verträge kündigen

Nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police von einem Lebensversicherungsvertrag zurücktreten. Entscheidend für die Fristwahrung sei das Datum des Poststempels.

Sind seit Erhalt der Police bereits mehr als 14 Tage verstrichen, besteht laut BdV die Möglichkeit eines Widerspruchs. Dieser sei bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags ohne finanzielle Verluste möglich - zumindest bei Versicherern, die ihren gesetzlichen Pflicht einer guten Verbraucherinformation nicht nachgekommen seien. Dies sei bei sehr vielen Versicherern der Fall.

Der Widerspruch sollte folgendermaßen formuliert werden:

Ich widerspreche dem Vertragsabschluss gemäß Paragraf 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), weil Ihre Verbraucherinformation nicht dem Paragraf 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) entspricht. Bitte zahlen Sie alle eingezahlten Beiträge plus sieben Prozent Zinsen zurück, sonst wende ich mich wegen einer Klage an den Bund der Versicherten oder eine Verbraucherzentrale.

 

Versicherung muss zahlen bei Einbruch durch nur zugezogene Tür

Die Versicherung muss auch bei einem Einbruch für den Schaden aufkommen, wenn die Haustür vom Versicherungsnehmer lediglich zugezogen wurde und er das Heim am Nachmittag nur für kurze Zeit verlassen hat. (OLG Düsseldorf, Az.: 4 U 26/95).

 

Versicherung muss nachzahlen

Irrtümlich stellte eine Rentnerin vier Jahre zu spät Antrag auf höhere Rente. Die Versicherung wollte nicht rückwirkend zahlen. Muss sie aber, Sozialversicherungsträger sollten darauf hinweisen, wenn höhere Leistungen zustehen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az. L 6 A 123/98).

 

Arbeitslosenhilfe trotz Aktien

Arbeitslose können auch dann Arbeitslosenhilfe beziehen, wenn sie durch Kredit 135000 Mark Aktien-Vermögen haben, urteilte das Landessozialgericht Essen.

 

Abspecken selbst bezahlen

Für Schlankheits-Präparate aus der Apotheke müssen Krankenkassen nicht zahlen. Denn Abnehmen ist auch ohne diese Mittel möglich, mit Hilfe vom Arzt oder per Eigeninitiative (SG Gelsenkirchen, Az. S 17 KR 112/99).

 

Bei Autodiebstahl der Versicherung auch Vorschäden mitteilen

Der Halter eines gestohlenen Fahrzeugs muss mit der Schadensanzeige der Versicherung alle früheren Unfallschäden mitteilen. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht. Nach dem Richterspruch sind die Vorschäden auch dann anzugeben, wenn sie repariert wurden, da der Wert des Autos durchaus noch gemindert sein könne. Sind diese Angaben unvollständig oder fehlen sie ganz, wird die Versicherung leistungsfrei (OLG Koblenz, 10 U 1627/99).

 

Polizei-Gebot

Mietwagenfahrer sollten bei einem Unfall unbedingt die Polizei rufen. Das wird oft im Kleingedruckten verlangt. Wer sich nicht daran hält, riskiert, für den Schaden mithaften zu müssen - selbst wenn die Haftung laut Vertrag ausgeschlossen war (OLG Thüringen, Az. 1 U 627/2000).

 

Fenster während des Urlaubs geöffnet - Kein Versicherungsschutz

Während des Urlaub kein Fenster geöffnet lassen. Wenn Diebe einsteigen, muss die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen, da man grob fahrlässig handelt. (OLG Frankfurt, Az.: 7 U 64/96)

 

Brand durch Kerzen

Kerzen unbeaufsichtigt brennen zu lassen, ist grob fahrlässig, die Versicherung zahlt dann nicht - es sei denn, man hat einen plausiblen Grund, warum vergessen wurde, die Kerzen zu löschen, zum Beispiel Ehestreit oder Stress mit den Kindern beim Verlassen der Wohnung (OLG Oldenburg, Az. 2 U 161/99).

 

Haftpflicht für Kinder

Wenn Kinder unter sieben Jahren Schäden anrichten, haften sie nicht dafür. Daher braucht die Privathaftpflichtversicherung der Eltern nicht zu zahlen und der Geschädigte geht leer aus. Gestehen die Eltern ein, dass der Schaden entstanden ist, weil sie ihre gesetzliche Aufsichtspflicht verletzt haben, haften sie selbst. Dann muss auch ihre normale Privathaftpflichtversicherung zahlen.

 

ec-Karte

Zwar dürfen ec-Karte und Geheimnummer nicht zusammen verwahrt werden, doch wenn die Karte im Schreibtisch, die PIN in einem Schrank im Nebenzimmer liegt, ist das nicht grob fahrlässig (BGH, Az. XI ZR 42/00).

 

Kein Geld für Ehe-Faulpelz

Er arbeitete nicht, half nicht im Haushalt - 17 Ehejahre lang. Als seine Frau die Scheidung einreichte, klagte der Mann auf Versorgungsausgleich. Urteil: Wer so faul ist, hat darauf keinen Anspruch (OLG Hamm, Az. II UF 98/99).

 

Streupflicht auf der Tiefgaragen-Rampe

Der Eigentümer oder Betreiber einer Tiefgarage muss bei gefrierendem Regen die Rampe mit Salz streuen. Tut er das nicht und ein Pkw wird dadurch beschädigt, ist er zu Schadenersatz verpflichtet (AG München, Az. 261 C 11411/98).

 

Schmuck gehört ins Handgepäck

Flugreisende, die Schmuck im Reisegepäck aufgeben, handeln fahrlässig. Bei Gepäckverlust müssen die Fluggesellschaften daher keinen Schadenersatz zahlen, da Schmuck ins Handgepäck gehört (AG Baden-Baden, Az. RRa 1999 216).

 

Wasserschaden

Wer einen Wasserschaden in der Wohnung zu spät meldet, verliert seinen Versicherungsschutz (OLG Zweibrücken, Az. 1 U 187/99).

 

Morgens im Bett geraucht

Wer vor dem Aufstehen im Bett raucht und mit glühender Asche seine Wohnung in Brand setzt, behält den vollen Versicherungsschutz (OLG Köln Az. 9 U 117/99).

 

Krankenkasse

Auch wenn der medizinische Pflegedienst nur für regelmäßige Medikamenteneinnahme sorgt, muss die Krankenversicherung zahlen (BSG, Az. B 3 KR 14/99R).

 

Arbeitslosengeld: Wer sich "versteckt", hat verspielt

In seiner Meldung an das Arbeitsamt muss ein Arbeitsloser vollständige Angaben zu seiner Adresse machen. Sonst kann er leer ausgehen. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt erst ein, wenn dem Arbeitsamt die komplette Adresse bekannt ist. Konkret: Ein Mann hatte nicht angegeben. dass er zur Untermiete wohnt. Dies führte dazu, dass ihn ein Brief des Arbeitsamtes nicht erreichte (BSG, Az. B 7 AL 8/99 R).

 

Kindergeld: Reisekosten-Zuschüsse kein Einkommen

Erhält ein Student ein Stipendium, das ihm ein Studium im Ausland (hier: in Australien) ermöglicht, zählt der Reisekostenzuschuss nicht als Einkommen und kann deshalb nicht dazu führen, dass das Kindergeld wegen Überschreitung der Einkommensgrenze (seit 2000: 15 500 Mark monatlich) entfällt (BSG, Az. B 14 KG 10/97 R).

 

Krankenwagen

Wird ein Betrunkener per Rettungswagen ins Hospital gebracht, muss die Kasse zahlen, wenn der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt (LSG NRW, Az: L 5 KR 25/97).

 

Job in einer Behindertenwerkstatt hat keinen Einfluss auf die Rente

Mit einer Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) er wirbt ein Schwerbehinderter nicht automatisch ein Recht auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Entscheidung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Begründung der Richter: "Zur Bewertung der Erwerbsfähigkeit sind allein sozial- und arbeitsmedizinische oder psychologische und pädagogische Befunde sowie die Frage, ob der behinderte Mensch mit dem ermittelten Leistungsvermögen in berufskundlicher Hinsicht wettbewerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar wäre" (Sozialgericht Itzehoe, Az. S 1 RJ 313/97).

 

Hunde, die sich im Auto frei bewegen können, gefährden den Versicherungsschutz

Die Versicherung braucht nicht zu zahlen, wenn der Fahrzeugführer vom Hund abgelenkt wurde und dadurch einen Unfall verursacht hat. Begründung: Der Fahrzeugführer hat sich grob fahrlässig verhalten. (OLG Nürnberg, Az.: 8 U 2819/96).

 

Selber schuld

Wer bei schlecht geräumten Straßen zu schnell fährt und einen Unfall verursacht, muss die Kosten selbst tragen. Auch der Einwand, er habe Kantsteine oder Schienen unter dem Schnee nicht sehen können und sei deshalb geschleudert, gilt nicht. Grund: Wer bei Schnee langsam fährt, kann Gefahren rechtzeitig erkennen (OLG Jena, Az. 3 U 829/99).

 

Wasserlache

Wer in eine überschwemmte Straße fährt und seinen Automotor ruiniert, hat keinen Anspruch an die Kaskoversicherung. Begründung: Der Schaden wurde grob fahrlässig herbeigeführt. Der Kläger sei bewusst ins Wasser gefahren und habe beschleunigt (OLG Frankfurt/Main, Az. 7 U 53/99).

    

Regulierungsfall anerkannt

Kommt es zu einem Verkehrsunfall ohne Beteiligung eines anderen, sind Autofahrer mit Vollkaskoversicherung in einer glücklichen Lage. "Grobe Fahrlässigkeit" ist aber ihr Zauberwort, um Regulierungsfälle abzulehnen. Verhält sich der Autofahrer beim Entstehen des Verkehrsunfalles besonders sorgfaltswidrig, darf die Versicherung unter Hinweis auf "grobe Fahrlässigkeit" die Zahlung ablehnen. Viele Fälle von Unaufmerksamkeit, so etwa das Bücken nach einer heruntergefallenen Kassette oder das Abklopfen von Asche von der Kleidung oder dem Sitz reichen den Richtern meist aus, "grobe Fahrlässigkeit zuzuerkennen. Das Bedienen eines CD-Wechslers zählt jedoch nicht hierzu (OLG Hamm, Az. 13 U 118/00).

 

Stau

Wer auf der Standspur an einem Stau vorbeifährt, verliert seinen Kaskoschutz und muss bei einem Unfall den Schaden voll selber zahlen (LG Gießen, Az. 1 S 529/99).

 

Kasko

Bei 1,7 Promille Blutalkohol entfällt der Kaskoschutz komplett (OLG Düsseldorf, Az. 4 O 140/99).

 

Schlüssel-Risiko

Wer seine Autoschlüssel vor einer Inspektion nach Feierabend in den Werkstattbriefkasten wirft, riskiert im Falle eines Autodiebstahls seinen Versicherungsanspruch auf Ersatz. Während das OLG Hamm 1999 (unter Az. 20 W17/1999) keine grobe Fahrlässigkeit darin erkennen konnte und die Teilkasko zahlen musste, urteilte das OLG Köln im Jahr 2000 (unter Az. 9 U 65/2000) gerade andersrum: Der Autofahrer habe eine Prüfungspflicht, ob der Schlüssel sicher aufgehoben ist. Der Einwurf in einen ungesicherten Briefkasten ist grob fahrlässig.

 

Anspruch auf Arbeitslosenhilfe verjährt nach 4 Jahren

Wenn der Empfänger die Zahlungen nicht anmahnt, verjährt der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach 4 Jahren. (Bundessozialgericht, Az.: B 7 AL 64/99 R).

 

Rente - Neuberechnung

Rentnern dürfen bei einer Neuberechnung ihrer Altersbezüge durch veränderte gesetzliche Regelungen keine Nachteile entstehen (LSG Thüringen, Az. L 2 RA 440/99).

 

Versicherungszahlungen

Sobald feststeht, dass eine Versicherung zahlen muss, darf sie sich nicht zu viel Zeit lassen. Zögert sie die Begleichung hinaus, dürfen Versicherte einen Anwalt hinzuziehen. Zur Prämie kommt dann auch noch das Anwaltshonorar dazu (OLG Koblenz, Az. 10 U 471/99).

 

Nach Diebstahl im Urlaub sofort zur Polizei

Wer während eines Auslandsurlaubs bestohlen wird, sollte sofort zur Polizei gehen. Sonst läuft er Gefahr, dass die Reisegepäckversicherung zu Hause nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss (AG Köln, Az. 118 C 109/99).

 

Schwindelanfälle am Steuer können den Versicherungsschutz kosten

Kurzzeitige Schwindelanfälle können durchaus Bewusstseinsstörungen sein und damit im Straßenverkehr den Versicherungsschutz kosten. Versicherungen müssen nicht zahlen, wenn Unfälle die Folge einer vorhandenen "gefahrenerhöhenden gesundheitlichen Beeinträchtigung" sind. Dies kann aber nicht pauschal bewertet, sondern muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Im konkreten Fall hatte der Kläger vorgetragen, ihm sei plötzlich "schwarz vor Augen" geworden. Darauf weigerte sich die Versicherung zu zahlen. Das OLG Karlsruhe befand jedoch, dies sei noch keine Bewusstseinsstörung, so dass die Versicherung für die Unfallfolgen aufkommen müsse (BGH, IV ZR 113/99).

 

Teure Schuld als Unfallverursacher

Wer betrunken einen Unfall verursacht und anschließend flüchtet, kann von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 20000 Mark zur Kasse gebeten werden. Trunkenheit ist eine grobe Pflichtverletzung des Fahrers, die bisher übliche Höchstgrenze für solche Regressansprüche wurde verdoppelt (OLG Hamm, Az. 20 W 12/99).

 

Doppelkarte

Auch ohne Vertrag bietet eine Doppelkarte Versicherungsschutz. Im konkreten Fall wurde das frisch zugelassene Auto gestohlen. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Die Deckungszusage der Doppelkarte beschränkt sich aber laut Richter nicht automatisch auf die Haftpflicht, die Versicherung muss daher zahlen (OLG Köln, Az. 9 U 34/2000).

 

Teure Reifen

Grobe Fahrlässigkeit führt immer zum Haftungsausschluss der Versicherung. Das kann sogar dann passieren, wenn Autoreifen noch die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweisen. Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrer mit solchen Reifen bei Tempo 120 auf nasser Autobahn einen Unfall verursacht. Grob fahrlässig, urteilten die Richter und lehnten die Schadenersatzklage gegen die Kaskoversicherung ab (LG Itzehoe, Az. 30 153/2000).

 

Blutprobe mit Folgen

Leistungen aus einer Vollkaskoversicherung können auch dann wegen grober Fahrlässigkeit verweigert werden, wenn bei einem Autofahrer bei einem Unfall in Holland ein Blutalkoholgehalt von 1,4 Promille gemessen wurde. Denn es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass in den Niederlanden Blutproben weniger sorgfältig analysiert würden als in Deutschland (OLG Köln, Az. 9 U 90/96).

 

Mitschuldig

Nach einem Unfall kann ein mitschuldiger Autofahrer seine Versicherung nicht zwingen, die Schuldfrage vor Gericht zu klären. Der Versicherer darf den Schaden nach eigenem Gutdünken bezahlen und den Kunden im Schadenfreiheitsrabatt zurückstufen (LG Coburg, Az. 32 S 111/2000).

 

Auf das Urteil des Sachverständigen muss Verlass sein

Ein Unfallfahrzeug darf vom geschädigten Fahrzeugbesitzer bei einem Totalschaden zu dem Restwert veräußert werden, den ein Sachverständiger zuvor festgelegt hat. Versicherungen tricksen gerne mit höheren Angeboten. Das drückt dann die Summe, die sie dem Geschädigten drauf zahlen müssen. Die Mondpreise entsprechen nach Auffassung des Landgerichts Wuppertal aber nicht der Realität. Höhere Restwertangebote der Versicherer stammen häufig aus einem Sondermarkt. Dieser Sondermarkt ist einem normalen Bürger nicht ohne weiteres zugänglich und kann deshalb auch nicht zum Maßstab für Preisforderungen der Versicherer gemacht werden. so die Richter. Zwar hat der Geschädigte eine so genannte gesetzlich Schadensminderungspflicht. Die Veräußerung des Unfallfahrzeugs zu dem vom Sachverständigen geschätzten Wert stellt aber anders, als die Versicherer oft meinen, keine Verletzung dieser Pflicht dar. Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige den Restwert auf 2000 Mark geschätzt, die Versicherer hielten ein Restwertangebot von 5300 Mark dagegen. Entsprechend wollten sie den Schadensersatz um 3300 Mark kürzen, was nach Auffassung der Richter aber nicht Rechtens ist (LG Wuppertal, Az. 5 O 183/97, ZfS 2000, 296).

 

Verkehrssicherungspflicht: "Schwenker" anzeigen

Ist ein "Schwenker" auf einem Fahrradweg nicht deutlich gemacht (etwa durch Katzenaugen oder durch leuchtende Markierungen) und stürzt deshalb ein Radfahrer, der nachts aus der Kurve getragen wurde, so hat die Kommune Schadenersatz zu leisten (hier unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens in Höhe von zwei Dritteln) (OLG Celle, 9 U 77/99).

 

Einkaufswagen beschädigt Fahrzeug

Beulen und Schrammen, die von Einkaufswagen verursacht worden sind, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers (wenn er eine hat).

Für herrenlose Einkaufswagen, die vom Wind gegen das Fahrzeug gedrückt werden und das Fahrzeug beschädigen, haftet der Ladenbesitzer über seine Haftpflichtversicherung (LG Augsburg, Az. 13 S 1399/91). Dies gilt auch für Wagen mit Pfand (LG Amberg, Az. C 53/91).

 

Therapie gegen Krebs

Die "aktiv-spezifische Immuntherapie" gegen Nierenkrebs ist bisher nicht als wirksam anerkannt. Die Krankenkassen müssen die Methode deshalb nicht zahlen (Bundessozialgericht Kassel, Az. B 1 KR 11/98 R, 18/98 R und 21/99 R).

 

Ausländerklausel nichtig

In Deutschland lebende Ausländer dürfen bei einer Urlaubsreise in ihre Heimat nicht von der günstigen Reisekrankenversicherung ausgeschlossen werden. Das Gericht erklärte jetzt die so genannte Ausländerklausel in Versicherungsverträgen für unwirksam. Eine Versicherung wurde verklagt, die deutschen Urlaubern eine preiswerte Krankenversicherung im Ausland anbot, Ausländer jedoch ausschloss. Das Gericht sah darin eine willkürliche Unterscheidung, die gegen das Grundgesetz verstoße. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter Revision beim BGH zu (OLG München, Az.: 29 U 2875/99).

  

"Fahrlässiger" Sekundenschlaf

Wer am Steuer eines Autos kurz einnickt und so einen Unfall verursacht, läuft Gefahr, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Dieser sogenannte Sekundenschlaf ist ein "besonders schwerer Verkehrsverstoß". Der Verstoß könne als Fahrlässigkeit eingestuft werden - und befreie dann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht. In dem verhandelten Fall gab es allerdings einige Punkte, die dazu führten, dass die Versicherung den Schaden trotz des Einnickens übernehmen musste. So hatte der Fahrer 15 Minuten vor dem Unfall einen Tankstopp gemacht, wäre zudem in rund 30 Minuten zu Hause gewesen. Alkohol hatte er nicht getrunken. Der Fahrer habe davon ausgehen können. den Rest der Fahrtstrecke problemlos zu schaffen, so das Urteil. Das Verhalten sei also nicht "subjektiv unentschuldbar", grobe Fahrlässigkeit liege nicht vor (OLG Hamm, Az. 20 U 99/97).

 

Keine Schuld bei Unfall durch Hasen (Achtung: nächstes Urteil beachten)

Ein Autofahrer, der einem Tier reflexartig ausweicht und so einen Unfall verursacht, handelt nicht grob fahrlässig. Auch dann nicht, wenn es ein kleines Tier wie ein Hase ist (OLG Zweibrücken; Az. 1 U 218/98).

 

Wildunfall

Wer wegen eines Hasen in den Graben fährt, hat grds. keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Teilkasko zahlt Wildunfälle nämlich nur bei Zusammenstößen oder bei Ausweichmanövern vor kapitalen Hirschen oder Wildschweinen. Bei Kleintieren gilt die Gefahr für den Pkw als so gering, dass ein Bremsen oder Ausweichen als unverhältnismäßig gilt (BGH, Az. IV ZR 321/1995).

 

Autos übersteigen ist keine Kunst

Ein Mann, der Kraftfahrzeuge übersteigt und dies als Kunst kennzeichnet, kann nicht in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden. Dies ist keine so genannte Aktionskunst im Protest gegen den Straßenverkehr (LSG München, Az. L 4 KR 30/97).

 

Verschiedenes:

Die Krankenversicherung muss Diabetikern Viagra zahlen, weil diese als medizinisch notwendige Arznei gilt (OLG München, Az. 25 U 4628/99).

 

Autoreifen vom Schrottplatz sind verkehrstauglich, wenn sie genügend Profil haben (OLG Köln, Az. 3 U 100/98).

 

Wenn ein Kind unter 7 Jahren unbeaufsichtigt Fahrrad fährt, verletzen Eltern nicht automatisch ihre Aufsichtspflicht. Das gilt insbesondere in einer sogenannten Spielstraße, Kinderspiele (wozu auch das Fahrrad zählt) haben dort Vorrang vor der Nutzung der Straße durch andere Verkehrsteilnehmer (OLG Hamm, Az. 9 U 226/99).

 

Betrunkene Fußgänger, die im Straßenverkehr einen Unfall erleiden, können den Anspruch auf die Auszahlung der Unfallversicherungssumme verlieren. Dies gilt, wenn der Alkoholkonsum den Unfall eindeutig mitverursacht (hier: 2,22 Promille / LG Coburg, Az. 13 O 611/00).

 

Wer Autoreifen bis zur zulässigen Verschleißgrenze herunterfährt, verletzt seine Sorgfaltspflicht und verliert dadurch den Vollkasko- und Versicherungsschutz (LG Itzehoe, Az. 3 O 153/00).

 

Wenn ein Fahrer bei Höchstgeschwindigkeit Sachen aus dem Fußraum seines Autos fischt, handelt er grob fahrlässig und verliert den Kaskoschutz bei einem Unfall (OLG Köln, Az. 26 U 49/1999).

 

Wenn ein angetrunkener Fahrer unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, muss er dafür nicht haften. Er erhält aber eine Mithaftung (hier: 20 %), da sein Fahrzeug eine Betriebsgefahr darstellt. Die Alkoholisierung darf nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit ursächlich für den Unfall ist (AG Hildesheim, Az. 18 C 51/1999).

 

Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, riskiert neben einer Geldstrafe auch den Versicherungsschutz (OLG Düsseldorf, Az. 9 U 43/00).

 

Nach einem Autounfall sind die veranschlagten Reparaturkosten einer Markenwerkstatt oft höher als die tatsächliche Rechnung des preiswertesten freien Kfz-Betriebs. Kommt für den Schaden eine Versicherung auf, kann der Kunde auf Basis der Kalkulation abrechnen und sich den höheren Betrag auszahlen lassen. Der so erzielte Gewinn ist gerechtfertigt, da der Autofahrer auf die Vertragswerkstatt und damit auch auf die Garantieleistungen verzichtet (LG Karlsruhe, Az. 9 S 139/99).

 

Wenn ein Kind eine Autotür aufreißt und dabei einen anderen Wagen beschädigt, muss die Haftpflichtversicherung der Eltern für den Schaden zahlen. Im verhandelten Fall hatte ein elfjähriges Mädchen zur Straße hin aus einem parkenden Auto aussteigen wollen. Ohne auf den Verkehr zu achten, öffnete es die Tür und verkratzte dabei einen vorbeifahrenden Wagen. Das Gericht sah darin ein grob fahrlässiges Verhalten. Ein Kind in diesem Alter müsse richtig aussteigen können, die Mutter hat außerdem in hohem Maße die Aufsichtspflicht beim Aussteigen vernachlässigt. (LG Mainz, Az.: 6 S 15/98)

 

Ein Kind wird von einem Auto angefahren - meist bleibt beim Autofahrer dann eine gewisse Restschuld hängen. Nicht so in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Der Unfall passierte, obwohl der Fahrer langsam durch ein Wohngebiet fuhr, als plötzlich ein Kleinkind hinter einem parkenden Auto auf die Straße lief und dabei vom herannahenden Pkw erfasst und verletzt wurde. Der Fahrer sei, so die Richter, vorschriftsmäßig gefahren und konnte das Kleinkind nicht sehen. OLG Schleswig-Holstein - Aktenzeichen: 9 U 112/96

 

Die Auto-Haftpflichtversicherung greift nur ein, wenn es um einen Schaden geht, der "beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs" entstanden ist; das trifft nicht zu, wenn aus einem in einer Garage abgestellten Auto Benzin ausläuft und anschließend eine Explosion bewirkt. (Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 3. Juli 1997 - 8 U 390/97)

   

Ast- und Steinschlagschäden

Für Steinschlag am Berg oder abgerissene Äste im Sturm haftet eine Gemeinde gegenüber Autofahrern meist nicht. Denn sie ist nicht verpflichtet, einen völlig gefahrlosen Zustand zu garantieren (OLG Jena, Az. 3 U 653/1999).

 

Die Kaskoversicherung kann die Zahlung (210.000 DM) für den Diebstahl eines Mercedes Benz Roadster 500 SL nicht mit der Begründung verweigern, es sei grob fahrlässig, einen solchen Luxuswagen auf einer belebten Hauptstraße in Warschau abzustellen; das wäre nur gerechtfertigt, wenn der Autofahrer dem Dieb durch Leichtsinn den Diebstahl erleichtert hätte (durch Nichtabschließen des Wagens z.B.). (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 1997 - IV ZR 264/96)

 

Wer nach einem Schadensfall gegenüber seiner Kaskoversicherung einen falschen Kilometerstand angibt (hier: 82.000 statt 105.000), um zu erreichen, dass ein höherer Wiederbeschaffungswert veranschlagt wird, verletzt seine Aufklärungspflicht gegenüber der Versicherung und geht daher leer aus. (Urteil des OLG Koblenz vom 25. April 1997 - 10 U 441/96)

   

Auf einer Landstraße fuhr ein Mann mit seinem Pkw. Als er einen Bus mit hohem Tempo auf sich zukommen sah, der außerdem zu weit links fuhr, riß er das Lenkrad herum und landete im Straßengraben. Die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig sahen das Ausweichmanöver als plausibel an und erhöhten die Haftungsquote zu Lasten des Busunternehmens auf 60 Prozent (OLG Schleswig, Az.: 9 U 135/96).

 

Ein Autobesitzer heizte sein eingefrorenes Auto mit einem Heizlüfter aus der Wohnung auf. Die Polster fingen Feuer, der Wagen brannte aus. Die Kasko-Versicherung zahlte nicht - zu Recht (OLG Hamm, Az. 20 U 216/96).

 

Nicht immer ist der Fahrlehrer bei einer Lernfahrt in der Haftung. Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrschüler nicht vorhersehbar reagiert. Er fuhr bei seiner letzten Fahrt vor der praktischen Prüfung auf eine Kreuzung zu und bremste deutlich ab, weil sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße ein Omnibus näherte. Plötzlich beschleunigte er jedoch, so dass auch ein Bremsmanöver den Crash nicht mehr verhindern konnte. Folge: Der Schüler trägt allein die Schuld (und nicht wie gefordert zum Teil der Fahrlehrer) und die volle Verantwortung für den Zusammenstoß mit dem Bus (OLG Stuttgart, Az. 7 U 138/98).

 

Weitere Urteile folgen bald...