Urteile zu Urlaub + Reise (mit Link zur "Frankfurter Tabelle", Stand: 24.6.01, Angaben ohne Gewähr)

Diese Rubrik wird noch erweitert !

 

Nur mit Beweisen gibt es bei Beanstandungen Geld zurück

Wer für Mängel in seinem Urlaub Geld zurück haben will, sollte vor Ort unbedingt Beweise sammeln. Ohne Fotos, schriftliche Bestätigungen oder Namen und Anschriften von Zeugen hat man keine Chance, Ansprüche gegen den Reiseveranstalter durchzusetzen. Mängel wie schlechter Service, Baulärm oder eine miserable Unterbringung müssen dem Reiseveranstalter bereits vor Ort unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Zunächst sollte man innerhalb einer bestimmten Frist Abhilfe verlangen. Bis zur Abhilfe könne eine Minderung des Reisepreises verlangt werden. Werde der Mangel nicht beseitigt, könne man sich selbst helfen - etwa mit einem Umzug in ein anderes Hotel. Die Kosten dafür müsse dann der Veranstalter tragen.

Wer vor Urlaubsantritt auf Mängel hingewiesen wird und trotzdem reisen will, sollte sich alle Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich vorbehalten. Diese Ansprüche müssten dann detailliert innerhalb eines Monats nach Reiseende beim Veranstalter schriftlich geltend gemacht werden.

Bei der Überlegung, ob geklagt wird, sollten z.B. Region und Preis berücksichtigt werden. Auf Zypern z.B. gelten Ameisen als Haustiere, in Skandinavien nicht.

Mängel sofort am Urlaubsort bei der Reiseleitung anzeigen, nicht erst hinterher beschweren. Abgewiesen wurde z.B. die Klage einer Familie, die am ersten Tag zurückflog. Der Veranstalter hatte keine Möglichkeit die Mängel zu beseitigen (AG Bonn, Az. 18 O 267/98).

 

Reisebüro vermittelt nur

Verärgerte Reisende sollten sich mit ihren Gewährleistungsansprüchen nicht vorschnell an ihr Reisebüro wenden. Der Reiseveranstalter kann darauf bestehen, dass Ansprüche nur ihm gegenüber geltend gemacht werden dürfen. Das Reisebüro sei nur ein ausführendes Organ. Der Urlauber wisse in der Regel, dass mit der Vermittlung der Reise die Tätigkeit des Reisebüros abgeschlossen sei. Wer sich dennoch an das Reisebüro hält, läuft Gefahr die gesetzlichen Fristen für das Anmelden von Ansprüchen zu verpassen (AG Bad Homburg, 2 C 3232/98-22).

 

Ersatzhotel muss akzeptiert werden (aber nicht immer)

Wenn das ursprünglich gebuchte Urlaubshotel nicht zur Verfügung steht und in einem ausreichenden Zeitraum vor Reiseantritt vom Reiseveranstalter eine adäquate Unterkunft angeboten wird, ist dies nicht unbedingt ein Reisemangel. Wenn man ein Ersatzquartier akzeptiert, kann man keinen Reisemangel geltend machen und damit den Reisepreis mindern, in diesem Fall ist dies eine einvernehmliche Vertragsänderung. Eine Benachrichtigung von 4 Tagen vor dem Urlaub ist allerdings zu kurzfristig, der Urlauber muss Zeit für Alternativplanungen haben und darf dabei nicht unter Zeitdruck geraten, die Reise ist sonst "objektiv mangelhaft" (= 15% Preisminderung (AG Kleve, Az. 28 C 318/98)).

 

Vereitelte Reise - Schadenersatz

Wenn eine Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird, kann der Urlauber eine Entschädigung verlangen. Das gilt zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises. Entschädigt wird damit die "vertane Urlaubszeit". Allerdings wird dabei der Resterholungswert eines zu Hause verbrachten Urlaubs angerechnet. Fall: Einem Ehepaar stand für den Tag der vorzeitigen Abreise pro Kopf eine Entschädigung von 130 Mark zu, da dieser Tag im Sinne des Urlaubs völlig vertan gewesen sei. Für die restlichen zwölf Tage zu Hause gab es pro Kopf wegen des Resterholungswertes nur den halben Satz (LG Frankfurt, Az: 2/24 S 81/99).

 

Teilweiser Mangel

Wer eine 2-Wöchige Kreuzfahrt bucht und damit an den konkreten Termin gebunden ist, kann den Reisevertrag nicht kündigen, wenn sich die Bootsübergabe um 3 Tage verspätet und die Reise damit nur verkürzt möglich ist. Der Reisende hat nur Anspruch auf anteilige Kürzung des Reisepreises (OLG München, Az. 21 U 4765/84).

 

Flugreise - verspätet am Flughafen?

Die Urlauber sollten 90 Minuten vor Abflug am Flughafen sein. Eine Reisende verspätete sich, war 60 Minuten vorher da. Der Veranstalter weigerte sich, die Frau mitzunehmen. Sie nahm einen anderen Flug, klagte die Kosten ein und bekam Recht (AG Bad Homburg. Az. 2 C 2101/98-18).

Der Flug geht doch erst in zwei Stunden - muss man wirklich so früh am Airport sein? Der Fluggesellschaft müsse auch aus Sicherheitsgründen eine gewisse Dispositionsfreiheit überlassen werden, einen Anspruch auf Kulanz gebe es deshalb nicht. Passagiere haben zwar gegenüber der Fluggesellschaft einen vertraglichen Beförderungsanspruch. Jedoch setze dies voraus, dass die Passagiere ihrerseits alles Erforderliche tun, um die Beförderung auch zu ermöglichen, so das Gericht in seiner Begründung. Dazu gehöre, dass sie rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen - bei längeren Flügen wird von der Rechtsprechung ein Vorlauf von rund 90 Minuten veranschlagt (AG Bad Homburg, Az. 2 C 3869/99 (12)).

 

Flugreise

Die Vorverlegung des Rückflugs bei einer Pauschalreise von 14.35 Uhr auf 6.10 Uhr ist bei rechtzeitiger Ankündigung durch den Veranstalter kein Reisemangel. Nach Ansicht des Gerichts stehen bei Charterflügen die Flugzeiten - anders als bei Linienflügen - nicht im Vordergrund. Kurzfristige Änderungen seien üblich und hinzunehmen. Außerdem seien die Reisenden einen Tag vor dem Rückflug von der Vorverlegung in Kenntnis gesetzt worden (Amtsgericht Bad Homburg, Az. 2 C 3320/00 (18)).

Ein Reisebüro muss den Zielflughafen des Kunden genau erfragen. Bei einer Verwechslung muss es Mehrkosten des Reisenden ersetzen (AG Frankfurt, Az. 30 C 1446/00-24).

 

Ärger am Flughafen

Technische Probleme: Die Maschine hob ab, musste umkehren. Schwierigkeiten am Triebwerk. Die Urlauber wollten danach in die reparierte Maschine nicht einsteigen, vom Vertrag zurücktreten. Dies geht nicht (AG Düsseldorf, Az. 32 C 12495/97).

 

Flug verspätet ?

Kurzfristig Verschiebung um 1-2 Stunden bei Charterflügen sind zumutbar (AG Frankfurt/Main, Az. C 2/3/84-45).

12 Std. Verspätung bei Transatlantik-Verbindungen sind im internationalen Flugverkehr nicht unüblich (AG Charlottenburg, Az. 5 C 557/80).

Flugverspätung - das Kreuzfahrtschiff war schon weg: Der Reiseveranstalter haftet und muss Schadenersatz zahlen (LG Frankfurt/Main, Az. 2/24 S 24/81).

 

Hotel-Baustelle

Die Ferienanlage glich einer Baustelle: Rezeption, Restaurant, Swimmingpool und Garten noch nicht fertig gestellt. Die Schlafräume der angeblichen Großvilla nur über eine Außenstiege erreichbar. Das sind gravierende Mängel, die Kläger dürfen den Reisepreis von 9000 Mark zur Hälfte mindern. Außerdem erhalten sie 5500 Mark Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit (OLG Düsseldorf, Az. 18 U 33/99).

 

Hotel überbucht - Reiseveranstalter muss zahlen

Eine Familie freute sich auf den Badeurlaub, buchte ein 4-Sterne-Hotel. Der Veranstalter sagte die Reise kurzfristig ab. Begründung: Das Hotel war überbucht. Der Familie steht Schadenersatz zu (OLG Frankfurt/Main, Az. l U 83/83).

 

Nach Diebstahl im Urlaub sofort zur Polizei

Wer während eines Auslandsurlaubs bestohlen wird, sollte sofort zur Polizei gehen. Sonst läuft er Gefahr, dass die Reisegepäckversicherung zu Hause nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss (AG Köln, Az. 118 C 109/99).

 

Plastikstühle sind nicht "rustikal"

Wird das Hotelrestaurant im Prospekt als "rustikal" angekündigt und die Urlauber treffen dort Plastikstühle und -tische an, so kann wegen dieses Mangels der Preis gemindert werden. Im vorliegenden Fall konnten noch weitere Mängel, wie zum Beispiel Diskomusik bis in die tiefe Nacht, angeführt werden. Der Preis konnte daher um 20 Prozent gemindert werden (AG Köln, 135 C 422/99).

 

Badeurlaub ohne Strand

Gebucht war ein Badeurlaub, vor Ort war weit und breit kein Strand. Gravierender Reisemangel, in einem Fall gab es sogar Schadenersatz wegen "nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" (LG Köln, Az. 32 S 17/99 und 32 S 49/99).

 

Reisebus mit Defekt

Der Bus hat auf der Hinfahrt zum Urlaubsort eine Panne. Klarer Reisemangel - Preis der Hinfahrt kann gemindert werden (AG Nürnberg, Az. 22 C 723/86).

Eine ausgefallene Klimaanlage im Bus während einer elfstündigen Fahrt ans Mittelmeer berechtigt zur Reisepreisminderung um 15% (AG Cloppenburg, Az. 2 C 702/87).

 

Wasser knapp - 20 % zurück bei Tankwagenversorgung

Touristen in südlichen Breiten müssen mit kleinen Beeinträchtigungen der Wasserversorgung rechnen. Aber: Gibt es während der ganzen Reise kein fließendes Wasser, sondern nur Versorgung über Tankwagen, ist das ein Reisemangel, der zu 20-prozentiger Minderung führt (OLG Frankfurt/Main, Az. 2 C 295/79).

 

OK-Vermerk auf dem Fax gilt nicht als Beweis für korrekte Übersendung

Wenn Reisemängel geltend gemacht werden sollen, gilt ein als Fax übersandtes Schreiben mit OK-Vermerk des Faxes nicht als Beweis dafür, dass die Mängelrüge innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat eingegangen ist. Es kann bei der Übertragung von Faxen zu Störungen kommen, die der Absender gar nicht registrieren kann. Eventuell kommt dann das Fax gar nicht an, daher sollte man sich über den Faxeingang eine Bestätigung anfordern bzw. sich telefonisch darüber informieren. (LG Hamburg, Az.: 317 S 23/99)

 

Reisebüro muss auf Preisunterschiede hinweisen

Ein Reisebüro hat die Aufgabe, seine Kunden bei der Buchung auf mögliche Preisunterschiede aufmerksam zu machen. Das beinhaltet auch folgende Situation: Hat der Urlauber die Wahl zwischen zwei gleich weit von seinem Wohnort entfernten Flughäfen, dann muss er auf beide Alternativen und Einsparmöglichkeiten hingewiesen werden. Versäumt das Reisebüro, den niedrigeren Preis zu nennen, muss der Reiseveranstalter für den verursachten finanziellen Schaden gerade stehen (AG Bad Homburg, 2 C 431/97-19).

 

Ersatzflugticket

Fluggesellschaften dürfen nicht mehr als 50 DM für das Erstellen eines Ersatztickets berechnen. Wenn zuviel gezahlt wurde, besteht ein Anspruch auf Erstattung des zuviel gezahlten Betrages. Grund: Ein neues Ticket kann ohne größeren Aufwand direkt aus der Datenbank abgerufen werden (AG Düsseldorf, Az. 25 C 14114/99).

 

Zusicherung für ein deutsches Flugzeug ist bindend

Die Zusicherung eines Reisebüros, ein Flug finde mit einer deutschen Fluggesellschaft statt, bindet den Reiseveranstalter. Ein Reisender kann nach einer solchen Zusicherung den Reisevertrag kündigen, wenn das bereitgestellte Flugzeug zum Beispiel einer spanischen Fluggesellschaft gehört. Das gilt selbst dann, wenn es sich bei der Gesellschaft um das Tochterunternehmen einer deutschen Gesellschaft handelt und die Flugzeuge in Deutschland gewartet werden (LG Köln, 11 S 200/99).

 

Zu viel Chlor im Pool ist ein Reisemangel

Muss wegen eines Defektes an der Umwälzpumpe das Wasser im Swimmingpool des Urlaubshotels stark gechlort werden, stellt dies einen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter kann sich diesbezüglich nicht auf fehlende Möglichkeiten zur Einwirkung berufen, wenn der Veranstalter ein Hotel unter Vertrag nimmt, reicht es noch nicht aus, sich davon zu überzeugen, dass es sich bei den technischen Einrichtungen um bekannte Fabrikate handelt. Der Reiseveranstalter muss sich vielmehr auch danach erkundigen, ob eine Wartung durch Fachleute sichergestellt ist und gegebenenfalls auf technische Sicherheit drängen (AG München, Az. 11 C 2463/75).

 

Während des Urlaub kein Fenster geöffnet lassen. Wenn Diebe einsteigen, muss die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen, da man grob fahrlässig handelt. (OLG Frankfurt, Az.: 7 U 64/96)

 

Skiurlaub wegen Lawinengefahr gekündigt

Wenn Skiurlauber wegen extremer Lawinengefahr um Leib und Leben fürchten müssen, dürfen sie ihre Ferienwohnung oder ihr Hotel ohne Stornokosten kündigen. Denn grundsätzlich kann ein Reisevertrag gekündigt werden, wenn der vorgesehene Urlaub wegen höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt wird. Es muss sich aber um wirklich extreme Bedingungen handeln. Im vorliegenden Fall war im Kleinwalsertal Lawinenwarnstufe 5 ausgerufen worden (AG Herne-Wanne, Az. 2 C 175/99).

 

Verspricht der Katalog eines Reiseveranstalters "erholsame Urlaubstage in schöner tropischer Umgebung bei einem Höchstmaß an Komfort", stellt es einen Mangel der Reise dar, wenn das Grundstück der gebuchten Hotelanlage an das Ende der Start- und Landebahn eines Flughafens grenzt; aufgrund der Anpreisung im Katalog kann der Urlauber nämlich erwarten, keinen Lärmbelästigungen ausgesetzt zu sein. (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 1997 - 18 U 209/96)

 

Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittskostenversicherung entfällt vereinbarungsgemäß, wenn das Hindernis für den Antritt einer gebuchten Reise auf ein "Elementarereignis", also auf Naturgewalten zurückzuführen ist; dazu gehört jedoch kein Wasserrohrbruch im Haus, da dieser durch Beschädigung oder Verschleiß der Installation und nicht durch ein Naturereignis hervorgerufen wird - in diesem Fall muß die Versicherung also zahlen. (Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom 10. Juli 1997 - 5 C 933/97)

 

Ein Karibik-Urlauber kann wegen eines Frühstücks, das nur aus einfachem Toastbrot und Eiern bestand, keinen Preisnachlaß für die Reise verlangen; Frühstücksgewohnheiten in anderen Ländern können von den deutschen abweichen, was auch für Qualität, Zubereitung und Geschmack des Toastbrotes gilt. (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. November 1997 - 18 U 52/97)

 

Behauptet der Kunde einer Reisegepäckversicherung, ihm seien sowohl Schuhe der Größe 38½ als auch solche der Größe 44 abhanden gekommen, erhält er keine Ersatzleistung; es ist nämlich offenkundig, daß nicht beide Paar Schuhe zum Reisebedarf einer Person gehören können. (Urteil des Amtsgerichts München vom 28. Mai 1997 - 213 C 26364/96)

   

Wer eine Ferienwohnung wegen Lawinengefahr vorzeitig kündigt, ist im Recht, es ist nur die Teilmiete zu zahlen. (AG Herne-Wanne, Az.: 2 C 175/99)

 

Auch wenn der Reiseveranstalter "vielfältige Unterhaltungsprogramme" verspricht, liegt kein Mangel der Reise vor, wenn während des Hotelaufenthalts der Urlauber eine einzige Reggae-Lektion ausfällt; die Lage des Hotels in Friedhofsnähe kann ebenfalls nicht als Reisemangel aufgefaßt werden. (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 1997 - 18 U 209/96)

 

Urlauber haben im Normalfall keinen Anspruch auf eine Liege. Daher gibt es keine Preisminderung oder gar Schadensersatz; es liegt kein Reisemangel vor, wenn alle Liegen besetzt sind (LG Kleve, Az. 6 S 31/96).

  

Liegestühle - ohne Platz weniger zahlen

Al1 inclusive: drei Pools, mehrere Terrassen. Aber: für 1000 Gäste nur 100 Sonnenliegen ist zu wenig. Vor allem, wenn ein Steinstrand Sonnenbaden ohne Liege unmöglich macht. Eine Preisminderung ist rechtens (AG Köln, Az. 135 C 15/99).

 

Zeitänderungen bei Charterflügen

Bei Charterflügen müssen auch kurzfristige Änderungen der Flugzeiten und Flugrouten hingenommen werden. Dies liegt im Wesen des Charterflugverkehrs und der im Vergleich zu Linienflüge günstigeren Preise. Man kann sich nicht darauf berufen, dass auf dem Flugschein die exakte Abflugszeit angegeben war, wenn ein zusammen mit dem Flugschein übersandtes Schreiben einen ausdrücklichen Änderungsvorbehalt enthält. Dieses Schreiben ist wirksam, da es dem Wesen des Charterflugverkehrs entspricht. (LG Frankfurt/Main, Az.: 2/24 S 20/99).

 

Ameisenplage keine bloße Unannehmlichkeit

Wenn eine Ameisenplage dem Hotelpersonal und der Reiseleitung bekannt ist, kann sich der darüber verärgerte Urlauber eine gesonderte Mängelanzeige sparen. Im verhandelten Fall sprach das Gericht einem Mallorca-Urlauber eine Reisepreisminderung in Höhe von fünf Prozent zu. Schon der von mehreren Zeugen gebrauchte Begriff "Ameisenplage" zeige an, dass es sich nicht um eine bloße Unannehmlichkeit gehandelt habe, mit der jeder Mallorca-Reisende rechnen müsse (OLG Düsseldorf, 18 U 137/99).

 

Kakerlaken im Süden kein Ärgernis

Eine Urlauberin hatte ihre Reise abgebrochen. In ihrem Zimmer hätte es von Kakerlaken "gewimmelt". Ihre Klage gegen den Veranstalter wurde abgelehnt, da Kakerlaken in Mittelmeerländern nichts Außergewöhnliches sind (AG Köln, Az. 136 C 46/99).

 

"All-Inclusive-Armbänder" sind Reisemangel

In der Pflicht zum Tragen so eines Armbandes liegt ein Reisemangel vor, der eine Minderung des Reisepreises um 5% rechtfertigt. Da z.B. auch Karten mit Lichtbild statt der Bänder möglich wären, gebe es daher keine Mitwirkungspflicht des Reisenden zum Tragen der Plastikbändchen. (LG Frankfurt, Az.: 2/24 S 341/98).

  

Warten am Lift kein Minderungsgrund

In einem 6-stöckigen Hotel stehen nur zwei Aufzüge zur Verfügung. Die Gäste ärgern sich über die Wartezeit. Kein Grund für Minderung (AG Bad Homburg, Az. 2 C 3291/92-12).

 

Kaffeefahrt

Wird in der Einladung zu einer Kaffeefahrt versprochen, jeder Teilnehmer habe einen Fernseher gewonnen, muss der Veranstalter das Gerät auch aushändigen. Ein Rückzieher unterwegs ist nicht erlaubt (LG Oldenburg, Az. 2 S 909/98).

 

Nasse Fliesen im Pool sind okay

Wer auf nassen Fliesen in einem Schwimmbad ausrutscht und sich verletzt, der kann den Betreiber des Bades nicht schadenersatzpflichtig machen, wenn er nicht nachweist, dass der Bodenbelag unvorschriftsmäßig verlegt war (OLG Celle, Az. 9 U 249/98).

 

Hurrikan: Wann man vom Flug zurücktreten darf

Ein Urlauber wollte seine Reise nicht antreten, weil im Urlaubsland Wirbelstürme wüteten. Treten Hurrikans dort aber regelmäßig auf, können sie in die Reiseplanung mit einbezogen werden: keine Kündigung möglich. Ein Hurrikan ist nur dann höhere Gewalt, wenn er erhebliche Schäden und Auswirkungen hat (LG Düsseldorf, Az. 9 O 29/89).

 

Schmuck gehört ins Handgepäck

Flugreisende, die Schmuck im Reisegepäck aufgeben, handeln fahrlässig. Bei Gepäckverlust müssen die Fluggesellschaften daher keinen Schadenersatz zahlen, da Schmuck ins Handgepäck gehört (AG Baden-Baden, Az. RRa 1999 216).

 

Kein Sex - Preisminderung Glückssache

Im Hotel standen anstatt eines Doppelbettes zwei Einzelbetten. Kein Sex möglich? Das Landgericht Frankfurt entschied auf 48 Prozent Preisminderung. Das AG Mönchengladbach entschied in einem ähnlichen Fall: Man kann die Betten zusammenstellen - keine Auswirkung auf das Liebesleben.

 

Jodler auf dem Schiff

Kreuzfahrer bekamen 40 Prozent ihres Reisepreises zugesprochen, weil das Schiff überwiegend mit Jodlern belegt war (AG Frankfurt).

 

Speisesaal kann für Hunde tabu sein - Hundefutter nicht inklusive

Die Halter eines Zwergpudels klagten auf Rückerstattung von 2000 DM des Reisepreises. Sie hatten einen Aufpreis von 13 Mark pro Tag für ihren Hund gezahlt. Das gebuchte Hotel stellte allerdings kein kostenloses Futter zur Verfügung. Auch in den Speisesaal durfte der Vierbeiner nicht. Klage abgewiesen (LG Frankfurt, Az. 2/24 S 59/99).

 

Einbruch ins Wohnmobil

Die Hausratversicherung muss auch Schäden ersetzen, die durch einen Einbruch in ein Wohnmobil entstehen, das dessen Inhaber für Urlaub und Wochenenden nutzt. Einzige Ausnahme: In den Versicherungsbedingungen steht ausdrücklich, dass die Police nur Einbrüche in Gebäuden abdeckt (LG Hamburg, Az. 309 S 315/93).

 

Raub im Flieger

Diebstahl aus einem Koffer ist eine für den Luftverkehr typische Gefahr. Das so genannte Warschauer Abkommen mit seinen niedrigen Haftungshöchstgrenzen ist demnach anzuwenden. Im verhandelten Fall wies das Gericht die Klage einer Urlauberin zurück, aus deren Koffer während des Transports Schuhe und Uhren entwendet worden waren. Statt des erstrebten Schadenersatzes in Höhe von 6088 Mark bekam die Klägerin nur die nach dem Warschauer Abkommen fälligen 253,50 Mark. Begründung: Das Abkommen regelt bei internationaler Luftbeförderung die Mindest-, aber auch die Höchsthaftung des Luftfrachtführers (AG Bad Homburg, Az. 2 C 1101/00 (24)).

 

Koffer weg oder beschädigt - was nun ?

Verlust bzw. Schaden beim zuständigen "Lost & Found"-Büro (Gepäckermittlungsschalter) anzeigen. Hier gilt eine 7-Tagesfrist bei internationalen Flügen, 3 Monatsfrist bei Inlandsflügen - Beschreiben Sie dort Ihren Koffer - Wenn das Gepäck nicht auftaucht, besteht Anspruch auf Schadenersatz (mind. 20 US-Dollar je Kilo, bei Inlandsflügen max. 3200 DM). Ansprüche leiten sich aus dem Gepäckabschnitt ab, der in der Regel beim Einchecken auf das Ticket geklebt wird. Diesen erst vernichten, wenn das Gepäck vollzählig und heil angekommen ist.

 

Links zur sogenannten "Frankfurter Tabelle", in der die Höhe des Schadenersatzes bei Mängeln ersichtlich ist, an der sich die Gerichte orientieren:

http://www.infoquelle.de/Recht/Reise_Recht/Frankfurt.htm

http://www.reisebeschwerden.de/frankfurter_tabelle.htm

Sonstiges:

Buchtipp: "Reiserecht-Entscheidungen", mit 1200 Urteilen (ADAC-Verlag, 56 Mark).

Onlinebuchung ITS, LTU, Jahn Reisen, Tjaereborg > so unterstützen Sie den Homepageausbau