Urteile / Internet (ohne Gewähr)

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Beleidigungen und Racheseiten im Internet

Wenn der Täter bekannt ist, können betroffene Personen Strafanzeige stellen. Für beleidigende Texte und Grafiken, besteht meist Anspruch auf Unterlassung. Auch gezieltes, ehrverletzendes Mobbing kann zu Schadensersatzansprüchen des Opfers führen. Fazit: Überlegen Sie genau, was Sie über andere sagen und verbreiten. Sind Sie Opfer, können Sie die Polizei einschalten.

Wer andere beim Chatten beschimpft, muss sich unter Umständen wegen Beleidigung vor Gericht verantworten und je nach Fall Schadensersatz zahlen (AG Rheinbach, Az.: 2 Ds 397/95).

  

Bezahlen im Internet

Wer bei Kreditkartenzahlung im Netz weder Pin noch andere Passwörter übers Internet überträgt, braucht keine Angst vor Fehlbuchungen zu haben. Nach den Kreditkartenbedingungen trägt der Verkäufer das Risiko einer Fehlbuchung. Wer unverzüglich eine Fehlbuchung zurückweist, dem muss der Betrag gutgeschrieben werden, wenn der Verkäufer weder durch Pin, Passwort oder Unterschrift Kauf und Zahlung nachweisen kann. Aber: Warenannahme verpflichtet auf jeden Fall zur Zahlung!

 

Powershopping

Der Zusammenschluss von Käufergruppen im Internet, mit dem eine Minderung des Kaufpreises erreicht werden soll, das sog. "Powershopping", verstößt gegen das Rabattgesetz (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. November 1999, 3 U 230/99). Achtung: Das Rabattgesetz läuft im 2.Hj 2001 aus !

 

Domain-Namenklau

Wer Domainnamen von Unternehmen bzw. berühmte Markennamen ohne nachvollziehbares eigenes Interesse anmeldet und weder mit dem Namen noch der Tätigkeit in Zusammenhang steht, muss mit einer Unterlassungsklage wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung rechnen (OLG Frankfurt, Az. 6 W 33/00).

 

Familiennamen-Domain

Eine Person, die eine ihrem Nachnamen entsprechende Domain angemeldet hat, hat ebenso ein legitimes Interesse an der Nutzung der fraglichen Domain wie ein Autohaus, dessen Firmennamen aus einem Vornamen und einem Nachnamen mit dem GmbH-Zusatz besteht. Da auf beiden Seiten ein legitimes Interesse an der Nutzung der fraglichen Domain besteht, ist ausschlaggebend, wer die Domain zuerst registriert hat. Demnach ist der Erstanmelder zur Freigabe der Domain nicht verpflichtet (LG Paderborn, Urteil vom 01. September 1999, 4 O 228/99).

 

Internet-TV

Die Digitalisierung eines Fernsehmagazinbeitrages und die Verwendung im Internet stellt eine eigene Nutzungsart dar, so dass diese Nutzung nicht durch die Übertragung von Rechten zur Ausstrahlung im Fernsehen gedeckt ist (LG München, Urteil vom 13. März 1999, 21 O 15039/98).

 

Internet-Domain

Bereits in der Reservierung einer Internet-Domain liegt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Nach § 14 Abs. 2 MarkenG und § 1 UWG kann ein Mitbewerber aufgrund der mit der Reservierung verbundenen Sperrwirkung Unterlassung der Nutzung verlangen (OLG Dresden, Urteil vom 20. Oktober 1998, 14 U 3613/97).

 

Online-Auktionen

Das Abgeben des Gebots, das im Rahmen einer Online-Auktion den Zuschlag erhält, führt noch nicht zu einem Vertragsabschluss. Vielmehr bedarf es der Vertragsannahme durch den Anbieter der versteigerten Ware (LG Münster, Urteil vom 21. Januar 2000, 4 O 424/99).

 

Online-Broking

Ein Online-Broker-Unternehmen haftet dem Kunden auf Schadenersatz, wenn die sofortige Durchführung einer Kunden-Order zum Ankauf von Aktien bei Börsenbeginn infolge eines von dem Broker-Unternehmen zu vertretenden Umstands unmöglich geworden ist (OLG Nürnberg, Urteil vom 19. Mai 1999, 14 U 9971/98).

Linkempfehlung:

Netlaw.de

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