Finanzrecht (ohne Gewähr) Stand: 16.6.01

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Traumreise gilt als Vermögen

Ein Sozialhilfe-Empfänger, der in einem Gewinnspiel eine Traumreise gewinnt, muss sie verkaufen und vom Großteil des Erlöses den eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Der Gewinn gilt als Vermögen (VG Düsseldorf, Az. 20 L 4143/99).

 

Autohändler haftet bei falscher Unterschrift

Vermittelt ein Autohändler einem Kunden zur Finanzierung eines Wagens einen Kredit, muss er die Unterschrift des Kunden genau prüfen. Ist sie gefälscht, haftet der Händler gegenüber der Bank (LG Itzehoe, Az 2 O 147/99).

 

Bürgschaft unter Umständen sittenwidrig

Wer durch eine Bürgschaft für den Kredit des Partners krass überfordert ist, kann sich aus seiner Haftung befreien. In einem Fall hat ein Mann für seine Lebensgefährtin eine Bürgschaft über 1,65 Mio. DM übernommen, mit dem Geld wollte sie ein Wohnhaus bauen. Er muss nichts zahlen, da die Bürgschaft sittenwidrig ist. Der Mann hätte nicht einmal die Zinsen zahlen können, die Bürgschaft ist außerdem wirtschaftlich sinnlos, weil die Bank den Kredit überwiegend durch andere Sicherheiten abgedeckt hatte. Auch die Tatsache, dass der Mann in dem geplanten Haus mitwohnen sollte und selbst die Darlehensverhandlungen geführt hatte, ändert nichts an der Sittenwidrigkeit (BGH, Az. IX ZR 198/98, Urteil vom 27.01.2000). 

 

Guthaben aus Sparbriefen kann verfallen

In den Geschäftsbedingungen darf vorgesehen sein, dass Guthaben aus Sparbriefen verfallen, wenn diese spätestens 6 Jahre nach Fälligkeit nicht abgehoben wurden. (OLG Hamm, Az.: 31 U 207/98).

 

Einträge im Sparbuch sind verbindlich

Kommt es zwischen einem Kunden und der Bank zum Streit um die Höhe des Sparguthabens, sind die Eintragungen im Sparbuch maßgeblich. In dem verhandelten Fall hatte sich ein Geldinstitut geweigert, dem Kläger einen Teil des Sparguthabens auszuzahlen. Die Bank begründet ihr Verhalten damit, dass der Kunde Geld erhalten habe, obwohl er sein Sparbuch nicht dabei hatte. Die Auszahlungen seien deshalb im Sparbuch nicht vermerkt worden. Die Kölner Richter mochten dieser Argumentation nicht folgen. Ein Sparbuch besitze in der Regel eine besondere Beweiskraft. Es sei daher Sache der Bank nachzuweisen, dass nicht im Sparbuch vermerkte Auszahlungen vorgenommen wurden (OLG Köln, 1 U 107/99).

 

Bankgebühren

Banken dürfen für verlorengegangene PIN-Briefe und die Prüfung von Schecks keine Gebühr von ihren Kunden verlangen (LG Frankfurt, Az. 2/2 O 46/99).

Für Konto- und Sparbuchauflösungen, Bareinzahlungen und Barauszahlungen auf das eigene Konto und für Einrichtung von Freistellungsaufträgen dürfen keine Gebühren berechnet werden.

 

Bessere Beratung für Kunden

Professionelle Anlagevermittler müssen ihre Kunden auf Ungereimtheiten in Angeboten hinweisen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen. Sonst drohen Schadenersatzansprüche (BGH Karlsruhe, Az. III ZR 62/99).

 

Aufträge unmittelbar bearbeiten

Banken sind schadenersatzpflichtig, wenn sie eine Order nicht pünktlich ausführen, und zwar unabhängig von der Kursentwicklung. Fall: Der Kunde hatte eine Verkaufsorder erteilt. Diese wurde nicht wie angewiesen am Freitag, sondern erst am Montag ausgeführt. Zwar war der Wert weiter gestiegen, doch der Kunde wollte wegen neuer Informationen nicht mehr verkaufen. Die Bank weigerte sich, die Aktien wieder ins Depot zu buchen, musste dies aber dann doch tun (OLG Schleswig, Az. 5 U 227/98).

 

Gefälschte Schecks

Kontoinhaber, die einem anderen Menschen erlauben, einen Scheck über ihr Konto einzulösen, müssen das Geld zurückzahlen, wenn der Scheck gefälscht war. Das gilt auch dann, wenn sie selbst von der Fälschung nichts wussten. Im verhandelten Fall verpflichtete das Gericht eine Kontoinhaberin zur Erstattung von 37.600 Mark, nachdem sie ihrem Sohn erlaubt hatte, einen Scheck einzulösen, der sich als gefälscht herausstellte. Die Bank belastete darauf ihr Girokonto mit dem zuvor gutgeschriebenen Betrag. Das Gericht gab dem Geldinstitut recht (BGH, Az. XI ZR 220/99).

 

Kreditkartenbeleg gültig

Unterschriebene Belastungsbelege einer Kreditkarte können nicht widerrufen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Beleg blanko unterschrieben wurde, da sonst die Funktion der Kreditkarte als Bargeldersatz entfallen würde (OLG München, Az. 5 U 6738/98).

 

Bankhaftung

Wird einem Bankkunden die EC-Karte gestohlen und sein Konto innerhalb weniger Stunden trotz Geheimzahl um 12 000 DM erleichtert, so hat die Bank den Schaden zu ersetzen, wenn sie nicht nachweisen kann, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat (hier: Ersatz nur zu 75 %, da der Verlust der Karte verspätet mitgeteilt worden war, OLG Hamm, 31 U 72/96).

 

Vorzeitige Kündigung eines Baudarlehens

Kündigt ein Schuldner ein Baudarlehen vorzeitig, dürfen Banken nicht so viel Entschädigung verlangen wie bisher. Die Banken dürfen zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, diese orientiert sich aber an der Rendite von Pfandbriefen. Für den Unterschiedsbetrag zwischen Darlehens- und Guthabenzins verlangt die Bank solche Gebühren, bisher wurde sich an der Rendite öffentlicher Anleihen orientiert. Pfandriefe entsprechen dagegen ca. 0,6 Prozent weniger Zinsen, die durch den Schuldner mitgetragen werden müssen, er muss daher nicht mehr so viel zahlen (BGH, Az. XI 27/00).

 

Entgeltklausel wegen Information über fehlende Deckung nichtig

Die Geldinstitute dürfen kein Entgelt mehr verlangen, wenn sie Schecks oder eine Lastschrift nicht einlösen oder Daueraufträge und Überweisungen nicht ausführen konnten, und danach den Kunden über die Nichtausführung beziehungsweise Nichteinlösung informieren. Bisher haben Banken und Sparkassen bis zu zwölf Mark für eine solche Benachrichtigung, zu der sie nach einem anderen Urteil verpflichtet sind, verlangt. Bereits gezahlte Entgelte können vom Kunden nun zurückgefordert werden (BGH, Az. XI ZR 197/00).

 

Variable Baudarlehen

Viele Baufamilien, die variable Darlehen aufgenommen haben, sind ihrer Bank ausgeliefert. Denn die Kreditverträge sagen oft nichts Konkretes darüber, wie der individuelle Zins den Schwankungen am Kapitalmarkt angeglichen wird. Erfahrungsgemäß handeln die Kreditinstitute bei Anhebungen schnell, bei allgemein fallendem Zinsniveau ziehen sie aber erst mit großer Verspätung nach. Klauseln wie "Bei Erhöhung des Marktzinses kann die Bank den Zins angemessen anheben" sind zu schwammig. Der Vertrag muss klare Voraussetzungen für Zinsanpassungen nennen, ebenso Zeiträume für Überprüfungen und eine Anpassungsmarge, zum Beispiel 0,1- oder 0,2-Prozent-Schritte (LG Dortmund, Az. 8 O 559/99). Tipp: Legen Sie im Vertrag einen Referenzzins fest, zum Beispiel "Diskontzins plus 0,5 Prozent". Wenn Sie sich von Ihrer Bank falsch behandelt fühlen, sollten Sie die Beratung der Verbraucherzentralen nutzen. In mehreren Urteilen haben Gerichte Kriterien für Zinsanpassungen bei variablen Darlehen entwickelt.

 

Kredit

Sicherheiten gelten nur für die Kredite, für die man sie gibt. Sind beispielsweise Grundschulden abgezahlt, muss die Bank die betreffenden Sicherheiten löschen, auch wenn noch andere Verbindlichkeiten bestehen (BGH, Az. XI ZR 299199).

 

Zins

Bei falschem oder fehlendem Kredit-Effektivzins braucht der Kunde nur den gesetzlichen Zins von 4 Prozent zu zahlen. In die Erstattung zu viel gezahlter Zinsen muss das Disagio (Aufgeld) einbezogen werden (BGH, Az. XI ZR 299/99).

 

Schlecht beraten - Geld zurück

Eine Bank muss eine Kundin entschädigen. "Um nichts kümmern", verhieß der Werbeslogan für ein Immobilienangebot: Kreditabwicklung, Kauf und Verwaltung übernahm das Geldinstitut. Die Kundin erwarb so eine Eigentumswohnung, nahm einen Kredit von 250 000 Mark auf. Die Bank strich eine "Innenprovision" von 21,5 Prozent ein. Das Geschäft stellte sich aber als Fehlinvestition heraus: Der Bauträger - auch von der Bank finanziert - ging Pleite. Die Bank habe einen "erkennbar geschäftsunerfahrene Kundin sehenden Auges ein Geschäft eingehen lassen, durch das sie sich nur selbst schädigen konnte". Die Bank wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, weil sie die Kundin nicht genügend über Kosten und Risiken eines Finanzierungsmodells aufgeklärt hatte (Frankfurter LG, Az. 2-22 O 118/99).

 

Kein Anspruch bei versehentlicher überhöhter Zuteilung bei Neuemission

Wer durch ein Versehen vom Broker-Unternehmen zu viele Aktien zugeteilt bekommen hat, hat keinen Anspruch auf Spekulationsgewinne aus diesen Aktien. Fall: Durch Überzeichnung hatten einem Spekulanten durch das Losverfahren eigentlich nur 50 Aktien zugestanden, es wurden aber durch ein Versehen 250 Aktien gebucht, die Buchung wurde aber schnell rückgängig gemacht. Da dem Kunden nur 50 Aktien zugestanden hätten, wurde die Klage des Kunden abgewiesen (LG Nürnberg-Fürth, Az.: Z 11 S 5198/00).

 

Aktionärsabfindungen

Für Aktionärsabfindungen ist der Börsenkurs am Tag der Hauptversammlung ausschlaggebend (OLG Düsseldorf, Az. 19 W 1/92).

 

Aufklärung gefordert bei Steuersparmodellen

Vermittler eines Steuersparmodells müssen deutlich vor einer Beteiligung warnen, wenn diese für den Interessenten erkennbar sinnlos ist. Verkaufen sie das Investment dennoch, kann der Anleger den Vertrag kündigen. Fall: Ein Anleger, der bei einem geschlossenen Immobilienfonds 55000 Mark gezeichnet hatte, zahlte das Geld nicht ein. Das Modell lockte mit Verlustzuweisungen von 200 Prozent - umgerechnet sollte das eine Steuerersparnis von etwa 15 000 Mark pro Anteil bringen. Realistisch war das Ergebnis aber nur, wenn der Zeichner dem Spitzensteuersatz von 53 Prozent unterliegt, der Kläger hatte aber lediglich einen Steuersatz von rund 20 Prozent. Die in Aussicht gestellte Steuerersparnis konnte er daher gar nicht erzielen. Das Gericht stellte auch klar, dass der Anleger, sobald er die Fehlinvestition als solche erkennt, möglichst rasch aussteigen muss (Kammergericht Berlin, Az. 2 U 5227/98).

 

Frist bei Aktionärsantrag

Nach der Einberufung einer HV (Hauptversammlung) im Bundesanzeiger haben Aktionäre eine Woche Zeit, Anträge zu stellen. Deadline ist dabei 24 Uhr des letzten Tages. Missachtet die AG diese Regel, können Anteilseigner die Beschlüsse der HV anfechten. Für den Ablauf der Frist ist nicht der Büroschluss, sondern das Eingangsdatum entscheidend. Zudem könne man von Aktionären nicht verlangen, die Geschäftszeiten der Gesellschaft im Kopf zu haben (BGH, Az. II ZR 268/98).

 

Provisionsvereinbarung verheimlicht - Geld zurück

Anleger können Schadenersatz von ihrer Bank verlangen, wenn diese Provisionsvereinbarungen mit beauftragten Vermögensverwaltern verheimlicht und der Anleger glaubhaft machen kann, dass er in Kenntnis von einer solchen Provisionsvereinbarung die Bank nicht mit der Vermögensverwaltung beauftragt hätte. Deshalb steht dem Anleger Schadenersatz in Höhe der gezahlten Provision und des erlittenen Verlusts zu (BGH, Az. XI ZR 349/99).

 

Schneeballsystem - Vermittler muss zahlen

Wer bei einem Schneeballsystem seinen Einsatz verspielt hat, kann auch von Vermittlern Schadensersatz bekommen (LG Fürth, Az. 11 S 3789/00).

 

Geldanlage

Vorstände haften nicht immer für eine Darstellung ihres Unternehmens, die Anleger zur Investition veranlassen soll. Sie müssen nur haften, wenn es sich um eine professionelle Darstellung handelt, die auch objektive Informationen enthält. In einer Clubzeitung ist keine objektive Information zu erwarten, daher haftet der Vorstand dort nicht in dem Maß wie etwa in einem Anlageprospekt, der sich an potentielle Investoren richtet (OLG Hamm, Az. 8 U 197/99).

  

Schuldenaufrechnung bei Rückzahlversprechen nicht möglich

Wer die Rückzahlung von Schulden für einen bestimmten Zeitpunkt verspricht, muss auch dann zahlen, wenn er diese mit Gegenforderungen aufrechnen könnte. Dies entschied das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil. Nach Auffassung der Richter liegt in der Zahlungszusicherung ein stillschweigender Verzicht auf eine rechtlich an sich mögliche Aufrechnung. Fall: Der Kläger hatte seiner Ex-Frau von 1995 bis 1998 insgesamt ein Darlehen von 16 400 Mark überlassen. Diese verpflichtete sich dabei stets zur Zurückzahlung zum jeweiligen Jahresende. Als die Zahlungen ausblieben, erhob der Mann Klage. Die Frau wandte ein, sie habe im Zusammenhang mit dem früheren nichtehelichen Zusammenleben noch Gegenforderungen von mehr als 12 000 Mark (OLG Saarbrücken, 1 U 1059/99-257).

 

Familie trägt Prozesskosten

Auch wenn die Eltern nicht in der Lage sind zu zahlen, steht Minderjährigen keine Prozesskostenhilfe zu. Begründung: Im Notfall müssen Großeltern oder Urgroßeltern einspringen (LG Koblenz, Az. 6 T 129/99 8/99-01).

 

Kindergeld

Wer die Unterhaltspflicht für seine Kinder vernachlässigt, verliert den Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Trägt der Vater z.B. nicht wesentlich zum Unterhalt bei (75% der geschuldeten Zahlungen müssen geleistet werden), hat die Mutter ein Recht auf die volle Vergünstigung. (BFH, Az. VI R 148/97) Besser kommt der Ernährer durch den Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1512 DM pro Elternteil davon, der bei Kindern unter 16 Jahren zum normalen Freibetrag addiert wird. Diesen kann der Staat dem knauserigen Ehepartner nicht nehmen. Sonderregel: Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann, weil er zu wenig verdient oder Sozialhilfe bezieht, erhält die Mutter trotzdem nur die Hälfte des Kindergelds oder des Kinderfreibetrages.

 

Einzelabrechnungen verloren: Bank schuldet weiterhin Auskunft

Auch wenn eine Bank ihren Kunden regelmäßig Abrechnungsbelege über ihre getätigten Aktiengeschäfte übersendet, haben die Kunden einen so genannten ergänzenden Auskunftsanspruch. Im verhandelten Fall hatte der Kunde die Einzelbelege verloren. Er benötigte sie aber, um gegen das Geldinstitut einen Schadenersatzprozess zu führen. Die Bank berief sich vor Gericht auf die ordnungsgemäß verschickten Einzelbelege. Nach Ansicht der Richter hat der Kunde jedoch einen weitergehenden Auskunftsanspruch. Dieser bestehe bereits, wenn der Kunde glaubhaft erkläre, dass ihm die Unterlagen nicht mehr zur Verfügung stehen (OLG Frankfurt 16 U 149/99).

  

Keine Gebühr, wenn Konto leer

Bankgebühren für einen mangels Kontodeckung nicht durchgeführten Überweisungsauftrag sind unzulässig. Mit der Entscheidung wurde die Verwendung der Klausel im Geschäftsverkehr mit Privatkunden für unzulässig erklärt. In dem Urteil geht es um die Praxis vieler Banken, bei Benachrichtigung über die Nichteinlösung eines Schecks oder Nichtausführung eines Dauerauftrags mangels Deckung Gebühren zu verlangen (BGH, Az. XI ZR 197/00).

 

Schutz bei Scheidung

Vor der Scheidung räumte der Mann das gemeinsame Konto ab. Darf er nicht, die Eheleute haben grundsätzlich Anspruch auf jeweils die Hälfte des Guthabens - sofern es keine andere Vereinbarung gibt (OLG Düsseldorf, Az. 11 U 67/98).

 

Weitere Urteile folgen bald...

LG = Landgericht