Recht - Arbeit und Job (ohne Gewähr) Stand: 1.10.2006

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Kein Vorruhestand

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Schreibtisch arbeiten kann, kann die Schreibarbeiten auch an einem Stehpult verrichten, muss also nicht gleich in Rente gehen (VG Oldenburg, Az. VI A 2189/98).

 

Kündigung ohne Abmahnung

Wer beharrlich die Arbeit verweigert, kann auch ohne voraus gegangene Abmahnung gekündigt werden. Im Fall hat sich ein Busfahrer geweigert, einen Kleinbus zu fahren und bestand auf dem Einsatz in einem ebenfalls vorhandenen großem Bus (ArbG Frankfurt, Az. 1 Ca 2101/2006).

 

Betriebsrente

Es verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, wenn Witwen Anspruch auf Betriebsrente haben, Witwer aber nur unter der Bedingung, dass die Ehefrau Hauptverdienerin war (BAG, Az. 3 AZR 631/97 (A)).

 

Verzinsung von Firmenkapital für Betriebsrenten

Die Zinsen für das Rentenkassenkapital müssen deutlich höher ausfallen als die von festverzinslichen Wertpapieren. Zusätzlich zu dem so genannten Basiszins muss noch ein Risikozuschlag von zwei Prozent berechnet werden (BAG Erfurt, Az. 3 AZR 146/99).

 

Nickerchen erlaubt

Eine Tankstellenangestellte schlief ein. Keine schwerwiegende Pflichtverletzung, fristlose Kündigung nicht möglich (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 7 SA 109/99).

 

Rabatt nur fürs Personal

Ein Arbeitnehmer darf den ihm eingeräumten Personalrabatt nicht an Freunde weitergeben. Dies ist eine "vorsätzliche Schädigung" des Arbeitgebers und kann zur Kündigung führen (LAG Kiel, Az.: 4 Sa 209/98).

 

Lohnhöhe: Gesagt ist gesagt

Hat ein Arbeitgeber mit Mitarbeitern einen Verdienst vereinbart, so kann er später den Betrag nicht mehr reduzieren. Dies gilt auch, wenn andernorts ein geringer dotierter Tarifvertrag existiert, an den sich das Unternehmen anschließt. Einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten (BAG, Az. 2 AZR 826/98).

 

Keine Einzelabsprachen

Tariflich geregelte Arbeitszeiten dürfen nicht durch einzelvertragliche Abreden umgangen werden. Arbeitnehmer, die solche Abreden ablehnen, dürfen daher nicht strafversetzt werden. Auch Änderungskündigungen sind ungerechtfertigt. Der ablehnende Arbeitnehmer darf seinen Arbeitsplatz nicht verlieren (LAG Berlin, Az. 10 Sa 55/96).

 

Personalrabatt

Auch unter verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleibt der Betrieb zu vertraglich eingeräumten Personalrabatten verpflichtet. Etwas anderes gilt nur, wenn sich die Firma von vornherein ausdrücklich ein Widerrufsrecht vorbehalten hatte (BAG, 5 AZR 126/94).

 

Unkündbarkeit schützt nicht immer

In vielen Tarifverträgen sind Regelungen enthalten, die eine ordentliche Kündigung ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit oder einem bestimmten Alter ausschließen. Damit sollen vor allem ältere Beschäftigte geschützt werden. Entlassungen sind dann nur noch fristlos aus "außerordentlichen" Gründen möglich, etwa bei Diebstahl. Das ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nun anders. Im Einzelfall darf auch aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden, wenn zum Beispiel ein Arbeitsplatz wegen Umstrukturierung wegfällt. In dem Verfahren ging es um eine "unkündbare" Sekretärin, die nichts mehr zu tun hatte, nachdem ihre Abteilung aufgelöst worden war. Die Richter entschieden, daß in diesem Fall eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar sei. Allerdings sei er dazu verpflichtet, andere Beschäftigungsmöglichkeiten in der Firma oder in anderen Betrieben des Unternehmens anzubieten. (Bundesarbeitsgericht 2 AZR 227/97).

 

Gebilligt heißt nicht viel

Hat eine leitende Angestellte das Recht, ihre Arbeit im Rahmen einer 39-Stunden-Woche frei einzuteilen, macht sie aber erkennbar jahrelang Überstunden, so liegt allein in der "Billigung" ihres Arbeitgebers keine "rechtsgeschäftlich bindende Erklärung", an die die Mitarbeiterin einen Anspruch auf Überstundenvergütung knüpfen könnte. Sie hätte die Bezahlung vertraglich vereinbaren müssen (Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 8 Sa 94/99).

 

Ladenschluss: Gekündigt wegen Arbeitsverweigerung

Passt ein Arbeitgeber seine Ladenöffnungszeiten den neuen Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes an und wird anschließend mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung das Ende der Arbeitszeit auf 20 Uhr festgelegt, bindet das die Arbeitnehmer. Weigert sich ein Arbeitnehmer endgültig, die Abendarbeit zu leisten, rechtfertigt dies in der Regel eine verhaltensbedingte Kündigung (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Az. 7 Ca 9715/96).

 

Überstunden verweigert: Arbeitnehmer gefeuert

Gibt der Arbeitgeber einen wichtigen Grund an, warum sein Mitarbeiter ein paar Stunden dranhängen soll, kann sich der Arbeitnehmer nicht vor Überstunden drücken. Kündigung möglich (LAG Frankfurt/Main, Az. 9 Sa 386/98).

 

Wer Zeit manipuliert, riskiert den lob

Trägt ein Arbeitnehmer in seinen Zeiterfassungsbogen zu seinen Gunsten falsche Zahlen ein, so kann dies vor allem dann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn er zunächst "beharrlich leugnet", entsprechend gehandelt zu haben (BAG, Az. 2 AZR 832/98).

 

Androhung von Krankheit

Kündigt ein Arbeitnehmer im Streit mit Vorgesetzten häufigere Krankheiten an, ist eine Abmahnung gerechtfertigt (ArbG Frankfurt, Az. 7 Ca 131/99).

Ein Flughafen-Mitarbeiter drohte, er werde sich wegen einer Versetzung krankschreiben lassen. Den "blauen Brief" bekam er zu Recht (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 7 Ca 8685/99).

 

Risiken beim Blaumachen

Wer sich zu oft krankmeldet, kann von einem Detektiv kontrolliert werden. Bestätigt sich der Verdacht des vorsätzlichen Krankfeierns, muss der Arbeitnehmer den Detektiv bezahlen. Außerdem: Job gefährdet (BAG, Az. 8 AZR 5/97).

 

Keine Tricks bei Kündigung

Bevor ein Mitarbeiter gekündigt werden darf, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat sprechen. Der Arbeitgeber darf dieses Gespräch jedoch nur führen, wenn er die feste Absicht bezüglich eines bestimmten Arbeitnehmers hat. Ein vages Gespräch ist unzulässig (LA Mainz, Az. 10 Sa 569/99).

 

Fristlose Kündigung

Wer seinem Chef mit Krankheit droht, riskiert die fristlose Kündigung. Denn schon die Drohung ist ein Vertrauensbruch. (AG Frankfurt, Az.: 7 Ca 8685/99).

Kranke Arbeitnehmer, die ihre Genesung hinauszögern, dürfen fristlos entlassen werden (Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 5 Ca 734/00).

Mogeln im Einstellungsgespräch (z.B. bei Fragen zu früheren Firmen und Beschäftigungsdauer) berechtigen den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung wegen arglistiger Täuschung (LAG Köln, Az. 3 Sa 832/95).

Erklärt ein Arbeitnehmer gegenüber einem Vorgesetzten, er komme nicht mehr zur Arbeit, so ist dies als fristlose Kündigung zu verstehen und beendet - wenn der Arbeitgeber einverstanden ist - das Arbeitsverhältnis sofort, auch wenn das Wort "Kündigung" nicht gefallen ist (LAG Rheinland-Pfalz, 8 (4) Sa 1330/95).

Wer zur Arbeit regelmäßig zu spät auftaucht und seine Kollegen bittet, die Verspätung zu decken, betrügt damit seinen Chef. Er muss mit fristloser Kündigung rechnen (ArbG Frankfurt, Az. 5 Ca 3840/98).

 

Kündigungsfälle

Wiederholtes verspätetes Erscheinen im Betrieb gilt als Verletzung der Arbeitspflicht. Nach vorheriger Abmahnung rechtfertigt ein solches Verhalten die Kündigung (LAG Hamm, Az. 18 Sa 539/97).

Wer während des Erziehungsurlaubs ohne Zustimmung des Arbeitgebers einer Nebentätigkeit nachgeht, riskiert die Kündigung. Wenn man in dieser Zeit gar für die Konkurrenz arbeitet, kann man ohne Abmahnung fristlos entlassen werden (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az. 6 Ca 254/00). 

 

Kündigung begründen

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Vertrag fristlos kündigt, muss er einen triftigen Grund nennen. Sonst kann der Arbeitgeber von ihm Ersatz für dadurch entstandene Schäden verlangen (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 437/99).

 

Derber Spruch kein Kündigungsgrund

Kernige Äußerungen über Vorgesetzte sind kein Grund zur fristlosen Kündigung. Die Sachbearbeiterin in einem Steuerberatungsbüro bekam Recht - sie hatte einer Kollegin per Computer mitgeteilt, sie habe "in Personalfragen die Hosen voll", und wurde gefeuert. Das Gericht urteilte, dies sei keine schwere Beleidigung, und erklärte die Kündigung für unwirksam (Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 4 Ca 254/99).

 

Schwänzen der Berufsschule kein Kündigungsgrund

Auch mehrfaches unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule ist noch nicht automatisch ein Grund für eine fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses. Die Richter gaben damit der Klage eines Kfz-Auszubildenden gegen eine Lehrwerkstatt statt (Hessisches LAG in Frankfurt, Az. 11 Sa 1107/99).

  

Rassismus

Wer im Betrieb Kollegen als "dummes Judenschwein, das beim Vergasen vergessen wurde", bezeichnet oder meint, "Ausländer müsste man verbrennen", kann ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden (Arbeitsgericht Bremen, Az. 7 Ca 7160/94 und Arbeitsgericht Siegburg, Az. 4 Ca 1766/93).

 

Überstunden verweigert

Ein Arbeitgeber kann seinem Angestellten nur wegen der Verweigerung von Überstunden kündigen, wenn diese im Arbeitsvertrag explizit vorgesehen sind (EuGH, Az. C-350/99).

 

Testkunden

Mit Testkunden darf ein Arbeitgeber das Verhalten seiner Angestellten überprüfen. Wenn er mit der Kontrolle ein anderes Unternehmen beauftragt, ist die Zustimmung des Betriebsrates dazu nicht notwendig. In dem verhandelten Fall hatte die Inhaberin mehrerer Läden einen Sicherheitsdienst beauftragt, das Verhalten ihrer Angestellten zu testen. Überprüft werden sollte die Freundlichkeit der Verkäufer, die Einhaltung der Kassenvorschriften und des Rauchverbotes (BAG Erfurt, Az. 1 ABR 34/2000).

 

Liebe im Büro erlaubt

Eine Liebes-Beziehung im Büro ist kein Kündigungsgrund an sich. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass durch das Verhältnis Leistungsmängel entstehen (AG Celle, Az. 2 CA 279/99).

 

Arbeitgeber muss zur Arbeit auffordern

Einem Mitarbeiter steht auch ohne zu arbeiten sein Gehalt zu, wenn der Arbeitgeber ihn nach einer unwirksamen Kündigung nicht dazu auffordert, die Arbeit wieder aufzunehmen (BAG Erfurt, Az. 9 AZR 194/99).

 

Abmahnung ohne Anhörung bzw. ohne konkreten Grund unzulässig

Der Eintrag einer Abmahnung in die Personalakte ist nur rechtsgültig, wenn der Betroffene vorher angehört wurde. Zweck der Anhörung ist es, dass sich der Arbeitgeber mit der Darstellung des Betroffenen auseinandersetzt. Werden die Argumente des Arbeitnehmers nicht bedacht, so wird das Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Anhörung muss immer vor dem Eintrag in die Personalakte erfolgen und kann nicht nachgeholt werden. (Arbeitsgericht Frankfurt/Oder, Az.: 6 Ca 61/99). Außerdem muss aus der Abmahnung deutlich hervorgehen, was dem Betroffenen vorgeworfen wird, sonst ist sie unwirksam und muss auf Verlangen des Arbeitnehmers ersatzlos gestrichen werden.

 

Unberechtigte Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden

Arbeitnehmer, die von ihrem Chef ungerechtfertigt abgemahnt wurden, haben einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Es besteht aber kein Widerrufs- beziehungsweise Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Die Richter verwiesen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Mit der Abmahnung nehme der Arbeitgeber sein vertragliches Rügerecht wahr. Gleichzeitig schaffe er damit die von der Rechtsprechung bei verhaltensbedingten Kündigungen geforderte Voraussetzung einer erfolglosen Abmahnung. Somit handele es sich bei der Abmahnung um eine Behauptung, die zwingend zur Rechtsverfolgung in einem möglichen späteren Kündigungsschutzverfahren dient (Arbeitsgericht München, 6a Ca 8027/99).

 

Geld verschwunden

Einer Geldzählerin darf nicht auf Verdacht fristlos gekündigt werden, wenn Geldscheine verschwunden sind. Laut Urteil kann allein aus der Tatsache, dass im engeren Umkreis einer Geldzählerin Scheine verschwanden, kein "dringender Anfangsverdacht" des Diebstahls hergeleitet werden (Arbeitsgericht Frankfurt, 7 Ca 6296/00).

 

Urlaubsgeld

Gilt nach einem Arbeitsvertrag für die Gewährung von Urlaub ein bestimmter Tarifvertrag, so gilt dies auch für die darin geregelte Zahlung von zusätzlichem Urlaubsgeld. Die Firma kann nicht wegen finanzieller Schwierigkeiten plötzlich mit der Zahlung aussetzen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 584/97).

Wer neben dem Gehalt Provisionen für seine Arbeit kassiert, hat auch Anspruch auf mehr Urlaubsgeld. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat, dazu zählen auch Provisionen (BAG, Az: 9 AZR 266/99, Urteil vom 11.4.2000).

Bezahlt der Chef normalerweise Arbeitspausen, muss dieser Lohn auch mit einfließen, wenn der Arbeitnehmer bezahlten Urlaub nimmt (BAG, Az. 9 AZR 4/00).

Der Arbeitgeber wollte kein Urlaubsgeld für eine Angestellte im Erziehungsurlaub zahlen. Sie erbringe keine Arbeitsleistung. Das ist auch nicht nötig (BAG, Az. 9 AZR 225/99).

 

Weihnachtsgeld

Arbeitgeber dürfen Weihnachtsgeld nicht "nach Gutdünken" zahlen, wenn die Gratifikation freiwillig geleistet wird. Dies ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgleichsatz, wenn die Firma die volle oder teilweise Zahlung davon abhängig macht, dass die Mitarbeiter zuverlässig, pünktlich, einsatzbereit gewesen sind und keine außergewöhnlichen Fehlzeiten vorlagen. Diese Kriterien sind objektiv nicht nachprüfbar, daher gilt gleiches Recht für alle. (Arbeitsgericht Kiel, Az.: 5 Ca 485a/99).

Das Weihnachtsgeld darf entsprechend betrieblicher Vereinbarung für die Tage gekürzt werden, an denen der Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsunfalls nicht arbeiten kann (BFH, Az. 10 AZR 626/98).

Die Auszahlung vom Weihnachtsgeld ist von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig. Wenn vor der Überweisung des Weihnachtsgeldes kündigt, hat auch keinen Anspruch auf eine anteilige Zahlung (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 527/00).

Weihnachtsgeld: Einstellung ist rechtens! Arbeitgeber dürfen ohne weitere Angabe von Gründen das Weihnachtsgeld abschaffen, selbst wenn sie es über Jahre automatisch gezahlt haben. Wichtig dabei ist: Sie müssen das Weihnachtsgeld als freiwillige Zahlung ausgewiesen haben, die keinen Rechtsanspruch auf die Zukunft begründet (LAG Rheinland-Pfalz, Mainz, Az. 9 Sa 1367/00).

Obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt, können die meisten Arbeitnehmer es verlangen - zum Beispiel, wenn der Chef es drei Jahre hintereinander vorbehaltlos zahlte (BAG, Az. 3 AZR 173/62). Anders ist das, wenn die Zahlung ausdrücklich freiwillig war oder keinen Anspruch für die Folgejahre auslösen sollte, oder wenn die Beträge stark schwankten (BAG, Az. 10 AZR 516/95).

Wird Weihnachtsgeld gezahlt, haben auch Teilzeitbeschäftigte Anspruch darauf (LAG Frankfurt/Main, Az. 7 Sa 883/94).

Das Weihnachtsgeld kann wegen krankheitsbedingter Fehltage anteilig gekürzt werden (BAG, Az. 10 AZR 626/98).

Wer kurz vor Jahresende den Job wechselt, verliert das Weihnachtsgeld (BAG, Az. 10 AZR 134/93).

Viele Verträge regeln, dass der Betrag zurückzuzahlen ist, wenn man im ersten Quartal des Folgejahres kündigt. Ohne eine solche Regelung darf der Arbeitnehmer das Geld behalten (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 3 Sa 63/96).

Ist im Tarifvertrag für die Höhe des Weihnachtsgeldes ausdrücklich ein Stichtag festgelegt, so gilt dies auch dann, wenn eine Vollzeitkraft im Laufe des Jahres auf Teilzeit umgestiegen ist. Und zwar mit der Folge, dass die entsprechende Gratifikation nur nach dem Teilzeitverdienst berechnet wird. Die Regelung gilt auch umgekehrt beim Wechsel von Teil- auf Vollzeitarbeit - und da zum Vorteil für den Arbeitnehmer (BAG, Az. 10 AZR 424/98).

 

Arbeitsleistung - Normales Tempo reicht

Arbeitnehmer müssen keine olympiareifen Arbeitsleistungen erbringen. Einer Putzfrau, die im Wohnheim eines Krankenhauses in 30 Stunden Arbeitszeit 1063 Quadratmeter Wohnfläche, 36 Sanitäreinrichtungen und sechs Küchen putzen musste, war gekündigt worden, weil sie es nicht schaffte. Sie klagte mit Erfolg (Arbeitsgericht Celle, Urteil vom 14.5.2001- 2 Ca 73/01).

  

Kündigung: Todesfall keine Unzeit

Der Tod eines nahen Angehörigen, eines Ehegatten oder Partners bewirkt keinen Sonderkündigungsschutz wegen "Unzeit". Eine Frau hatte acht Tage nach dem Krebstod ihres Partners, der Vater ihres Kindes ist, die Kündigung erhalten. Wegen der psychischen Belastung war sie selbst vorübergehend krankgeschrieben. Sie klagte erfolglos (BAG, Urteil vom 5.4.2001- 2 AZR 185/00).

 

Rufbereitschaft

Wer außerhalb seiner Arbeitszeit per Handy erreichbar sein muss, hat Anspruch auf eine tariflich vorgesehene Vergütung (BAG, Az. 6 AZR 900/98).

 

Arbeitszeugnis

Zu einem korrekten Arbeitszeugnis gehört eine maschinenschriftliche Namensangabe, die Unterschrift darf weder kopiert noch eingescannt sein. Das Zeugnis per Fax oder E-Mail ist ungültig (LAG Hamm, Az. 4 Sa 1588/99).

 

Arbeitszeugnis: Vorsicht bei Begriff "kennen gelernt"

Wird in einem Arbeitszeugnis der Begriff "kennen gelernt" verwendet, sollte ein Beschäftigter hellhörig werden. Schreibt der Vorgesetzte beispielsweise, er habe eine ausscheidende Mitarbeiterin als eine "freundliche und zuverlässige" Mitarbeiterin "kennen gelernt", sei das exakte Gegenteil gemeint. Die Richter: Der Arbeitgeber formuliere vielmehr verklausuliert, dass die Mitarbeiterin sich als nicht freundlich und zuverlässig erwiesen habe (LG Hamm, 4 Sa 1018/1999).

 

Befristete Arbeitsverträge als Vertretung werden unter Umständen unbefristete

Arbeitnehmer, die als Vertretung für eine/n in den Erziehungsurlaub gegangene/n Mitarbeiter/in einen befristeten Arbeitsvertrag übernehmen, sollten sich den Vertrag genau anschauen. Das Bundeserziehungsgeldgesetz erlaubt nämlich eine vorzeitige Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses binnen drei Wochen, wenn die betreffende Kollegin früher als geplant aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrt. Dies kann vertraglich ausgeschlossen werden. Kommt die Kollegin gar nicht mehr zurück, so verwandelt sich die befristete Stelle in eine feste, außer wenn dies ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde (Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 669/96).

 

Keine Überstunden beim Kurzarbeitergeld

Überstunden müssen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn die Arbeitszeit regelmäßig über die tarifliche Arbeitszeit hinausgeht (BSG, Az. 11 Rar 41/96).

 

Kein automatisches Recht auf Beförderung als Angestellter

Angestellte haben keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Beförderung und die damit verbundene Gehaltserhöhung (AG Frankfurt, Az. 5 Ca 2198/99).

  

Der Chef zahlt Brille wegen Computer

Arbeitnehmer, die viel vor dem Computer sitzen und deshalb eine neue Brille brauchen, können die Kosten von ihrem Arbeitgeber zurückfordern. Aber nur, wenn die Brille vom Arzt verordnet wurde (AG Neumünster, Az. 4 Ca 1034b/99).

 

Mittagessen ohne Unfallversicherungsschutz

Bei der Aufnahme des Mittagessens bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz. Geschützt ist nur der Weg zum und vom Ort der Nahrungsaufnahme, wenn sich der Versicherte im "öffentlichen Verkehrsraum" befindet. Grundsätzlich gehört die Zeit, in der ein Arbeitnehmer sein Mittagessen einnimmt, zum persönlichen und deshalb unversicherten Lebensbereich. (Bundessozialgericht, Az.: 2 RU 34/95).

 

Bier holen bei der Arbeit - kein Unfallversicherungsschutz

Wer während der Arbeit Bier holt und dabei verunglückt, ist nicht unfallversichert. Grund: Alkohol erhält nicht die Arbeitskraft. (Bundessozialgericht Kassel, Az.: B 2U 22/99 R).

 

Betriebsausflug - keine Pflichtveranstaltung

Niemand kann gezwungen werden, an einem Betriebsausflug teilzunehmen. Dafür muss man aber zur Arbeit gehen, der Arbeitgeber muss den "Nichtteilnehmern" die Möglichkeit geben, zu arbeiten. Wenn man weder mitfährt, noch zur Arbeit geht, muss man sich einen Urlaubstag dafür anrechnen lassen. (Az.: 5 AZR 242/70).

  

Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers - Kündigung

Vom Diensttelefon geführte Privatgespräche (in diesem Fall zu zu 0190-Nummern) führen zur Kündigung, da dies ein "Dienstvergehen" darstellt. (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 3 B 10723/00).

 

Schmiergeldforderung führt zu fristloser Kündigung

Arbeitnehmer, die vor Auftragszuschlag von fremden Firmen Schmiergeld fordern, können fristlos entlassen werden. (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 Ca 7420/99).

 

Kündigung auf Verdacht unter Umständen erlaubt

Eine Firma kann ihrem Mitarbeiter nicht nur wegen einer tatsächlichen Straftat kündigen, sondern auch, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Das Bundesarbeitsgericht vertrat zudem die Auffassung, dass die Kündigung sogar dann rechtens sei, wenn die Ermittlungen gegen den Arbeitnehmer später eingestellt würden. Nur wenn sich die Unschuld des Arbeitnehmers eindeutig herausstelle oder aber der Straftatsverdacht durch andere Umstände endgültig ausgeräumt wurde, ist die Kündigung nicht rechtens. (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 620/96).

 

Kündigung bei unpünktlicher Abrechnung

Einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann gekündigt werden, wenn er sich mit dem Erstellen der Jahresabrechnung zu viel Zeit lässt (mehr als 5 Monate nach Ablauf eines Abrechnungsjahres / OLG Bayern, 2 ZBR 76/99).

 

Mehrere Fristverträge erlaubt

Ein Arbeitgeber darf für Vertretungsfälle befristete Arbeitsverträge auch mehrmals mit dem gleichen Arbeitnehmer abschließen, daraus ergibt sich kein Anspruch auf Festanstellung. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 Sa 115/99)

 

Überstunden dürfen nicht verweigert werden

Arbeitnehmer dürfen nicht ohne wichtigen Grund die Ableistung von Überstunden verweigern. Dies kann zu einer rechtmäßiger Kündigung führen, im vorliegendem Fall sollte ein Fliesenleger am Freitag einige Stunden dranhängen. Er lehnte unter Hinweis auf private Verpflichtungen ab. Das Gericht sah hier eine "beharrliche Arbeitsverweigerung", die Kündigung ist rechtens. (Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 9 Sa 386/98)

 

Kündigung von älteren Arbeitnehmern

Das Lebensalter eines Arbeitnehmers allein kann eine Kündigung nicht rechtfertigen. Seine „Rentennähe” senkt
nicht seine soziale Schutzwürdigkeit bei einer betriebsbedingten Kündigung. Fall: Ein Arbeitgeber hatte bei einer Umstrukturierung seines Betriebs die Sozialauswahl zu Lasten eines älteren Mitarbeiters getroffen, da er von einer Entlassung weniger hart betroffen sei als eine jüngere Mitarbeiterin. Die Kündigung ist unwirksam (LAG Düsseldorf Az. 12 Sa 6161/04).

 

Mehr Urlaubsgeld, wenn man ständig (bezahlte) Überstunden leistet

Wer ständig Überstunden leistet, dem steht auch mehr Urlaubsgeld zu. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Dies gilt aber nur für Mehrarbeitsstunden, die der Arbeitnehmer regelmäßig leistet. (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 3 Sa 1796/99)

 

Teilkündigung

Ein Tarifvertrag ist normalerweise nur komplett kündbar, eine Teilkündigung ist lediglich dann zulässig, wenn die Tarifparteien dies ausdrücklich vereinbart haben (BAG, Az. 4 AZR 795/05, 03.05.2006).

 

Wer nicht isst, muss nichts zahlen

Vom Gehalt darf der Arbeitgeber kein "Zwangsgeld" für das Kantinenessen einbehalten. Dass Geld ist vom Arbeitgeber zurückzuzahlen. (BAG Erfurt, Az.: 1 AZR 551/99)

 

Wettbewerbsverbot: Arbeit in anderer Stadt

Hat ein Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot einzuhalten, so hat sein Arbeitgeber als Karenzentschädigung wenigstens die Hälfte des vorherigen Verdienstes weiter zu zahlen. Findet der Ex-Mitarbeiter eine Arbeit in einer anderen Branche, so muss er sich das dort erzielte Gehalt insoweit anrechnen lassen, als er zusammen mit der Entschädigung 110 Prozent des früheren Entgelts übersteigt. Bei auswärtiger Tätigkeit erhöht sich der Satz auf 125 Prozent (BAG, Az. 9 AZR 739/97).

 

Franchise vorm Arbeitsgericht

Franchisenehmer können im Fall von Rechtsstreitigkeiten mit ihrer Partnerfirma vor das Arbeitsgericht ziehen. Begründet wurde dies vor allem mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Franchisenehmers vom Betrieb. Fall: Es hatte Streit zwischen einem Verkäufer von Tiefkühlkost und einem Tiefkühl-Heimservice gegeben, für den der Betroffene im Franchise-System tätig war. Als das Vertragsverhältnis gekündigt wurde und gerichtliche Auseinandersetzungen anstanden, waren beide Seiten über das zuständige Gericht uneins. Während die Firma auf dem Zivilgericht bestand. weil der Verkäufer als freier Unternehmer gearbeitet habe, sah dieser das Arbeitsgericht als zuständig an. Für eine selbständige Unternehmertätigkeit habe ihm der entsprechende Freiraum gefehlt. Das Bundesarbeitsgericht schloss sich dieser Auffassung an (BAG, Az. 5 AZB 29/96).

 

 

BAG = Bundesarbeitsgericht, BSG = Bundessozialgericht, LAG = Landesarbeitsgericht, VG = Verwaltungsgericht

 

Linkempfehlungen:

Arbeitsrecht (aktuelle Urteile von Bundes- und Landesarbeitsgerichten, Fachanwälte, juristische Links und eine Suchmaschine)