Mitarbeiterüberwachung u.a. (ohne Gewähr) Stand: 6.1.2001

Internet am Arbeitsplatz ?

Arbeitgeber:

- Arbeitgeber dürfen Blocker-Software einbauen

- Wenn die private Nutzung des WWW ausdrücklich verboten ist, darf der Chef mit Zustimmung des Betriebsrates/Personalrates spezielle Software installieren, die aufgerufene Seiten des WWW und Inhalte der gesendeten E-Mails protokolliert und auswertet.

- Die gezielte Überwachung eines Arbeitnehmers ist nur ausnahmsweise bei schwerwiegenden Missbrauchsfällen zulässig.

Arbeitnehmer:

- Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, zu wissen, welche Daten sein Arbeitgeber erhebt.

- Privates Surfen ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist grundsätzlich verboten und kann zur Kündigung führen.

- In den Pausen ist privates Surfen nur Erlaubt, wenn dem Arbeitgeber keine Kosten entstehen und das Netzwerk nicht überlastet wird.

- Erfährt der Arbeitnehmer, dass sein Chef ihn heimlich kontrolliert, kann er auf Unterlassung und Schadenersatz klagen, wenn es für die Kontrolle keine Rechtfertigung gibt.

(noch in Arbeit)