Hauskauf / Nebenkosten und Gebühren (Stand: 19.11.08 / ohne Gewähr)

Kosten vor / beim Hauskauf:

- Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar

- Grunderwerbssteuer (z.Zt. 3,5 % vom Kaufpreis, muss umgehend bezahlt werden)

- Eintragung ins Grundbuch (ca. 500 Euro). Voraussetzung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, die man erhält, wenn die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde.

- ggf. Maklergebühren (ca. 1-5 %)

- Bearbeitungsgebühren für Darlehen/Kredite (z.B. für die Eintragung einer Grundschuld aufgrund eines Darlehens, bis zu 1 % der Darlehenssumme)

Achtung:

Bei einem schlüsselfertig angebotenen Haus sind oft nicht alle Kosten im Festpreis enthalten. Fehlen in der Baubeschreibung z.B. die Erschliessung des Grundstückes mit Strom, Gas, Wasser, Kabelanschluss, Telefon,... so muss man die Kosten extra zahlen. Nur schriftlich vereinbarte Leistungen sind im Notfall vor Gericht einklagbar, mündliche Zusagen zählen nicht. Eine bessere Qualität der Innenausstattung, Keller, Erker, Garage,... alles was nicht in der Baubeschreibung (im Leistungsumfang) beschrieben ist, kostet extra. Vertragsprüfungen können z.B. durch Architekten, Bauingenieure, spezialisierte Rechtsanwälte und teils Verbraucherzentralen durchgeführt werden.

Finanzierung:

Der Effektivzins gibt die tatsächlichen, jährlichen Kreditkosten an. Beim Nominalzins fehlen z.B. die Bearbeitungsgebühren, Restschuldversicherungen,....

Die monatliche Rate setzt sich aus einem Zins- und einen Tilgungsanteil zusammen. Achten Sie auf lange Zinsfestschreibungen (mind. 15 Jahre), wenn die Zinsen bei Kauf gering sind.

Restschuldzahlung beachten. 

>>> Ich kann gerne ein Exceldokument für die Berechnung zur Verfügung stellen (per Mail anfordern).

Achtung: Grundschulden sind nicht an Darlehen gebunden. Folge: Einige Sparkassen/Banken verkaufen die Kredite an andere Banken sowie Hedge-Fonds weiter, sind die Banken im Grundbuch eingetragen, wird dies entsprechend geändert und der Aufkäufer der Schuld hat das Recht, Ihre Immobilie versteigern zu lassen (Rechtslücke). Bitte lassen Sie möglichst im Kreditvertrag ausdrücklich festschreiben, dass die Bank die Kreditschuld nicht weiterverkaufen darf. Ist der Kredit weiterverkauft, können Sie auch nicht mehr mit Ihrer Bank verhandeln. Auch bei einer nur kleinen Restschuld kann eine sogenannte Totalverwertung stattfinden und das Haus wird öffentlich versteigert. Auch bediente Kredite (die vereinbarungsgemäß getilgt werden), dürfen nach deutschem Recht verkauft werden.

Kosten nach dem Hauskauf:

- Grundsteuer

- Wasser- und Abwasser

- Niederschlagsgebühren (Regenwasserabführung bei versiegelten Flächen)

- Müllabfuhr

- Strom, Gas, Öl, Holz

- Schornsteinfeger

- Kabelfernsehen/Schüssel, Telefon

- Versicherungen (Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer, Wohngebäudeversicherung)

- ggf. Hausmeister / Gärtner

Bitte beachten:

- Anschlüsse an das öffentliche Netz sind relativ teuer (erstmalig Gasanschluss, Kabelanschluss, Telefonleitung,... zum Haus legen lassen)

- Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, wenn man selbst baut

- Rücklagen für Reparaturen bilden (Instandhaltungsrücklage, ca. 1 Euro pro m2 im Monat)

 

Links zum Thema:

Immobilienscout24.de

Verband privater Bauherren e.V. (Infos, Downloads,... ) < meine Empfehlung