Informationen und kleines Nachschlagewerk

Alle Infos sind ohne Gewähr / Diese Seite wird ständig erweitert.

bezahlt (b): Alle Aufträge sind ausgeführt

Break-Even-Point: Punkt an dem die Kostendeckung erreicht ist, sobald der Break-Even-Punkt überschritten ist, wird Gewinn gemacht.

Briefkurs (B): mehr Angebot an Aktien, ohne dass entsprechende Umsätze gemacht werden (Überangebot).

Courtage: Maklergebühr, die beim Kauf oder Verkauf von Aktien anfällt (beim Xetrahandel entfällt diese Grds.).

Emission: Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung.

ex Dividende (exD): Erster Kurs nach Dividendenabschlag.

Free Float: Anzahl, der frei auf dem Markt handelbaren Wertpapiere (Wer z.B. ein großes Aktienpaket auf längere Zeit anlegt, entzieht diese erst einmal dem Markt und verringert den "Free Float"). Ein geringer "Free Float" kann zu stärkeren Kursbeeinflussungen z.B. durch Käufe führen, da nicht viele Aktien handelbar sind (marktenge Aktien).

Geldkurs (G): mehr Nachfrage an Aktien, ohne dass entsprechende Umsätze gemacht werden (zu hohe Nachfrage beim aktuellen Kurs).

Greenshoe: Aktienpaket, das bei der Emission zunächst nicht zum Verkauf steht. Erst bei höherer Nachfrage nach den Aktien des Unternehmens, wird auch diese Reserve verkauft.

Kurs-Cash--Flow-Verhältnis (KCV): Berechnung: Jahresüberschuss + Abschreibungen + Rückstellungen. Dieser Wert sagt aus, wie viel Geld dem Unternehmen für Investitionen und Ausschüttungen bleibt.

Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV): Je größer das KGV, desto teurer die Aktie. Aber: Ein niedriges KGV kann auf Schwierigkeiten des Unternehmens hindeuten. Das KGV wird wie folgt ermittelt: Aktienkurs geteilt durch Gewinn der Aktie für das jeweilige Jahr.

Kurs-Umsatz-Verhältnis (KGV): Je größer das KUV, desto teurer die Aktie. Das KUV wird wie folgt ermittelt: KGV geteilt durch das Gewinnwachstum in % (Optimal ist ein Wert zwischen 0,5 und 1). Das KUV wird auch als PEG-Ratio (Price-Earnings-to-Growth-Ratio) bezeichnet.

Limit: Festlegung einer Obergrenze / Untergrenze bei Kauforders / Verkaufsorders.

Namensaktie: Der Aktienbesitzer wird in das Aktionärsbuch eingetragen.

Optionsscheine (Warrants) verbriefen das Recht, eine bestimmte Menge eines Basiswertes zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Man ist nicht zur Einlösung verpflichtet, diese Anlageart ist aber die riskanteste, denn man kann Totalverlust erleiden. Je geringer die Restlaufzeit, desto höher das Risiko. Informieren Sie sich ausführlich über diese Anlageart und stecken Sie (wenn überhaupt) nur einen kleinen Teil Ihres Geldes in Optionsscheine. Das Optionsverhältnis wird auch häufig Bezugsverhältnis genannt.

Der Break-even-Punkt beim Call-Optionsschein wird wie folgt berechnet: Basispreis + ( Optionsscheinkurs geteilt durch Optionsverhältnis ) >>> Achten Sie auch auf die Transaktionskosten!

Der Hebel beim Call-Optionsschein wird wie folgt berechnet: ( aktueller Aktienkurs mal Optionsverhältnis ) geteilt durch den Optionsscheinkurs

Stammaktie: Normaltyp mit gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechten für den Aktionär.

Vorzugsaktie: Meist hat man kein Stimmrecht, dafür sind die Aktien aber günstiger und man erhält mehr vom Gewinn bzw. im Konkursfall vom Liquiditätserlös.